Beiträge von Claudia75

    Hallo Schnatterinchen!
    Ich weiß nicht, ob ich die gesamte Aufgabe 1.a hier reingestellt habe. Die Antwort auf Deine Frage:
    "Der Einheitswert des Grundstückes Bonner Str. 2 in Höhe von 210.000 € fällt nicht unter die Kürzungen, da das Grungstück nicht zum Betriebsvermögen des Einzelunternehmers Anton Otto gehört."
    Hoffentlich ist damit Deine Frage ausreichend beantwortet.

    Claudia

    Hallo Schnuggel!
    Bin seit letztem WE nicht mehr auf die Seite von Study-Board gekommen. Deshalb bisher keine Rückmeldung meinerseits.
    In der 1. Aufgabe habe ich einen Rechenfehler!!! Die Kürzungen müssen natürlich abgezogen werden und ich hatte sie addiert. Deshalb beträgt mein neues Ergebnis Gewerbesteuer 25.200 €. Hoffe es kommt nicht zu spät.
    Aufgabe 2 und 3 habe ich auch fertig, doch bin ich mir nicht sicher, ob sich Fehler eingeschlichen haben. Die 4. Aufgabe wartet noch auf Bearbeitung, seufz
    Falls ich die nächsten Tage wieder keinen Zugang zu dieser Seite habe - hier meine E-Mailadresse: kunst.claudia@yahoo.de

    Ich moechte gerne das Studium "Medizinisches Informationsmanagement" (frueher "Medizinische Dokumentation") im kommenden Wintersemester beginnen.
    Durch die geaenderten Zulassungsvoraussetzungen benoetige ich keinen Hochschulabschluss mehr.
    Meine Ausbildung zur Altenpflegerin habe ich 1997 mit einem Notendurchschnitt von 1,8 abgeschlossen und seitdem auch als solche gearbeitet. Leider hatte ich bisher kein Englisch (Russisch und Franzoesisch in der Realschule).
    Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben, was in dem Auswahltest von der FH-Hannover gefragt wird? Allgemeinwissen, Abiturwissen, Fachwissen Medizin und Informatik, wie Umfangreich Englischkenntnisse oder ganz andere Themen???
    Bedanke mich bereit im Voraus fuer Anregungen,
    Claudia

    Hallo, ich bin etwas verunsichert, ob der Lösungsweg richtig und vollständig ist.
    Aufgabe: Anton Otto (AO) betreibt als Einzelunternehmer in Koblenz in der Bonner Straße eine Firma zur Herstellung von Druckmaschinen. Das Fabrikationsgebäude befindet sich in der Bonner Str. 1, Eigentümer ist AO. Der Einheitswert für das Grundstück beträgt nach den Wertverhältnissen zum 01.01.1964 umgerechnet 400.000 €. Der für das Kj. 2008 ermittelte Gewinn beträgt 200.000 €.
    Aus der Steuererklärung ergeben sich folgende Sachverhalte:

    • AO hat das direkt nebenan liegende Grundstück Bonner Straße 2, inklusive der darauf befindlichen Lagerhalle gepachtet für monatlich 11.000 €. Auf entsprechende Anfrage von AO gibt HB die Höhe des Einheitswertes mit 210.000 € an. Aufgrund von betrieblichen Investitionen musste AO zum 01.01.2008 ein Darlehen von 500.000 € zu einem Zinssatz von 8 % aufnehmen. Die Zinsen wurden zutreffend als Betriebsausgaben gebucht.
    • Ein Teil der Produktionsmaschinen wurde geleast, die monatlichen Leasingraten belaufen sich auf 8.000 €.


    Der Gewerbehebesatz der Stadt Koblenz beträgt 400 %.
    a) Ermitteln Sie die Gewerbesteuer für das Kj. 2008.
    b) Prüfen Sie ob und ggf. welche Auswirkungen es auf die Höhe der Gewerbesteuer hat, wenn die Firma in Form einer GmbH betrieben wird und Eigentümer des Grundstücks Bonner Straße 1 die GmbH ist.

    Hier nun meine Lösung:
    a) Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 GewStG) 200.000 €
    + Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) 11.250 €
    - Kürzungen (§ 9 GewStG) 6.720 €
    - Gewerbeverlust (§ 10 a GewStG) -------------
    = Gewerbeertrag 217.970 €
    Abrundung auf volle 100 € (§ 11 Abs. 1 GewStG) 217.900 €
    - Freibetrag (§ 11 Abs. 1 GewStG) 24.500 €
    = verbleibender Gewerbeertrag 193.400 €
    x Steuermesszahl (§ 11 Abs. 2 GewStG) 3,5 % von 193.400 €
    = Gewerbesteuermessbetrag nach dem Gewerbeertrag (§ 14 GewStG) 6.769 €
    x Hebesatz der Gemeinde (§ 16 GewStG) 400 %
    = Gewerbesteuer 27.076 €

