Beiträge von Studentin84

    Hallo,

    Habe heute meine Zeugnis schon bekommen :) aber ich habe eine Frage wie ist es mit der Diplom?
    Muss ich mich dafür in Onlinestudiumzentrum informieren oder wie läuft das ???


    MFG
    Dagmer KoHL

    Brauche hilfe bei der ORG06

    Aufgabe 3:
    Stellen sie das folgende Problem mithilfe eines Balkendiagramms dar und stimmen Sie den Zeitraum ( in Arbeitswochen), in dem weiniger als drei Abteilungsleiter im Betrieb anwesend sind.

    geplante Urlaubszeit Name des Abteilungsleiters
    23-26 Arbeitswochen Meiners
    23-25 .... Baron
    26-29..... Müller
    27-29.... Bahle
    25-28.... Wiemann

    Aufgabe 4:
    Anordnungsbeziehungen!

    Aufgabe 5:

    ABC- Analyse

    Für jede hilfe bin ich sehr Dankbar

    MFG
    Dagmer Kohl

    Hallo Luckygirl,

    Das schlimmste ist das ich auch nicht weiss :) aber nun habe ich schon ein paar Fragen erledigt jetzt komme ich nicht weiter mit der unten stehenden 2 Aufgaben...


    Fall 4:
    Ob der Steuerpflichtige Einspruch einlegt oder einen Antrag auf schlichte �nÂ*derung nach � 172 AO stellt, h�ngt wie im Lernheft beschrieben von den UmÂ*st�nden des Einzelfalls ab. Stellen Sie bitte die Unterschiede zwischen EinÂ*spruch und schlichter �nderung dar, in dem Sie auf folgende Gesichtspunkte eingehen:
    Welche Form (schriftlich, m�ndlich usw.) muss ein Einspruch/ein AnÂ*trag auf schlichte �nderung haben?
    Ist die Aussetzung der Vollziehung m�glich?
    Wird die �nderungsm�glichkeit nur auf den vom Steuerpflichtigen geÂ*stellten Antrag/Einspruch beschr�nkt?
    - Kann der Steuerpflichtige seinen Antrag nach Ablauf der Einspruchsfrist erweitern?

    Fall 7:
    Die Eheleute A haben ihre Einkommensteuererkl�rung 2000 am 14.07.2002 beim Finanzamt Mainz eingereicht. Es wurden alle Angaben der SteuerpflichÂ*tigen unbeanstandet �bernommen. Im Oktober 2008 wird dem Finanzamt Mainz erstmals durch eine Kontrollmitteilung bekannt, dass die Eheleute in 2000 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in H�he von 30.000,00 � nicht erkl�rt haben. Der Bescheid erging nicht unter dem Vorbehalt der NachÂ*pr�fung.
    Hinweis: Es liegt eindeutig ein Fall der Steuerhinterziehung vor.
    Frage:

    Nach welcher Berichtigungsvorschrift w�re der Steuerbescheid f�r 2000 auch noch in 2008 �nderbar?
    Gehen Sie bei Ihrer L�sung wie folgt vor:
    a) Berechnung der Festsetzungsverj�hrung f�r die Einkommensteuer 2000
    im Falle einer Steuerhinterziehung.

    b) Bitte pr�fen Sie, nach welcher Berichtigungsvorschrift eine �nderung
    m�glich w�re und begr�nden Sie Ihre L�sung kurz.

    LG
    DAGMER

    Kann mir keiner helfen !!! :confused::rolleyes::cool::(

    Fall 4:
    Ob der Steuerpflichtige Einspruch einlegt oder einen Antrag auf schlichte �nÂ*derung nach � 172 AO stellt, h�ngt wie im Lernheft beschrieben von den UmÂ*st�nden des Einzelfalls ab. Stellen Sie bitte die Unterschiede zwischen EinÂ*spruch und schlichter �nderung dar, in dem Sie auf folgende Gesichtspunkte eingehen:
    Welche Form (schriftlich, m�ndlich usw.) muss ein Einspruch/ein AnÂ*trag auf schlichte �nderung haben?
    Ist die Aussetzung der Vollziehung m�glich?
    Wird die �nderungsm�glichkeit nur auf den vom Steuerpflichtigen geÂ*stellten Antrag/Einspruch beschr�nkt?
    - Kann der Steuerpflichtige seinen Antrag nach Ablauf der Einspruchsfrist erweitern?

