Hallo Paula,
die 801,- Euro gehören hier nicht hin, sondern würden bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ins Spiel kommen. Du brauchst hier aber die 920,- Euro aus dem § 9a EStG (Pauschbeträge für Werbungskosten).
(ESA-Benotung Aufgabe 4b: 10 von 10 Punkten)
Konnt' ich Dich überzeugen?
Gruß SDM01