    Hinzurechnungen nach § 8 GewStG:
    100 % d. Entgelte für Schulden (§ 8 Nr. 1a GewStG)
    500.000 € Darlehen mit Zinssatz von 8 % 40.000 €
    + 20 % d. Miet- u. Pachtzinsen für d. Benutzung bewegl.
    Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 8 Nr. 1d GewStG)
    8.000 € ∙ 12 Monate = 96.000 €; davon 20 % 19.200 €
    + 65 % d. Miet- u. Pachtzinsen für die Benutzung unbewegl.
    Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 8 Nr. 1e GewStG)
    11.000 € ∙ 12 Monate = 132.000 €; davon 65 % 85.800 €
    = Summe des Hinzurechnungsbetrages 145.000 €
    - Freibetrag 100.000 €
    = verbleibender Betrag 45.000 €

    Von dem verbleibenden Betrag werden 25 % = 11.250 € dem Gewinn wieder hinzugerechnet.

    Kürzungen nach § 9 GewStG:
    Erhöhung um 40 % und Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes
    400.000 € ∙ 140 % ∙ 1,2 % 6.720 €

    Der Einheitswert des Grundstückes Bonner Str. 2 in Höhe von 210.000 € fällt nicht unter die Kürzungen, da das Grundstück nicht zum Betriebsvermögen des Einzelunternehmers Anton Otto gehört.

    b) Laut § 5 Abs. 1 GewStG gilt der Unternehmer (Anton Otto) als Steuerschuldner. Da die GmbH eine Kapitalgesellschaft ist, besteht eine sachliche Steuerpflicht.
    Wegfall des Freibetrages von 24.500 €, der gemäß § 11 Abs. 1 nur natürlichen Personen und Personengesellschaften zusteht.
    Dass das Grundstück zum Eigentum der GmbH gehört, hat keinen Einfluss auf die Gewerbesteuer - es zählt weiterhin zum Betriebsvermögen.
    Somit würde sich die Gewerbesteuer auf
    = verbleibender Gewerbeertrag 217.900,00 €
    x Steuermesszahl (§ 11 Abs. 2 GewStG) 3,5 % von 217.900,00 €
    = Gewerbesteuermessbetrag nach dem Gewerbeertrag (§ 14 GewStG) 7.626,50 €
    x Hebesatz der Gemeinde (§ 16 GewStG) 400 %
    = Gewerbesteuer 30.506,00 €
    erhöhen.

    Freue mich sehr über Rückmeldungen und Anregungen. Die restlichen 3 Aufgaben liegen noch vor mir :aechtz:.
    Claudia

    Hallo Silke,

    Bewegungsbilanz Jahr 1 zu Jahr 2 in TEUR

    Mittelverwendung

    Mittelherkunft


    I. Zunahme der Aktiva
    Forderungen 90 - 70
    Ergebnis
    I. Zunahme der Passiva
    Verbindlichkeiten 40 - 30
    Ergebnis

    = 20

    = 10


    II. Abnahme der Passiva
    Rücklagen 200 - 210
    Darlehen 50 - 90
    Bilanzgewinn 60 - 70

    = -10

    = -40

    = -10


    II. Abnahme der Aktiva
    Anlagevermögen 500 - 550
    Vorräte 80 - 90
    Flüssige Mittel

    = -50

    = -10

    = -10


    Aktivazunahme + Passivaabnahme
    20 + 60

    = 80


    Passivazunahme + Aktivaabnahme
    10 + 70

    = 80

    Die Bilanzveränderungen sind ausgeglichen.
    Gruß Claudia

    Hallo, bin neu hier und benötige dringend Hilfe bei der 2. Aufgabe, welche lautet:
    "Es ist Ihnen die Bilanz einer AG bekannt. Beweisen Sie aus den Veränderungen der Bilanzen vom Jahr 1 zum Jahr 2, dass für Bewegungsbilanzen folgende Gleichung gilt:
    Zunahme der Aktivbestände + Abnahme der Passivbestände =
    Zunahme der Passivbestände + Abnahme der Aktivbestände"

    Wollte hier eigentlich die Tabelle einfügen, doch leider funktioniert es nicht. Mein Problem ist, dass ich meine Bewegungsbilanzen nicht ausgeglichen bekomme.
    Kann man mir hier weiterhelfen??
    Bis auf die 2. Aufgabe habe ich alle anderen gelöst. Doch durch die Beiträge im Forum bin ich etwas verunsichert. Kann mir jemand seine bereits benotete Arbeit zusenden oder über meine drüber schauen. E-Mail: kunst.claudia@yahoo.de
    Claudia