Noch mal eine Frage?
Der Steuerpflichtige A, Witwer, hat im Kalenderjahr 2008 einer politischen Partei einen Beitrag in Höhe von 875 Euro und eine Spende an anerkannte politische Partei 1400 Euro geleistet. In welcher Höhe und Form wirkt sich dieser Parteibetrag und die Spende bei der Einkommensteuerveranlagung?
Meine Lösung.
Geleistet: 2275,00 €, nach § 34g EStG 50% vom 2275 € = 1137,50€ > 825,00€ also
2275,00 € - 825,00€ = 1450,00€, aber § 10b EStG max. 1650,00€ vom Gesamtbetrag der Einkünfte also 1650,00 € oder? Und was ist eigentlich mit Sonderausgaben PB (-36,00 €)?;(
Beiträge von anetta
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Ich habe die Aufgabe noch mal bearbeitet, da ich Sparer – FB und Werbungskosten – PB vergessen habe, hat sich der Gesamtbetrag der Einkünfte Fa. von Werder logische weise geändert auf = 82 238,10 € , ist das jetzt richtig?
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Hi! Noch mal große Bitte um Kontrolle, würde gerne die Aufgaben wegschicken, nun habe ich ein wenig Angst schlecht abzuschneiden. MfG
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Hallo! Biete um Hielfe oder Korektur! Danke
Aufgabenstelung:
Die Eheleute Hugo von Werder (geb. 2.12.1958) und Anett von Werder (gerb. 3.2.1961), Hamburg, beantragen f�r den Veranlagungszeitraum 2008 die Zusammenveranlagung. Herr von Werder ist kaufm�nnischer Angestellter. Sein Bruttoarbeitslohn betrug in 2008 88 191 �.
Wegen eines erlittenen Unfalls erh�lt er aus der privaten Unfallversicherung seit dem 1.5.1984 eine Leibrente. Sie betrug in 2008 insgesamt 2 520 �
.
Seine Ersparnisse hat er in Wertpapieren angelegt. Sein Depot umfasst:
-Nennwert 10 000� festverzinsliche Wertpapiere,
Anschaffung 2.7.2003, Anschaffungskosten 10 200�
Zinsgutschrift Mai 2008 420�
-Nennwert 5 000�, ABS-Aktien,
Anschaffungen 2.2.2008, Anschaffungskosten 6 334,50�
Dividendengutschrift Mai 2008 450�.
(Rechnen sie bitte ohne Solidarit�tszuschlag.)
Herr von Werder hat er bisher leider vers�umt, einen Freistellungsantrag zu stellen. Wegen Kaufs eines neuen Pkws ver�u�ert Herr von Werder am 29.7.2008 Aktien im Nennwert von 3 000�, Verkaufserl�s 3 551,40�.
Herr von Werder ist Eigent�mer eines Mehrfamilienhauses, das er im Oktober 1997 gekauft hat (Baujahr 1982). Die Anschaffungskosten betrugen (einschlie�lich
150 000� f�r Grund und Boden) 450 000�.
Das Haus ist vollst�ndig vermietet. Die Mieteinnahmen betrugen 2008 42 840�, die Hausaufwendungen ohne AfA 27 940�.
(Herr von Werder hat immer die h�chstm�gliche AfA in Anspruch genommen.)
Frau von Werder erh�lt von ihrem geschiedenen ersten Ehemann Unterhaltsleistungen von monatlich 500�, die mit ihrer Zustimmung vom Geber gem�� �10 Abs. 1 Nr. 1 EStG abgezogen werden.
Frau von Werder hat eine Praxis als Heilpraktikerin. Die Betriebseinnahmen betrugen in 2008 99 999� und die Betriebsausgaben 122 222�.
Weitere Angaben:
- Fahrten Wohnung � Arbeitsst�tte Herr von Werder: 210 Tage, Entfernung 42 km mit einem Pkw. Pkw-Kosten in 2008 3 513�.
- Garagenmiete monatlich 40€.
- Da Herr von Werder seinen Chef �fter in Konferenzen vertreten muss, hat er sich in 2008 f�r 400� einen dunklen Anzug gekauft.
