Juhu,
hoffe das hilft dir weiter...
Ablaufhemmung nach §171 AO:
Das Ende der Feststezungsfrist wird für eine bestimmte Zeitspanne hinausgeschoben.
Vorgehensweise wäre 1. Regelfristende bestimmen (wie du oben gemacht hast) 2. Ablaufhemmung bestimmen 3. Vergleich 1. u. 2. Zeitpunkt; späterer ist maßgebend
um ein Beispiel nennen zu können müsstest du mir sagen um welche Änderung es sich handelt.