Hallo,
ich sitze an der selben Aufgabe. Kannst du mir evtl. weiterhelfen?
War deine Lösung richtig?
Lieben Gruß
Hallo,
ich sitze an der selben Aufgabe. Kannst du mir evtl. weiterhelfen?
War deine Lösung richtig?
Lieben Gruß
Ok habe die Antwort herausgefunden: Wenn der schädliche Betrag höher ist als der Feribetrag ist das Ergebnis 0 !
Unfair aber wahr....
Hallo ihr Lieben,
ich habe ein kleines Problem mit der Berechnung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Veräußerung des Gewerbebetriebs.
Der Freibetrag nach §16 Abs. 4 EStG macht mich ganz mischugge:eek:
Meine Lösung bis jetzt:
Veräußerungsgewinn 192.000,-€
Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG 45.000,- €
192.000,- €
Freibetragsgrenze § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG 136.000,- €
Schädlicher Betrag 56.000,- € - 56.000,- €
Meine Frage: Wenn der schädliche Betrag höher ist als der Freibetrag rechne ich dann die 45.000,- € - Veräußerungsgewinn 192.000€ oder doch das Ergebniss von 45.000,- € - 56.000,-€?
Schon mal vielen Dank im Voraus!
Lieben Gruß,
Janine