Aufgabe:
Ermitteln Sie den Gesamtbetrag der Eink�nfte f�r das Ehepaar von Werder f�r den Veranlagungszeitraum 2008. Weisen Sie bitte alle L�sungen rechnerisch nach, auch bei Nichtansatz des Betrages. Der Solidarit�tszuschlag bleibt unber�cksichtigt,L�sungen:
Eink�nfte aus nicht selbst�ndiger Arbeit � 19 (1) Nr. 1 EStG 88 191,00 �
- Werbungskosten � 9 (4) EStG 210 * 0,30 * 22 � - 1 386,00 �
ʒ der Eink�nfte aus nicht selbst�ndige Arbeit: 86 805,00 �
Eink�nfte aus Versorgungsbezogen:
Ertragsanteil nach � 22 (1) EStG 47% von 2520,00 � = 1 184,40 �
- Werbungskosten pauschal Betrag � 9a (1b) EStG - 102,00 �
ʒ der Eink�nfte aus Versorgungsbezogen: � + 1 082,40 �
Eink�nfte aus Kapitalverm�gen:
Zinsgutschrift Mai 2008 = 420,00 �
+ Zinsabschlag � 43a (1) Nr.3 EStG 30% von 420,00 � + 126,00 �
546,00 �
Dividendengutschrift Mai 2008 = 450,00 �
� 20 (1) Nr.7 EStG + KESt 25% von 450,00 � + 112,50 �
Bruttodividende = 562,50 �
Steuerfrei 50% von 562,50 � 281,25 �
ʒ der Eink�nfte aus Kapitalverm�gen: � + 827,25 �
Eink�nfte aus dem Ver�u�erung von Aktien:
� 20 (2) Nr.1 EStG = 3 551,40 �
� 3 (40) EStG 50% Steuerfrei - 1 775,70 �
= 1 775,70 �
� + 1775,70 �
Mieteinnahmen: 42 840,00�
AfA � 7 (4) EStG: 2% von 300 000 � - 6 000,00 � Sonstige Ausgaben: - 27 940,00 � 8 900,00 �
Eink�nfte aus Vermietung und Verpachtung,
� 9 EStG: � + 8 900,00 �
Sonstige Eink�nfte � 22 (1a) EStG: (12 * 500) = 6 000,00 �
Werbungskosten Pauschalbetrag: - 102,00 � 5 898,00 � � + 5 898,00 �
Eink�nfte aus Freiberufliche T�tigkeit:
Praxis als Heilpraktikerin ( �Katalogberuf�)
� 18 (1) EStG BE 99 999,00 �
BA -122 222,00 �
- 22 223,00 �
negative betrag � - 22 223,00 �
Gesamtbetrag der Eink�nfte Fa. von Werder:
VZ 2008 83 065,35 �
Weitere Angaben:
- Garagenmiete monatlich 40� � keine Werbungskosten
- Da Herr von Werder seinen Chef �fter in Konferenzen vertreten muss, hat er sich in 2008 f�r 400� einen dunklen Anzug gekauft � keine Werbungskosten
� 12 (1) ESTG
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ch habe die lösungen schon fertig, bitte um kontrolle:
Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit § 19 (1) Nr. 1 EStG 88 191,00 €
- Werbungskosten § 9 (4) EStG 210 * 0,30 * 22 Þ - 1 386,00 €
ʒ der Einkünfte aus nicht selbständige Arbeit: 86 805,00 €
Einkünfte aus Versorgungsbezogen:
Ertragsanteil nach § 22 (1) EStG 47% von 2520,00 € = 1 184,40 €
- Werbungskosten pauschal Betrag § 9a (1b) EStG - 102,00 €
ʒ der Einkünfte aus Versorgungsbezogen: Þ + 1 082,40 €
Einkünfte aus Kapitalvermögen:
Zinsgutschrift Mai 2008 = 420,00 €
+ Zinsabschlag § 43a (1) Nr.3 EStG 30% von 420,00 € + 126,00 €
546,00 €
Dividendengutschrift Mai 2008 = 450,00 €
§ 20 (1) Nr.7 EStG + KESt 25% von 450,00 € + 112,50 €
Bruttodividende = 562,50 €
Steuerfrei 50% von 562,50 € 281,25 €
ʒ der Einkünfte aus Kapitalvermögen: Þ + 827,25 €
Einkünfte aus dem Veräußerung von Aktien:
§ 20 (2) Nr.1 EStG = 3 551,40 €
§ 3 (40) EStG 50% Steuerfrei - 1 775,70 €
= 1 775,70 €
Þ + 1775,70 €
Mieteinnahmen: 42 840,00 € AfA § 7 (4) EStG: 2% von 300 000 € - 6 000,00 € Sonstige Ausgaben: - 27 940,00 € 8 900,00 €
