Beiträge von MaraCuja

    Hallo,

    also ich bin grade bei der Aufgabe 3.5 Erfolgsanalyse und -kritik (Folgende Posten sind als Anteile in Prozenten zur Basis der Umsaterlöse zu ermitteln und zu begutachten).
    Habe also für das Jahr 2000 Einsatz an Werkstoffen und bezogenen Waren (80.698) 60 % zu den Umsatzerlösen von 100 % (134.501); Rohertrag 40 % (53.803); Personalaufwand 31,9 % (42.944) und Abschreibungen und Zinsen 6,2 % (4.424+3.918).
    Ist das, was erwartet wird? Plus die Begutachtung dieser Zahlen, bei der mir auch nicht viel einfällt...Man fühl ich mich grad wieder doof!

    Außerdem sollen ja die Kennzahlen zur Rentabilität errechnet werden. Im Heft soll der Jahresüberschuss bereinigt werden, in dem die außerordentlichen Aufwendungen hinzu und die außerordentlichen Erträge abgezogen werden. In der Erfolgsrechnung im Beispiel von Heft FIN01 sind sie auch wunderbar eingetragen. Mit welchen Zahlen rechne ich denn in der Einsendeaufgabe? Und wie mache ich das bei dem Bilanzjahr 2000, bei dem ich keinen Jahresüberschuss, sondern einen Jahresfehlbetrag habe??

    So viele Fragen... Ich hoffe es kann mir einer weiterhelfen.

    Gruß
    MaraCuja

    Hallo,

    hatte diese Antworten (Einsendeaufgabe war 'ne 1):

    7. Erläutern Sie die folgende Aussage:
    „Das Marketing-Denken drückt sich darin aus, nicht das verkaufen zu müssen, was der Betrieb herstellt, sondern das herzustellen, was sich mit Gewinn verkaufen lässt!“

    Beim Marketing stehen im Mittelpunkt der Ausrichtung immer der (potentielle) Kunde und das Befriedigen seiner aktuellen und künftigen Bedürfnisse, d. h. vor der Produktion muss geprüft werden, ob für die Produkte, die hergestellt werden sollen, überhaupt Nachfrage besteht. Nur wenn Nachfrage (Interesse) besteht, wird sich das Produkt auch gut verkaufen und Gewinne erzielen. Durch Marktforschung können Produkte direkt nach Kundenwünschen entwickelt werden und so den“ Geschmack des Markts“ treffen.

    8. Wodurch unterscheidet sich die „Werbung“ von der „Verkaufsförderung“?


    Die Werbung wendet sich an die Kundengruppe und zielt auf den Verkauf des Produktes (Dem Kunden das Produkt schmackhaft machen). Wohingegen die Verkaufsförderung die Produkte in den Handel bringen will und dies durch z. b. Händlerpromotions versucht. Verkaufsförderung richtet sich an die eigenen Mitarbeiter und die Handelspartner.

    Gruß

    Hallo,

    ich hatte es so und es war korrekt:

    Errechnen der Zeit je Einheit te:

    Tätigkeitszeit tt = tbh + tbn = 5 + 8 = 13

    [TABLE='width: 500']

    [tr][td]

    Tätigkeitszeit tt mit Leistungsgrad =

    [/td]


    [TD='align: center']13 x 130[/TD]

    [td]

    =

    [/td][td]

    16,9 min/Stück

    [/td][/tr][tr][td][/td]


    [TD='align: center']100[/TD]

    [td][/td][td][/td][/tr]


    [/TABLE]


    Grundzeit tg = tt + tw = 16,9 + 1 = 17,9 min/Stück

    [TABLE='width: 412']

    [tr][td]

    Verteilzeit tv =

    [/td][td]

    zv x tg

    [/td][td]

    =

    [/td][td]

    20 x 17,9

    [/td][td]

    =

    [/td][td]

    3,58 min/Stück

    [/td][/tr][tr][td][/td]


    [TD='align: center']100[/TD]

    [td][/td]


    [TD='align: center']100[/TD]

    [td][/td][td][/td][/tr]


    [/TABLE]

    Zeit je Einheit te = tg + ter + tv = 17,9 + 0 + 3,58 = 21,48 min/Stück

    LG MaraCuja

    Hallo,

    hatte das Heftkürzel K19. Weiss nicht, wie sehr sich diese ähneln, aber in meiner Einsendeaufgabe gibt es das Konto 3000 Kapital und kein extra Eigenkapitalkonto.