    Fall 5:

    Der Steuerpflichtige hat in seiner Einkommensteuererkl�rung 2007 einen Verlust aus selbstst�ndiger Arbeit von 20.000,00 � eingetragen. Nach der der Erkl�rung beigef�gten Gewinnermittlung handelt es sich jedoch um einen GeÂ*winn in dieser H�he. In dem Steuerbescheid 2007 wurde ein Verlust von 20.000,00 � �bernommen.
    Frage:
    Kann der Steuerbescheid 2007 nach � 129 AO berichtigt werden? Begr�nden Sie bitte Ihre L�sung kurz.

    Fall 6:

    Beantworten Sie folgende Fragen:

    e) Die Steuergesetze werden in �allgemeine Steuergesetze" und �EinzelÂ*
    steuergesetze" unterteilt. Nennen Sie bitte jeweils zwei Beispiele.
    f) Welche der folgenden Steuern verwaltet das Finanzamt, welche das
    Hauptzollamt?

    - Einfuhrumsatzsteuer
    Tabaksteuer
    Kfz-Steuer
    Einkommensteuer
    - K�rperschaftsteuer

    Fall 7:
    Die Eheleute A haben ihre Einkommensteuererkl�rung 2000 am 14.07.2002 beim Finanzamt Mainz eingereicht. Es wurden alle Angaben der SteuerpflichÂ*tigen unbeanstandet �bernommen. Im Oktober 2008 wird dem Finanzamt Mainz erstmals durch eine Kontrollmitteilung bekannt, dass die Eheleute in 2000 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in H�he von 30.000,00 � nicht erkl�rt haben. Der Bescheid erging nicht unter dem Vorbehalt der NachÂ*pr�fung.
    Hinweis: Es liegt eindeutig ein Fall der Steuerhinterziehung vor.
    Frage:

    Nach welcher Berichtigungsvorschrift w�re der Steuerbescheid f�r 2000 auch noch in 2008 �nderbar?
    Gehen Sie bei Ihrer L�sung wie folgt vor:
    a) Berechnung der Festsetzungsverj�hrung f�r die Einkommensteuer 2000
    im Falle einer Steuerhinterziehung.

    b) Bitte pr�fen Sie, nach welcher Berichtigungsvorschrift eine �nderung
    m�glich w�re und begr�nden Sie Ihre L�sung kurz.


    Fall 9:
    Der Steuerpflichtige A gab seine Einkommensteuererkl�rung 2007 am 05.02.2008 beim Finanzamt ab. Der Bescheid ging am 10.07.2008 zur Post. A erhielt den Bescheid bereits am 12.07.2008 (Samstag). Er legt am 12.08.2008 (Dienstag) Einspruch ein.
    Aufgabe:
    Berechnen Sie bitte die Einspruchsfrist.

    MFG
    DAGMER KOHL e-mail Dagmer@live.de

    Brauche hilfe bei der FIN10F:
    :confused:

    3.5. Erfolgsanalyse und –kritik

    Folgende Posten sind als Anteil in Prozenten zur Basis der Umsatzerlöse zu ermitteln und zu begutachten:
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT]der Einsatz an Werkstoffen und bezogenen Waren
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT]der Rohertrag
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT]der Personalaufwand
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT]der Kapitalaufwand (Zinsen und Abschreibungen)
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT]Kennzahlen zur Rentabilität

    3.6. Finanzwirtschaftlichkeit

    Sie sollen in Ihrem Bericht näherungsweise die Größenordnung der stillen Rücklagen zum Ausdruck bringen. Dabei können Sie unterstellen, dass der Börsenkurs etwa den Verkehrswert der Unternehmung ausdrückt (nur für 2001).
    Zur weiteren Beurteilung sollen sie den Cash-Flow 2001 errechnen. Der Cash-Flow soll zur Verschuldung in Beziehung gesetzt werden, um einen Verschuldungsgrad zu errechnen.