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, § 9 EStG: Þ + 8 900,00 €
Sonstige Einkünfte § 22 (1a) EStG: (12 * 500) = 6 000,00 € Werbungskosten Pauschalbetrag: - 102,00 € 5 898,00 € Þ + 5 898,00 €
Einkünfte aus Freiberufliche Tätigkeit:
Praxis als Heilpraktikerin ( „Katalogberuf“)
§ 18 (1) EStG BE 99 999,00 €
BA -122 222,00 €
- 22 223,00 €
negative betrag Þ - 22 223,00 €
Gesamtbetrag der Einkünfte Fa. von Werder:
VZ 2008 83 065,35 €
Weitere Angaben:- Garagenmiete monatlich 40€ Þ keine Werbungskosten
- Da Herr von Werder seinen Chef öfter in Konferenzen vertreten muss, hat er sich in 2008 für 400€ einen dunklen Anzug gekauft Þ keine Werbungskosten
§ 12 (1) ESTG -
ich bedanke mich Rechts herzlich, nein es ist nicht zur Spät wie du siehst erst jetzt habe die Motivation und Zeit gefunden es weiter zu machen. MfG
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Hielfeeeeeeeeee!
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Sorry beim Kopieren einwenig unübersichtlich.............
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Hier meine erste versuch! Brauche ein wenig Hilfe.
Die Eheleute Hugo (geb.2.12.1958 ) und Annett (geb. 3.2.1961) von Werder
(geb. 3.2.1961), Hamburg, beantragen für den Veranlagungszeitraum 2008 die Zusammenveranlagung.
Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit,
§ 19 (1) Nr. 1 EStG 88 191,00 €
Ertragsanteil nach § 22 (1) EStG: 48% von 2520 € = 1 209,60 €
- Werbungskosten pauschal Betrag: - 102,00 €
Einkünfte aus Versorgungsbezogen, = 1 107,60 € Þ + 107,60 €
Was ist Hier mit dem Zuschlag zum Freibetrag?
Einkünfte aus Kapitalvermögen,
Das muss ich mir noch mal durch lesen !! Wo soll Ich hier anfangen?
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Seine Ersparnisse hat er in Wertpapieren angelegt. Sein Depot umfasst:
-Nennwert 10 000 € festverzinsliche Wertpapiere, Anschaffung 2.7.2003, Anschaffungskosten 10 200 € Zinsgutschrift Mai 2008 420 €
-Nennwert 5 000 €, ABS-Aktien, Anschaffungen 2.2.2008, Anschaffungskosten 6 334,50 €
Dividendengutschrift Mai 2008 450 €.
(Rechnen sie bitte ohne Solidaritätszuschlag.)
Herr von Werder hat er bisher leider versäumt, einen Freistellungsantrag zu stellen. Wegen Kaufs eines neuen Pkws veräußert Herr von Werder am 29.7.2008 Aktien im Nennwert von 3 000 €, Verkaufserlös 3 551,40 €
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäft:
= 3551,40 €
§ 3 (40) EStG 50% Steuerfrei - 1775,70 €
= 1775,70 €
Was ist Hier mit dem Freibetrag? Ist das überhaupt richtig? Þ + 1775,70 €
Mieteinnahmen: 42 840 € AfA § 7 (4) EStG: 2% von 300 000 € - 6 000 € Sonstige Ausgaben: - 27 940 € 8 900 €
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, § 9 EStG: Þ + 8 900 €
Sonstige Einkünfte § 22 (1a) EStG: (12 * 500) = 6 000,00 € Werbungskosten Pauschalbetrag: - 102,00 € 5 898,00 € Þ + 5 898 €
Einkünfte aus Freiberufliche Tätigkeit:
Praxis als Heilpraktikerin ( „Katalogberuf“)
§ 18 (1) EStG BE 99 999 €
BA -122 222 €
- 22 223 € negative betrag Þ - 22 223 €
Gesamtbetrag der Einkünfte: .....................
