@ Donald:
Sorry, hab aber keine Meldung per E-Mail über den zweiten Eintrag hier erhalten. m.E. werden diese Heizungskörper Teil des Gebäude. Dass der Vermieter das weiß, sowie dass die alten noch funktionierend sind - irgendwie finde ich - spiel hier nicht eine so grosse Rolle. Wichtig ist, dass EV nicht geht, sonder es muss das Auto im Spiel kommen.
Das Niveau der Fälle und deren Lösung ist nicht gleich des Niveaus der Fälle, die die Juristen an der Uni lösen. Das ist lediglich meine Meinung. Ich vermute, dass es auch nicht erwartet wird, dass diejenigen, die z.B. an der ILS studieren, so tiefe juristische Kentnnisse erlangen.
ABER - Hier eine neue Herausforderung:
Ich vermute, dies gehört zu derselben Übungsreihe ReWe 20.
Aufgabe:
Spediteur Speer hat für seine Lkw-Fahrer mit Wissen des Vermieters Voss einen Duschraum anlegen lassen. Dabei hat der Geselle des Klempners Klemax offenbar nicht richtig aufgepasst. Denn drei Wochen später platzt das Wasserrohr an der Stelle auf, wo die zum Duschraum führende Leitung angeschlossen worden ist. Durch das während der Nacht ausgeströmte Wasser sind die Büroeinrichtungen Speers teilweise unbrauchbar geworden. Auch das Bankhaus Bode, das seine Räume unter Speer hat, hat durch das Wasser einen Schaden erlitten. Speer und Bode verlangen von Klemax Ersatz ihres im Einzelnen nachweisbaren Schadens. Klemax – der seine Versicherung nur in Anspruch nehmen will, wenn es gar nicht anders geht – macht demgegenüber geltend, der mit der Arbeit bei Speer betraute Geselle sei nachweisbar eine erstklassige Kraft und habe bisher nie zu Beanstandungen Anlass gegeben.
Fragen:
Empfiehlt es sich für Speer bzw. für Bode, diesen Einwand genauer zu prüfen, also dafür Belege zu fordern oder einzusehen usw.? Oder ist das unnötig? Würde Klemax die Kosten für die Inanspruchnahme anwaltlicher oder gerichtlicher Hilfe so und so zu tragen haben?
Meine Gedanken für die Lösung:
Nicht nötig zu prüfen – der Schaden ist bereits vorhanden.
Klemax muss die Kosten tragen, wenn er den Schaden nicht beseitigt und kein Schadensersatz leistet.
Was meinst Du, Donald, über diese Sache?
MfG