Hallo Schnatterinchen!
Ich weiß nicht, ob ich die gesamte Aufgabe 1.a hier reingestellt habe. Die Antwort auf Deine Frage:
"Der Einheitswert des Grundstückes Bonner Str. 2 in Höhe von 210.000 € fällt nicht unter die Kürzungen, da das Grungstück nicht zum Betriebsvermögen des Einzelunternehmers Anton Otto gehört."
Hoffentlich ist damit Deine Frage ausreichend beantwortet.
Claudia