Ich danke Dir erstmal für deine Mühe... wäre Dir echt sehr dankbar!
Beiträge von Bal.rog
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Hallo zusammen,
bin auf eure Hilfe angewiesen und wäre echt dankbar, wenn mir jemand paar Tipps geben könnte zu folgendem Sachverhalt:
K ist Geschäftsführerin der „Ostwestfalen-Movie GmbH“ (OWM). Diese betreibt in Bielefeld eine
große Videothek, in welcher Filme auf Video und DVD zu mieten sind. Viele Kunden haben den
Wunsch geäußert, auch an Sonn- und Feiertagen in der Videothek Filme zu erhalten. Auch die
Mitarbeiter des Unternehmens sind bereit, dafür an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. K stellt für die
OWM eine Anfrage bei der Stadt Bielefeld, ob es wegen der erweiterten Öffnungszeiten Probleme
geben könne. Die Stadtverwaltung antwortet, dass die Öffnung einer Videothek an Sonn- und
Feiertagen verboten sei. Zur Begründung verweist die Behörde auf das nordrhein-westfälische „Gesetz
über die Sonn- und Feiertage (FeiertagsG NW)“. Es entspreche höchstrichterlicher Rechtsprechung,
den Betrieb von Videotheken an diesen Tagen nicht zu gestatten.
K ist empört und hält das FeiertagsG NW für verfassungswidrig. In einer modernen Gesellschaft
müsse es möglich sein, auch an Sonn- und Feiertagen zur Freizeitgestaltung Filme zu mieten. Das
Gesetz sei ein unzulässiger Eingriff in die Freiheiten eines Unternehmens.Verstößt das gesetzliche Verbot der Öffnung von Videotheken an Sonn- und Feiertagen gegen
Grundrechte der OWM?Variante:
K kümmert sich nicht um das Verbot und öffnet die OWM-Videothek jeden Sonntag. Nach einigen
Wochen untersagt ihr die Stadt Bielefeld nach entsprechender Anhörung die Ausübung des Gewerbes
unter Berufung auf § 35 GewO. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet. Das Schreiben geht ihr
am 28.1.2010 zu. K bittet einen Wirtschaftsjuristen (FH) um einen kurzen Vermerk, in welchem die
Rechtsschutzmöglichkeiten gegen diesen Bescheid erläutert werden sollen.Verfassen Sie diesen Vermerk!
Bearbeiterhinweise:
Der Fall ist im Gutachtenstil zu lösen, die Variante in Form eines zusammenhängenden Textes.So jetzt zu meinem Anliegen... Ich weiß nicht wirklich womit ich anfangen soll. Vielleicht hat jemand evtl. mal einen ähnlichen Fall gelöst bzw. ein ähnlicher Fall ist im Internet zu finden.
Würde mich auch darüber freuen, wenn jemand nützliche Links oder Quellen posten könnte.
Über paar Tipps wie ich an den ganzen Fall rangehen sollte, wäre ich auch sehr dankbar!Bedanke mich im Voraus!