    3.7. zusammenfassender Bericht

    Sie sollen die wesentlichen Teilaspekt Ihrer Analyse zu einer kurzen und bündigen Beurteilung der Pressluft AG zusammenfassen!

    4. Arbeitsanweisungen

    Bei rechnerischen Ergebnissen genügt die Ausrechnung auf eine Dezimalstelle. Die Lösungen sollen die Rechnungsansätze in Begriffen und das Zahlenergebnis zeigen. Alle Nebenrechnungen sind übersichtlich im Konzept anzufertigen. Der Gewinn von 2001 soll als Dividende ausgeschüttet werden.

    MFG
    Dagmer Kohl

    Stw03

    [INDENT]Brauche hilfe bei der STW03

    Fall 1:
    A hat seinen Einkommensteuerbescheid 2007 am 04.11.2008 (Dienstag) erÂ*halten (Poststempel 03.11.200. Die Einkommensteuererkl�rung 2007 hat er am 02. Mai 2008 abgegeben.
    Fragen:
    a)
    A m�chte am 05.12.2008 (= Freitag) Einspruch gegen den o. g. Bescheid einlegen. Ist dies noch m�glich? Berechnen Sie hierzu bitte die EinÂ*spruchsfrist.
    b)

    Wann tritt die Festsetzungsverj�hrung ein? Es liegt kein Fall der SteuerÂ*hinterziehung oder leichtfertigen Steuerverk�rzung vor!

    Bitte begr�nden Sie Ihre L�sung kurz.

    MFG DAGMER e-mail Dagmer@live.de

    Anmerkung Moderator:

    Die Darstellung im Beitrag ist misslungen und für Außenstehende unlesbar. Zur Einsparung von Speicherplatz wurde die Aufgabenstellung gekürzt.
    Bei neuen Anfragen zu diesem Lehrbrief bitte die dann maßgebliche Aufgabe neu posten.

    Ich bitte um Verständnis.

    Grüße
    Donald






    [/INDENT]

    Brauche hilfe bei der STW03
    :confused::(:cool:
    Fall 1:
    A hat seinen Einkommensteuerbescheid 2007 am 04.11.2008 (Dienstag) erÂ*halten (Poststempel 03.11.200:cool:. Die Einkommensteuererkl�rung 2007 hat er am 02. Mai 2008 abgegeben.
    Fragen:
    a)
    A m�chte am 05.12.2008 (= Freitag) Einspruch gegen den o. g. Bescheid einlegen. Ist dies noch m�glich? Berechnen Sie hierzu bitte die EinÂ*spruchsfrist.
    b)

    Wann tritt die Festsetzungsverj�hrung ein? Es liegt kein Fall der SteuerÂ*hinterziehung oder leichtfertigen Steuerverk�rzung vor!

    Fall 3:Die Eheleute E haben ihre Einkommensteuererkl�rung 2002 am 12.06.2003 beim Finanzamt Mainz eingereicht. Es wurden alle Angaben der SteuerpflichÂ*tigen unbeanstandet �bernommen. Im September 2008 wird dem Finanzamt Mainz erstmals durch eine Kontrollmitteilung bekannt, dass die Eheleute in 2002 Einnahmen aus Kapitalverm�gen aus Liechtenstein in H�he von 30.000,00 � nicht erkl�rt haben.
    Hinweis: Es liegt eindeutig ein Fall der Steuerhinterziehung vor. Frage:
    Der o. g. Bescheid f�r das Kalenderjahr 2002 erging am 14.08.2003 unter dem Vorbehalt der Nachpr�fung nach � 164 AO.
    Der Bearbeiter des Finanzamts beabsichtigt deshalb, den Steuerbescheid 2002 im September 2008 nach � 164 AO zu �ndern. Ist dies noch m�glich? Begr�nÂ*den Sie Ihre Entscheidung bitte, in dem Sie die einschl�gigen gesetzlichen BeÂ*stimmungen angeben und ggfs. Ihre Berechnungen darstellen.

