Beiträge von SDM01

    Hallo Paula,
    die 801,- Euro gehören hier nicht hin, sondern würden bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ins Spiel kommen. Du brauchst hier aber die 920,- Euro aus dem § 9a EStG (Pauschbeträge für Werbungskosten).
    (ESA-Benotung Aufgabe 4b: 10 von 10 Punkten)
    Konnt' ich Dich überzeugen?

    Gruß SDM01

    Hallo Paula,
    Du must unterscheiden ob die Beteiligung im Betriebs- oder Privatvermögen gehalten wird. Hier in dem Fall hält Asterix das im Privatvermögen. Originaltext aus dem Lernheft: "Der von der Kapitalgesellschaft vorgenommene Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25 % hat grundsätzlich Abgeltungscharakter, d. h.es findet keine Einbeziehung der Dividende bei der Einkommensteuerveranlagung statt." s. EStG §43. Auch für die Festgeldanlage wurden bereits 25% von der Bank einbehalten. Zins und Ausschütung darfst Du also nicht mehr auf den Bruttoarbeitslohn aufaddieren!
    => Bruttoarbeitslohn - 7200 (Sonderausgaben §10 EStG) - 0 (außergew. Belastungen) = 72.800 Einkommen;
    => 72.800 Einkommen -920 (§ 9a Pauschbeträge für Werbungskosten) - 36 Sonderausgaben = zu versteuerndes Einkommen
    => 35% vm versteuernden Einkommen ist dein Steuerbetrag

    Gruß SDM01

    Hi,
    muss Dich leider enttäuschen. Deine 24.710,- bei Aufgabe 1a sind nicht richtig. Es müssen 25.200,- (bei 1a) und 28.630,- (bei 1b ) sein. Hast Du das Schema auf Seite 11 verwendet? Vielleicht hilft Dir der noch nicht gerundete Gewerbeertrag von 204.530,- in beiden Fällen.
    Deine beiden Aussagen bei 1b sind aber richtig.
    Hilft Dir das weiter? Ansonsten melde Dich noch mal.

    Gruß SDM01

    Hallo Rebecca,
    war leider 2 Tage lang auf Seminar und konnte keine Internet-Verbindung herstellen...
    Ein Protokoll regelt den Kommunikationsablauf zwischen den Teilnehmern...ein Beispiel:
    Du gehst zum Bäcker, machst die Türe auf und sagst "Guten Morgen". Der Bäcker antwortet mit "Grüß Gott" und wartet jetzt auf Deine Bestellung. Du sagst, was Du brauchst, der Bäcker packt die Waren zusammen und reicht Dir die Tüte. Du sagst Danke und er nennt Dir den Betrag. Du gibst ihm das Geld und verläßt den Laden. Vorgang abgeschlossen. Sprecht ihr nicht die gleiche Sprache oder nennst Du ihm nicht Deine Bestellung, wird's nicht funktionieren. So kann man sich das vielleicht besser vorstellen für was ein Protokoll da ist?
    Viele Protokolle spielen eine Rolle. Das hängt auch von den Anwendungen ab: zB. http, https, smtp, ftp, ip, tcp, ipx, arp...
    Bei der letzten Frage bin ich mir aber nicht sicher, was da gemeint ist, da der Stoff anscheinend doch unterschiedlich ist. So auf Anhieb fällt mir zB ein: Wählverbindung und Festverbindung.
    Gruß SDM01

    Hallo Rebecca, meine Heftnummer lautet KOM01N-xx1-n01 (SGD).
    Der Vorteil der paketorientierten Übertragung liegt u.a. darin, dass im Fehlerfall nur mehr das fehlerhafte Paket übertragen wird und nicht mehr die komplette Datei. Das spart erheblich Zeit und Ressourcen. Des weiteren brauchst Du bei der paketorientierten Übertragung keine direkte Verbindung zwischen Absender und Empfänger. Die Pakete werden anhand der Empfängeradresse entsprechend zum Ziel geroutet. Fällt eine Verbindung im Internet mal weg, nehmen die Pakete eben einen anderen Weg....Um das zu realisieren gibt man den eigentlichen Nutzdaten noch einige Infos mehr mit auf den Weg.
    Schau mal auf die Seite: 1.4. internet-Technologie
    Nächste Frage?
    Gruß SDM01