    Hier das Konto:

    [TABLE='width: 255, align: left']

    [tr][td]

    S

    [/td]


    [TD='colspan: 7']3000 Kapital[/TD]

    [td]

    H

    [/td][/tr][tr][td]

    3001

    [/td]


    [TD='colspan: 2'][/TD]

    [td]

    3.745,00

    [/td][td]

    800

    [/td][td][/td]


    [TD='colspan: 3']3.620.800,00[/TD]

    [/tr][tr][td]

    801

    [/td][td][/td]


    [TD='colspan: 2']3.636.375,00[/TD]

    [td]

    802

    [/td]


    [TD='colspan: 2'][/TD]
    [TD='colspan: 2']19.320,00[/TD]

    [/tr][tr][td][/td][td][/td]


    [TD='colspan: 2']3.640.120,00[/TD]

    [td][/td][td][/td]


    [TD='colspan: 3']3.640.120,00[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]


    Hoffe, es hilft.

    Gruß

    Hallo,

    hatte den Gesamtdeckungsbeitrag am Ende der Aufgabe 1 c) so geschrieben:

    Deckungsbeitrag (gesamt) = Erlös (gesamt) – Kosten variabel (gesamt)

    [TABLE='width: 312']

    [tr]


    [TD='colspan: 3']Erlös gesamt[/TD]

    [td][/td]


    [TD='colspan: 3']Kosten variabel
    gesamt[/TD]

    [/tr][tr][td][/td][td]

    A

    [/td][td]

    1.800.000

    [/td][td][/td][td][/td][td]

    A

    [/td][td]

    1.200.000

    [/td][/tr][tr][td]

    +

    [/td][td]

    B

    [/td][td]

    1.440.000

    [/td][td][/td][td]

    +

    [/td][td]

    B

    [/td][td]

    960.000

    [/td][/tr][tr][td]

    +

    [/td][td]

    C

    [/td][td]

    2.560.000

    [/td][td][/td][td]

    +

    [/td][td]

    CE

    [/td][td]

    606.690

    [/td][/tr][tr][td][/td][td][/td][td][/td][td][/td][td]

    +

    [/td][td]

    CF

    [/td][td]

    733.300

    [/td][/tr][tr][td]

    +

    [/td][td]

    D

    [/td][td]

    2.520.000

    [/td][td][/td][td]

    +

    [/td][td]

    D

    [/td][td]

    1.440.000

    [/td][/tr][tr][td]

    +

    [/td][td]

    E

    [/td][td]

    2.520.000

    [/td][td][/td][td]

    +

    [/td][td]

    E

    [/td][td]

    1.400.000

    [/td][/tr][tr][td][/td][td][/td][td]

    10.840.000

    [/td][td][/td][td][/td][td][/td][td]

    6.339.990

    [/td][/tr]


    [/TABLE]

    DB = 10.840.000 – 6.339.990 = 4.500.010,00 €


    Den anderen Teil von 1 c) hatte ich leider nicht korrekt. Hatte leider keine Engpasssituation erkannt. Hier meine Aufgabe mit den Anmerkungen vom Fernlehrer (grün):

    Errechnen des Deckungsbeitrags: (Wenn kein Engpass vorliegt!)
    Deckungsbeitrag/Stück = Erlös/Stück – Variable Kosten/Stück

    Bei Eigenfertigung:

    A = 90 B = 120 C = 160 D = 140 E = 180
    - 60 - 80 - 70 - 80 - 140
    30 40 90 60 70




    Hier würde die Reihenfolge der Förderungswürdigkeit der Produkte folgendermaßen lauten: C, D, B, E, A

    Da bei dieser Aufgabe eine Engpass-Situation gegeben ist, muss nun der Deckungsbeitrag je Engpasseinheit (Produktionsstunde)ermittelt werden. Die Rechnung hierzu lautet: Deckungsbeitrag je Stück * gefertigte Stück je Produktionsstunde.

