Beiträge von northface84

    Hi,

    hoffe, dass ihr mir helfen könnt...

    Aufgabe:

    Ermitteln Sie für die ledige Steuerpflichtige Sparsam die Einkünfte aus Kapitalvermögen für den VZ 2008. Die Steuerpflichtige hat einen Freistellungsauftrag in maximaler Höhe an ihre Bank erteilt.
    Die Steuerpflichtige mach folgende Angaben:

    Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren 801,-- €
    Überweisungseingang am 1.6.2008
    Dividende aus Aktien der ABC-AG 4.000,-- €
    Überweisungseingang am 1.8.2008
    Sparbuchzinsen 700,-- €
    Gutschrift zum 31.12.2008

    Aus Vereinfachungsgründen soll auf die Berechnung des Solidaritätszuschlages verzichtet werden.

    Lösungsansatz:

    Einnahmen
    700 EURO Sparbuchzinsen

    + 801 EURO Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren (801€)
    + 240,30 EURO + 30% Zinsabschlag von 801 €
    + 2.000 EURO Dividende aus Aktien (50% steuerfrei)
    = 3.741,30 EURO steuerpflichtige Einnahmen
    - 51 EURO Werbungskosten-Pauschbetrag (Annahme nicht mehr als 51€)

    - 750 EURO Sparerfreibetrag (-750 €)
    = 2.940,40 EURO Steuerbemessungsgrundlage

    = Einkünfte aus Kapitalvermögen

    Auf die € 2.940,40 EURO ist in 2008 Einkommensteuer zu zahlen.


    DANKE

    Hi,

    folgende Aufgabenstellung habe ich:

    Die Steuerpflichtige Bar erhält ihren ESt-Bescheid 2007 am 5.9.2008 (Poststempel 4.9.2008. Die Steuerpflichtige muss 5.555,-- € nachzahlen.
    Zum 1.11.2008 beantragt die Steuerpflichtige Stundung mit folgenden Raten:

    1. Rate fällig am 15.11.2008 2.000,-- €
    2. Rate fällig am 01.12.2008 2.000,-- €
    3. Rate fällig am 01.01.2009 1.555,-- €

    Das Finanzamt stimmt der Stundung in dieser Form zu.
    Berechnen Sie alle steuerlichen Nebenleistungen.

    :hand: Löungsansatz:

    Die angefallene die Steuerschuld muss demnach bis zum 09.09.2008 bezahlt
    werden. Sollte es jedoch vorkommen, dass die Zahlung verspätet beim Finanzamt eingeht, so kann dieses nach § 240 Abs. 1 AO einen Säumniszuschlag berechnen.

    Als Säumniszuschlag wird 1 % pro Monat auf die Hauptschuld (Steuerforderung) aufgeschlagen. Wird die Steuerforderung gestundet (wie in diesem Fall), halbiert sich die Belastung, denn der Stundungszinssatz ist gesetzlich auf 0,5 % pro Monat festgeschrieben (§§ 234, 238 AO).

    Wie bei anderen Stundungszinsen nach der Abgabenordnung betragen die Stundungszinsen 0,5 % Prozent des auf den nächsten durch 50 teilbaren abgerundeten Betrages pro angefangenen Monat.

    Bei Gewährung von Ratenzahlungen sind Stundungszinsen nach § 238 Abs. 2 wie folgt zu berechnen: Der zu verzinsende Betrag jeder Steuerart ist auf den nächsten durch fünfzig Euro zu teilenden Betrag abzurunden.

    Die Zinsberechnung wird wie folgt durchgeführt:

    Raten Zinsen1. Rate 2.000 € 0,5% = 10€
    2. Rate 2.000 € 1,0% = 20€
    3. Rate 1.555 € 1,5% = 23,45€



    Ist das so korrekt? Welche Nebenleistungen fehlen?

    Danke Euch!