hi,
du hast dir deine frage schon selbst beantwortet, genauso ist es. den progressionsvorbehalt hat man eingeführt um steuerpflichtige die steuerfreie einkünfte haben nicht besser zu stellen.
hi,
du hast dir deine frage schon selbst beantwortet, genauso ist es. den progressionsvorbehalt hat man eingeführt um steuerpflichtige die steuerfreie einkünfte haben nicht besser zu stellen.
Juhu,
hoffe das hilft dir weiter...
Ablaufhemmung nach §171 AO:
Das Ende der Feststezungsfrist wird für eine bestimmte Zeitspanne hinausgeschoben.
Vorgehensweise wäre 1. Regelfristende bestimmen (wie du oben gemacht hast) 2. Ablaufhemmung bestimmen 3. Vergleich 1. u. 2. Zeitpunkt; späterer ist maßgebend
um ein Beispiel nennen zu können müsstest du mir sagen um welche Änderung es sich handelt.
Juhu,
Dividenden werden in diesem Veranlagungszeitraum noch mit dem Halbeinkünfteverfahren besteuert das ist richtig....also dürfte der Rest ja dann kein Problem mehr sein;)...falls doch schreiib einfach nochmal