    Produkt Deckungsbeitrag je Stück 60 Min./Stunde geteilt durch Min./Stück
    Deckungsbeitrag
    je Produktionsstunde:

    A 30,00 € 60/ 16= 3,75 Stück 112,50 €
    B
    40,00 €
    60/ 6= 10 Stück
    400,00 €
    C
    90,00 €
    60/24= 2,5 Stück
    225,00 €
    D
    60,00 €
    60/12=5 Stück
    300,00 €
    E
    40,00 €
    60/10=6 Stück
    240,00 €



    Die Reihenfolge der Förderwürdigkeitunter Engpassbedingungen lautet demnach: B (400,00 €) D (300,00 €)E (240,00 €)C (225,00 €)A (112,50)

    Bei dieser Betrachtung muss den Produkten A und B eine Sonderstellung einräumt werden, da diese nicht als Handelswaren bezogen werden können und aus Konkurrenzgründen selbst gefertigt werden müssen.
    Man muss daher die Produkte C, D und E genauer betrachten.
    Kostenvergleich: Eigenfertigung zu Fremdbezug;

    [TABLE='width: 500']

    [tr][td]

    Produkte

    [/td][td]

    Variable Kosten je Stück

    [/td][td]

    Kosten bei Fremdbezug

    [/td][td]

    Bewertung:

    [/td][/tr][tr][td]

    C

    [/td][td]

    70,00 €

    [/td][td]

    100,00 €

    [/td][td]

    Vorteil bei Eigenfertigung von 30,00 € je Stück

    [/td][/tr][tr][td]

    D

    [/td][td]

    80,00 €

    [/td][td]

    80,00 €

    [/td][td]

    Kein finanzieller Vorteil +/- 0,00 € je Stück

    [/td][/tr][tr][td]

    E

    [/td][td]

    140,00 €

    [/td][td]

    100,00 €

    [/td][td]

    Vorteile bei Fremdbezug von 40,00 € je Stück

    [/td][/tr]


    [/TABLE]

    Diese Daten sind wie folgt zu werten:
    Mit jedem selbst gefertigten Stück, von Produkt C, spart das Unternehmen 30,00 € an Kosten. Daher sollte die restliche Fertigungskapazität von 208.000 Minuten ausschließlich für die Fertigung dieses Produktes verwenden. Das Produkt D hingegen bringt keinen finanziellen Vorteil bei Eigenfertigung.
    Daher sollte es, bei Vorlage eines Engpasses, ausschließlich fremd bezogen werden.

    Produkt E sollte nach Möglichkeit ausschließlich fremd bezogen werden, da diese um 40,00 € je Stück kostengünstiger bezogen werden kann als es in Eigenfertigung hergestellt werden könnte.


    Berechnung der Produktionsmenge von Produkt C:

    [TABLE='width: 500']

    [tr][td]

    Restkapazität in Minuten
    [HR][/HR]Fertigungszeit pro Stück

    [/td][td]

    =

    [/td][td]

    208.000 Minuten
    [HR][/HR]24 Min. pro Stück

    [/td][td]

    = ~8.666 Stück

    [/td][/tr]


    [/TABLE]



    Bei Fremdbezug:
    Produkte A und B können nicht fremdbezogen werde


    C = 160 D = 140 E = 180
    - 100 - 80 - 100
    60 60 80


    Wenn man den Fremdbezug mit einberechnet und zwar so, dass man nicht teurer fremd bezieht, als selbst zu produzieren, d. h. Produkt C sollte trotzdem selbst hergestellt werden und Produkt E ist definitiv erlösträchtiger bei Fremdbezug , sieht die Reihenfolge so aus: C, E, D, B, A

    Von den 10.000 Fertigungsstunden, die 600.000 Fertigungsminuten entsprechen, müssen erst einmal die Zeit für die Herstellung von Produkt A und B abgezogen werden, da diese aus Konkurrenzgründen nur in diesen Mengen gefertigt werden können.


