Hallo,
Ich habe da mal eine Frage zu einer konkreten Aufgabenstellung:
Bei der Abgabe des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung für das KJ 2009 kann der Arbeitnehmer folgende Angaben glaubhaft machen:
Werbungskosten aus aktiver nichtselbständiger Arbeit 1.000 €
Wie hoch ist ggf. der Lohnsteuerermäßigungsbetrag?
Wenn die Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 920 € liegen, werden sie doch in voller Höhe anerkannt und mindern dann den Betrag der zu versteuernden Einkünfte. In diesem Fall um 1.000 €. Heißt das er hat auch 1000. € zu viel Lohnsteuer gezahlt? Und das ist sein Ermäßigungsbetrag?
Ich steh komplett auf dem Schlauch, aber vielleicht kann mir ja einer von Euch weiterhelfen?
Vielen Dank vorab
LG Anna