Sonderausgaben:
Weitere Angaben:
- Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte Herr von Werder: 210 Tage,
Entfernung 42 km mit einem Pkw. Pkw-Kosten in 2008 3 513€.
- Garagenmiete monatlich 40€ Þ keine Werbungskosten
- Da Herr von Werder seinen Chef öfter in Konferenzen vertreten muss, hat er sich in 2008 für 400€ einen dunklen Anzug gekauft Þ keine Werbungskosten
§ 12 (1) ESTG
Aufgabe:
Ermitteln Sie den Gesamtbetrag der Einkünfte für das Ehepaar von Werder für den Veranlagungszeitraum 2008. Weisen Sie bitte alle Lösungen rechnerisch nach, auch bei Nichtansatz des Betrages. Der Solidaritätszuschlag bleibt unberücksichtigt
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Hallo Thorsten,
Hier die Aufgabenstellung,
Die Eheleute Hugo von Werder (geb. 2.12.1958) und Anett von Werder (gerb. 3.2.1961), Hamburg, beantragen für den Veranlagungszeitraum 2008 die Zusammenveranlagung. Herr von Werder ist kaufmännischer Angestellter. Sein Bruttoarbeitslohn betrug in 2008 88 191 €.Wegen eines erlittenen Unfalls erhält er aus der privaten Unfallversicherung seit dem 1.5.1984 eine Leibrente. Sie betrug in 2008 insgesamt 2 520 €
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Seine Ersparnisse hat er in Wertpapieren angelegt. Sein Depot umfasst:
-Nennwert 10 000€ festverzinsliche Wertpapiere,
Anschaffung 2.7.2003, Anschaffungskosten 10 200€
Zinsgutschrift Mai 2008 420€
-Nennwert 5 000€, ABS-Aktien,
Anschaffungen 2.2.2008, Anschaffungskosten 6 334,50€
Dividendengutschrift Mai 2008 450€.
(Rechnen sie bitte ohne Solidaritätszuschlag.)
Herr von Werder hat er bisher leider versäumt, einen Freistellungsantrag zu stellen. Wegen Kaufs eines neuen Pkws veräußert Herr von Werder am 29.7.2008 Aktien im Nennwert von 3 000€, Verkaufserlös 3 551,40€.
Herr von Werder ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, das er im Oktober 1997 gekauft hat (Baujahr 1982). Die Anschaffungskosten betrugen (einschließlich
150 000€ für Grund und Boden) 450 000€.
Das Haus ist vollständig vermietet. Die Mieteinnahmen betrugen 2008 42 840€, die Hausaufwendungen ohne AfA 27 940€.
(Herr von Werder hat immer die höchstmögliche AfA in Anspruch genommen.)
Frau von Werder erhält von ihrem geschiedenen ersten Ehemann Unterhaltsleistungen von monatlich 500€, die mit ihrer Zustimmung vom Geber gemäß §10 Abs. 1 Nr. 1 EStG abgezogen werden.
Frau von Werder hat eine Praxis als Heilpraktikerin. Die Betriebseinnahmen betrugen in 2008 99 999€ und die Betriebsausgaben 122 222€.Weitere Angaben:
- Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte Herr von Werder: 210 Tage, Entfernung 42 km mit einem Pkw. Pkw-Kosten in 2008 3 513€.
- Garagenmiete monatlich 40€.
- Da Herr von Werder seinen Chef öfter in Konferenzen vertreten muss, hat er sich in 2008 für 400€ einen dunklen Anzug gekauft.
Aufgabe:
Ermitteln Sie den Gesamtbetrag der Einkünfte für das Ehepaar von Werder für den Veranlagungszeitraum 2008. Weisen Sie bitte alle Lösungen rechnerisch nach, auch bei Nichtansatz des Betrages. Der Solidaritätszuschlag bleibt unberücksichtigt -
Hallo Louisa,
falls du, die aufgaben mit der Fam. Pius noch nicht weg geschickt hast, bearbeite sie bitte, die reichen nur für eine „3“ der abschnitt mit der OHG ist falsch, und bei der aufgabe mit LW – wird kein Freibetrag berechnet, grüß -
Danke werde in kurzem Tun. MfG
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Ich brauche jetzt hilfe beim SubS 3B/N /0608 A03
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Hallo Louisa!