    [TABLE='width: 232']

    [tr][td]

    A =

    [/td][td]

    20.000 *

    [/td][td]

    16 =

    [/td][td]

    320.000

    [/td][/tr][tr][td]

    B =

    [/td][td]

    12.000 *

    [/td][td]

    6 =

    [/td][td]

    72.000

    [/td][/tr]


    [/TABLE]


    [TABLE='width: 100']

    [tr][td][/td][td]

    600.000

    [/td][/tr][tr][td]

    -

    [/td][td]

    320.000

    [/td][/tr][tr][td]

    -

    [/td][td]

    72.000

    [/td][/tr][tr][td][/td][td]

    208.000

    [/td][/tr]


    [/TABLE]


    Produkt C liegt bei einem DB/Stk von 90,00 € bei Eigenfertigung und ist somit zu fördern. (Die Entscheidung basiert auf den zusätzlichen Deckungsbeitrag bei Eigenfertigung gegenber Fremdbezug!)

    [TABLE='width: 232']

    [tr][td]

    C =

    [/td][td]

    16.000 *

    [/td][td]

    24 =

    [/td][td]

    384.000

    [/td][/tr]


    [/TABLE]


    [TABLE='width: 100']

    [tr][td][/td][td]

    208.000

    [/td][/tr][tr][td]

    -

    [/td][td]

    384.000

    [/td][/tr][tr][td]

    -

    [/td][td]

    176.000

    [/td][/tr]


    [/TABLE]


    Die übriggebliebenen 208.000 Fertigungsminuten können die Absatzmenge von Produkt C nur teilweise abdecken, die restliche Menge muss Fremd bezogen wer- den.


    Fremdbezug

    C = 176.000
    [HR][/HR]24
    = 7.333



    Es mssen 7.334 Stck fremd bezogen werden.

    Eigenherstellung:

    C = 208.000
    [HR][/HR]24
    = 8.667



    In Eigenherstellung knnen nur noch 8.666 Stck hergestellt werden.


    Somit können vom Maschinenbauunternehmen von Produkt A 20.000 Stück, von Produkt B 12.000 Stück und von Produkt C 8.667 Stück selbst gefertigt werden. Der Rest muss Fremd bezogen werden, d. h. von Produkt C 7.333 Stück, von Produkt D 18.000 Stück und von Produkt E 14.000 Stück.

    Und dann kam Rechnung Deckungsbeitrag (gesamt)...

    Hoffe, das hilft.

    Hallo,

    ich verzweifle grad an STW02...Die Aufgaben 1-4a hab ich gelöst, nun hänge ich an 4b. Die Aufgabe:

    Im Kalenderjahr 2009 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter (alleiniger) Karl Asterix (KA) in Höhe von 60.000 €. KA hat außerdem noch einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von 80.000 € und bezieht noch aus einer Festgeldanlage 10.000 € Zinsen.

    Die bei KA abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen betragen 6.000 €, die abzugsfähigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen 1.200 €.

    Wie hoch ist die bei dem ledigen KA anfallende Einkommensteuer?

    Unterstellen Sie dabei, dass KA einen persönlichen Steuersatz von 35% hat (Grundfreibetrag wird hierbei nicht abgezogen). Die Vorsorgepauschale ist nicht zu berechnen.

    Ich habe zwar 1-2 Forenbeiträge zu dem Thema gefunden, aber irgendwie widersprechen sich alle. Habe im Internet die Einkommensteuerrichtlinien R2 zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens gefunden.
    Aber ich habe schon das Problem, dass ich nicht weiß, welche Einkünfte, in welcher Höhe angerechnet werden. Ist die Gewinnausschüttung eine Dividende im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen? Und wird sie aufgrund der Abgeltungswirkung überhaupt zu den Einkünften gerechnet? Wie sieht es mit den Zinsen aus? Und wird das Bruttogehalt voll angerechnet!??
    Also bei dieser Aufgabe und den Paragrafen im EStG verstehe ich nur Bahnhof...Recht ist einfach nicht mein Ding, aber bis jetzt konnte ich mich ganz gut durchkämpfen.

