Hallo in die Runde,
angenommen, die deutsche Staatsangehörige Y hat 1991 ihre Ausbildung als Krankenpflegerin in Frankreich abgeschlossen und möchte dauerhaft in einem öffentlichen Krankenhaus in Lyon tätig werden. Die Krankenhausverwaltung erklärt ihr jedoch, dass für Y keine Zuweisung einer Dauerplanstelle verbunden mit einer Verbeamtung auf Lebenszeit in Betracht komme, da dies ausschließlich französischen Staatsangehörigen vorbehalten sei. Y hält dies gemessen an Art. 45 AEU für unzulässig und meint, wenn sie nicht verbeamtet werden könnte, müsste ihr zumindest eine vergleichbare rechtliche Stellung eingeräumt werden.
Hat Y recht? Warum?
Danke und Grüße
bonnd68
Beiträge von bonnd68
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Hallo zusammen,
mal angenommen:
A, B und C beabsichtigten, eine GmbH zu gründen, und vereinbaren am 1.5., einen überregionalen Handel mit Rasenmähern zu betreiben. Für das erste Geschäftsjahr wurde ein Umsatz von 1,3 Mio € erwartet, der sich bis zum 5. Geschäftsjahrauf 4 Mio € steigern sollte. Es sollen zunächst 15 Arbeitnehmer eingestellt werden. A und C sollten Geschäftsführer werden. Diese schlossen – zugleich als vollmachtlose Vertreter der B – am 6.5. einen notariellen Gesellschaftsvertrag. Am 15.5. eröffneten sie mit Zustimmung der B für die „GmbH in Gründung“ bei V mehrere Container. Später kommt es zum Zerwürfnis zwischen den Gesellschaftern, weswegen B die Genehmigung des notariellen Vertrages vom 6.5. verweigert.
Kann V den Kaufpreis von der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern verlangen?Ich meine Ja, weil sich die Gündung der GmbH angebahnt hat und Willenserklärungen abgegeben wurden. daran ist doch auch B gebunden und V kann somit die Rechung an die "GmbH in Gründung" stellen, oder?
Danke für Eure Hilfe
und beste Grüßebonnd68
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Hallo, ich schon wieder,
will nur wissen, ob ich mit meiner Lösung auf dem richtigen Dampfer bin :headphone:
Das Skigeschäft Beinbruch reduziert im Rahmen des Winterschussverkaufs s den Preis für Mützen von 50 auf 25 €. Die Nachfrage steigt von 100 auf 115 an.
Wie hoch ist die Preiselastizität der Nachfrage?
Wäre doch 15% / 50 % = 0,3 - oder?
Nur, was sagt mir das Ergebnis?
Danke und liebes Grüßle
Steffi -
Hallo in die Runde,
so, jetzt sitze ich hier und weiß nicht, was mir die "Preiselastizität des Gewinns"
sagt.
Kann mir da bitte einer auf die Sprünge helfen?
Danke und liebe Grüße
Steffi