Ich habe die Lösungen, bin aber noch nicht sicher, ob sie richtig sind!
1. Gewinne die erzielt geworden sind bei der Veräußerung des Tapetengrosshandlung.
Rechnung:
Vereinbarter Preis: 345 000 €
+ Gemeiner Wert Pkw: + 4 500 €
Veräußerungspreis: 349 500 €
- Veräußerungskosten: -2 000 €
Wert des Betriebsvermögens: 149 500 €
198 000 €
- Darlehen: - 10 500 €
- Sonstige Verbindlichkeiten: - 8 000 €
+ Forderungen: +12 500 €
Veräußerungsgewinn: 192.000 €
Der Steuerpflichtige Pius Huhn hat das 55 Lebensjahr vollendet und erfüllt somit die Voraussetzungen des §16 (4) EStG.
Nach § 17 (3) EStG kann er einen Freibetrag geltend machen.
Rechnung:
Freibetrag: 45 000 €
Veräußerungsgewinn: 192 000 €
- Freibetragsgrenze: -136 000 €
56 000 € Ü da schädlicher Betrag.
Zur versteuernde Veräußerungsgewinn: 192 000 €
Harr Huhn kann keinen Freibetrag geltend machen da der schädliche Betrag zu hoch ist.
2. Gewinn aus der Großhandlung beträgt 36 000 € gehört zur ganz normale laufende Einkunftsart und muss zu der Einkommenssteuer mitgerechnet werden.
3. Herr Huhn ist Gesellschafter der Halt OHG mit einem Anteil von 50%. Der Gewinn für das Jahr 2008 beträgt 22 500 € und zählt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb.
Monatliche Mieteträge für das Grundstück betragen 9 000 €, gehören zur Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und werden auch mitgerechnet.
Rechnung:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 22 000 €
Einkünfte aus V. u V. 9 000 €
Gesamtsumme der Einkünfte: 31 000 €
4. Gewinne die erzielgeworden sind bei der Veräußerung von Anteilen an der BEWA GmbH.
Rechnung:
Veräußerungspreis: 40 000 €
- Veräußerungskosten: -0 €
- Anschaffungskosten: -19 000 €
Veräußerungsgewinn: 21 000 € ÜEinkunft aus Gewerbebetrieb
Da Herr Huhn 63 Jahre alt ist, wird der Freibetrag nach § 16 (4) EStG berücksichtig.
Der Freibetrag beträgt 45.000 € also er braucht den VG nicht zu versteuern.
5. Gewinnermittlung aus der Wanderschäferei für das Jahr 2008.
(Wirtschaft Jahr 1.7. – 30.6.)
Rechnung:
Gewinn 07/08 – 1500 €
davon 0,5 Þ 750 €
+ Betriebseinnahmen 08/09 – 3900 €
davon 0,5 Þ +1 950 €
Gewinn im Jahr 2008: 2 700 €
- Betrebsausgaben: - 1 050 €
Reingewinn: 1 650 €
Nach § 13 (3) EStG werden bei der Ermittlung des Gesamtbetrages nur die Einkünfte berücksichtig die den Freibetrag 670 € übersteigen, da die Ehrgatten zusammen veranlagt werden, verdoppelt sich der Freibetrag auf 1 340 €, also bleiben nur 310 € zur versteuern.
6. Frau Huhn ist stille Gesellschafterin in der Kalt KG und ihre Einkünfte aus der Beteiligung fallen unter § 15 (1) Nr. 2 EStG Gewerbeeinkünfte. Die 500 € Gewinnanteil sind ganz normale laufende Einkünfte. Vom Veräußerungserlös muss der Wert der Beteiligung abgezogen werden. Es bleibt ein Gewinn von 16.500 €, der auch zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zählt § 16 (1) Nr. 2 EStG
Rechnung:
Veräußerungspreis: 32 000 €
Beteiligungswert: -15 500 €
VG 16 500 €
Da Frau Huhn 58 Jahrealt ist, wird der Freibetrag nach § 16 (4) EStG berücksichtig.
Der Freibetrag beträgt 45.000 €, also sie braucht den VG nicht zu versteuern, nur die laufende Gewinnbeteiligung, also die 500€
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Hi,
hast du vielleicht schon die ganze Aufgabe fertig?
Melde dich bitte!
Anetta