    Freue mich auf ein wenig Unterstützung! :p

    Gruß MaraCuja

    Hallo,

    Hatte zu Aufgabe 3 dies hier geschrieben:
    zu a) Eine Änderung nach § 173 AO ist nicht möglich, da als bekannt gilt, was sich in der Akte bzw. der Steuererklärung befindet, unabhängig davon, ob der zuständige Sachbearbeiter sie gesehen hat oder nicht. Und da sich die Kontrollmitteilung zum Zeitpunkt der Erstellung des Steuerbescheids in der Akte befand und somit keine neuen nachträglichen Tatsachen bekannt geworden sind, liegt keine Änderungsmöglichkeit nach § 173 AO vor.

    zu b) Eine Änderung des Steuerbescheids des Steuerpflichtigen B ist nach § 172 AO auch nicht möglich, da weder die Zustimmung noch ein Antrag von B vorliegt und diese für eine Änderung von Nöten sind.

    Mit der Anmerkung des Fernlehrers:

    zu Aufgabe 3)
    Im Aufgabentext ist darum gebeten worden, Ihre jeweiligen Entscheidungen unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften zu begründen. Leider ist dies von Ihenn nur teilweise erfolgt. Die Aufgabe hätte wie folgt gelöst werden können:
    a) § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
    b) a.) - Prüfung § 173 AO
    b.) - § 172 AO

    Ich hoffe, es hilft dir weiter!

    Gruß MaraCuja

    Hallo,

    also die Merkmale eine freien Marktwirtschaft stehen auf Seite 111 im Studienheft VWL02 (Lektion 6) und die Merkmale zur Zentralverwaltungswirtschaft auf Seite 112...Darin, wie auch im Text zu diesen Wirtschaftsordnungen, ist die unterschiedlich Handhabung bezüglich von Privateigentum erläutert. Z. B. in der freien Marktwirtschaft herrscht Privateigentum an den Produktionsmitteln, was weiteres nach sich zieht ( letzter Abschnitt auf Seite 111). Und in der Zentralverwaltungswirtschaft sind die Produktionsmittel verstaatlicht...

    Hoffe, dass ist ein kleiner Denktanstoss! :)

    Hm...dann hast du wohl einen anderen Lernheftcode! Wie ich grad sehe...(Augen auf!! :p)... Cybersun auch!
    Ich hatte die Aufgabenstellung:
    "Uschi Maruska ist Inhaberin einer Drogerie in Berlin. Die Firma ist im Handelsregister eingetragen. In der Abrechnungsperiode betrugen
    - die Umsätze 600.000 €
    - der Gewinn 30.000 €
    Ist Frau Maruska nach
    - Handelsrecht und/oder
    - Steuerrecht
    buchführungspflichtig? Begründen Sie jeweils Ihre Antwort unter Angabe der einschlägigen Paragraphen!"

    Ich will mich nicht aus dem Fenster lehnen, da ich ja nun keine Bestätigung dafür habe, aber nach deiner Aufgabenstellung, würd ich mich wohl auch an den Paragraphen 241a halten...

    Sorry, das nächste Mal werde ich die Forumsfrage erstmal richtig lesen!!!!! :hmm:

    Also ich habe zur Beantwortung der Frage nur das Studienheft als Quelle genommen und da hab ich grad nochmal reingeguckt, entweder ich bin blind, oder da steht wirklich nichts vom Paragraphen 241a.
    Hab auch grad im HGB nachgeguckt...da steht drin: "Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500 000 Euro Umsatzerlöse und 50 000 Euro Jahresüberschuss aufweisen, brauchen die §§ 238 bis 241 nicht anzuwenden. Im Fall der Neugründung treten die Rechtsfolgen schon ein, wenn die Werte des Satzes 1 am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung nicht überschritten werden."

