Hat sich erledigt! LG Jolani
Beiträge von jolani
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Danke dir. Jetzt habe ich gerafft, was die wissen wollten.
LG jolani
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Hallo Ihr lieben,
bin in den letzten Atemzügen mit meinem Studium und komme irgendwie nicht weiter. Habe noch 5 Hefte, wo ich noch fleissig am Knobel bin. Am meisten macht mir jetzt das Heft BIL09A sorgen.
Bei der Frage 2B)
Wie beurteilen Sie die Aussage, dass "der Bilanzgewinn das im Geschäftsjahr erwirtschaftete Ergebnis zeigt?
Ich steht da völlig auf dem Schlauch, was die da von mir wissen wollen.
Weiter lautete die nächste Frage 5.)
Können auch Einzelkaufleute und Personengesellschaften offenlegungspflichtig sein? Begründen Sie Ihre Antwort unter Angabe rechtlicher Grundlagen.
Ich habe das Heft jetzt zweimal durchgelesen und finde da nichts, was irgendwie damit zu tun hat.
Hat da einer ne Ahnung und kann mir helfen?
LG Jolani
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Hallo jolani,
ich habe BIL05 bis auf Aufgabe 3 soweit fertig. Hatte noch keine lust weiter zu machen. Brauchst irgendwo hilfe?
Habe jetzt noch Aufgabe 7 offen. Da weiss ich nicht so recht, wie ich da rangehen soll.
Sie lautet wie folgt:
Das Forderungsvolumen einer Aktiengesellschaft beläuft sich am Bilanzstichtag lauten Inventur nominell auf 17.850.000 EUR (inklusive 19 % MwSt.). Darunter befinden sich zwei Einzelposten im Gesamtwert von EUR 50.000,00, bei denen im neuen Jahr bei vorsichtiger Schätzung mit einem wahrscheinlichen Forderungsausfall von 30 % gerechnet werden muss. Nach Einstellung des Insolvenzverfahrens ist die Forderung gegenüber einem Kunden i.H.v. EUR 20.000,00 uneinbringlich. Das in den übrigen Forderungen enthaltene allgemeine Kreditrisiko wird auf 1 % der als einwandfrei betrachteten Forderungen geschätzt.
Mit welchem Wert muss die AG ihre Forderungen in der externen Bilanz ausweisen?
(Hinweis: Das Berechnungsschema ist vollständig und die Zahlenwerte sind exakt anzugeben. Umsatzsteuerkorrekturen sind vorzunehmen!)
Ich habe keinen blasse Schimmer:(Aufgabe 3 habe ich bereits fertig.
Die lautet bei mir so:
Ein Unternehmen hat zu Beginn der laufenden Abrechnungsperiode ein Grundstück erworben. Die Anschaffungskosten betrugen EUR 200.000,00. Am Bilanzstichtag beträgt der Tageswert (Teilwert)
a) EUR 250.000,00 (Bauland!)
b) EUR 150.000,00 (Bauverbot!)
1. Ermitteln und begründen Sie für die beiden Fälle den jeweiligen Wertansatz in der Bilanz.
Zu a) Hier gilt das Anschaffungskostenprinzip:
Das Grundstück darf höchstens mit EUR 200.000,00 bilanziert werden. Erst wenn das Grundstück verkauft wird, wird die stille Reserve bzw. der Gewinn i.H.v. EUR 50.000,00 aufgelöst. Die Anschaffungskosten dürfen nicht überschritten werden (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB). Dadurch wird sichergestellt, dass nur die am Abschlussstichtag realisierten Gewinne ausgewiesen werden.
Zu b) Hier ist das Niederstwertprinzip anzuwenden:
Der niedrigere Wert ist mit EUR 150.000,00 anzusetzen. Die restlichen EUR 50.000,00 sind als Verlust auszuweisen. In diesem Fall ist das strengere Niederstwertprinzip anzuwenden, denn es handelt sich um ein nicht abnutzbares Anlagevermögen mit einer dauernden Wertminderung. Deshalb ist nach Abs. 2 S. 3 letzter Halbsatz HGB der niedrigere Wert anzusetzen.
Weis aber auch nicht so genau, ob das so richtig ist.HaPe:
Danke für den Tip. Habe nochmal durchgelesen das gute Heft und siehe da. "0,00" steht da.!
LG jolani
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Seid Ihr schon weitergekommen?
Ich denke, dass man EUR 1,00 bei als Restbuchwert bilanzieren muss bei Aufgabe 5.
Ich hänge an diesem Aufgabenheft schon ne Ewigkeit rum und komme nicht wirklich vorwärts.
Könnte evtl. auch weiterhelfen.
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Hallo Ihr Lieben,
ich brüte auch schon seit zwei Wochen über dieser Aufgabe. Irgendwie fehlen mir jetzt nur noch EUR 49 im SBK. Falls jemand helfen kann. Irgendwie geht die nicht auf. Habe schon dreimal von vorne angefangen und letztendlich fehlt mir nur noch dieser Betrag.
Danke im voraus.
LG jolani