    In der Aufgabe steht allerdings, dass Frau Maruska in der Abrechnungsperiode Umsätze von 600.000 EUR hatte!???

    Hi,

    hier dann auch nochmal meine Antwort! =) Hatte volle Punktzahl:

    Produktivität = Output / Input = Ausbringungsmenge / Eingesetzte Menge des Produktionsfaktors

    Arbeitsproduktivität (AP)= BIP real / Arbeitsvolumen
    bzw. AP = BIP real/Erwerbstätige

    In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist die gesamtwirtschaftliche Arbeitsproduktivität der Quotient aus Bruttoinlandsprodukt und der Menge der eingesetzten Arbeitseinheiten. Diese kann die Anzahl der Erwerbstätigen oder der Arbeitnehmer sein, die Anzahl der geleisteten Stunden oder der bezahlten Stunden.
    (Quelle: Wikipedia)

    Bei der hier betrachteten Situation bleibt das Bruttoinlandsprodukt konstant und da die Arbeitsproduktivität sinkt, muss laut der Formel das Arbeitsvolumen steigen.

    Dass heißt es wurde entweder mehr Personal eingesetzt oder die Anzahl der Arbeitsstunden stieg an.

    Gründe dafür könnten beispielsweise fehlende Motivation bei Arbeitern sein, durch die die Arbeitszeit nicht mehr effektiv genutzt wird, oder vielleicht wurden die nötigen Reinvestitionen nicht getätigt und durch veraltete Technik (nicht zeitgemäße Produktionsmaschinen oder Maschinenausfälle) sank die Produktionsmenge und zum Ausgleich wurde das Personal oder die Arbeitszeit erhöht. Möglich sind auch höhere Anforderungen an die Produktqualität, durch die sich Arbeitsabläufe verkomplizieren (umfangreicher werden) und dadurch länger dauern.

    Die Volkswirtschaft benötigte also für das gleiche mengenmäßige Ergebnis mehr Zeit.

    Hallo,

    ich weiss nicht, ob die Hilfe noch benötigt wird, aber antworte einfach mal (finde es immer doof, wenn Beiträge mit Fragen oder "Ich schick dir mal 'ne E-Mail" enden).
    Da auch die Paragraphen wichtig sind und es so am Einfachsten ist, stelle ich mal meine Antwort rein:

    Frau Maruska ist nach Handelsrecht und Steuerrecht buchführungspflichtig. Die Drogerie von Frau Maruska ist im Handelsregister eingetragen und wird nach § 1 Abs. 2 HGB als ein Handelsgewerbe angesehen, da es ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb ist. Wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB) und/oder im Handelsregister eingetragen ist, ist Kaufmann. Und nach dem Handelsrecht sind alle Kaufleute (§§ 1, 2, 3, 5 und 6 HGB) buchführungspflichtig. (§ 238 Abs. 1 HGB - Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen -).
    Nach dem Steuerrecht sind alle handelsrechtlich Buchführungspflichtigen zur Führung von Büchern verpflichtet (abgeleitete [derivative] Buchführungspflicht, § 140 AO). Sie ist auch keine Kleinunternehmerin, der nach § 19 Abs. 1 Satz 1 des Umsatzsteuerrechts die Wahlmöglichkeit zwischen einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und der ordnungsgemäßen Führung von Büchern hat, da ihr Umsatz über den Grenzwerten liegt.

    10/10

    LG

    Hallo,

    weiss nicht, ob du noch Hilfe brauchst...hab deinen Beitrag grad erst gelesen.
    Bin bei der ILS und hatte den Lernheftcode BUF02-XX6-K30. Geht deine Aufgabe 6 auch um Warenverkauf mit Wechsel??
    Hatte da nur die Buchungssätze... und bei b) den Wareneinsatz ausgerechnet.
    Achtung aber bei Aufgabe 8...hier alle Buchungssätze vor dem Buchen auf die T-Konten aufführen. Auch die für das Eröffnen und Abschliessen der Konten (EBK/SBK/GuV...)!!! War das einzige, was bei mir fehlte und gab gleich 'ne Note abzug.

    LG MaraCuja