    Fall 4:
    Ob der Steuerpflichtige Einspruch einlegt oder einen Antrag auf schlichte �nÂ*derung nach � 172 AO stellt, h�ngt wie im Lernheft beschrieben von den UmÂ*st�nden des Einzelfalls ab. Stellen Sie bitte die Unterschiede zwischen EinÂ*spruch und schlichter �nderung dar, in dem Sie auf folgende Gesichtspunkte eingehen:
    Welche Form (schriftlich, m�ndlich usw.) muss ein Einspruch/ein AnÂ*trag auf schlichte �nderung haben?
    Ist die Aussetzung der Vollziehung m�glich?
    Wird die �nderungsm�glichkeit nur auf den vom Steuerpflichtigen geÂ*stellten Antrag/Einspruch beschr�nkt?
    - Kann der Steuerpflichtige seinen Antrag nach Ablauf der Einspruchsfrist erweitern?
    Fall 5:
    Der Steuerpflichtige hat in seiner Einkommensteuererkl�rung 2007 einen Verlust aus selbstst�ndiger Arbeit von 20.000,00 � eingetragen. Nach der der Erkl�rung beigef�gten Gewinnermittlung handelt es sich jedoch um einen GeÂ*winn in dieser H�he. In dem Steuerbescheid 2007 wurde ein Verlust von 20.000,00 � �bernommen.
    Frage:
    Kann der Steuerbescheid 2007 nach � 129 AO berichtigt werden? Begr�nden Sie bitte Ihre L�sung kurz.
    Fall 6:
    Beantworten Sie folgende Fragen:
    a) Was versteht das Gesetz unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise?
    b) Welche sind die vier Tatbest�nde f�r das Erl�schen einer festgesetzten
    Steuerschuld?
    c) Wann entstehen Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Erbschaftsteuer?
    d) Teilen Sie die nachfolgenden Steuerarten bitte nach den folgenden KriÂ*
    terien ein: Ertragskompetenz, Besitz-, Verkehrs- oder Verbrauchssteuer
    und direkte/indirekte Steuer.

    - Einkommensteuer
    - Umsatzsteuer- Erbschaftssteuer- Mineral�lsteuer
    - Tabaksteuer

    e) Die Steuergesetze werden in �allgemeine Steuergesetze" und �EinzelÂ*
    steuergesetze" unterteilt. Nennen Sie bitte jeweils zwei Beispiele.
    f) Welche der folgenden Steuern verwaltet das Finanzamt, welche das
    Hauptzollamt?

    - Einfuhrumsatzsteuer
    Tabaksteuer
    Kfz-Steuer
    Einkommensteuer
    - K�rperschaftsteuer
    g) Skizzieren Sie bitte den Mindestinhalt eines Steuerbescheids.
    h) Nennen Sie bitte drei Haftungstatbest�nde nach der Abgabenordnung. '
    Fall 7:
    Die Eheleute A haben ihre Einkommensteuererkl�rung 2000 am 14.07.2002 beim Finanzamt Mainz eingereicht. Es wurden alle Angaben der SteuerpflichÂ*tigen unbeanstandet �bernommen. Im Oktober 2008 wird dem Finanzamt Mainz erstmals durch eine Kontrollmitteilung bekannt, dass die Eheleute in 2000 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in H�he von 30.000,00 � nicht erkl�rt haben. Der Bescheid erging nicht unter dem Vorbehalt der NachÂ*pr�fung.
    Hinweis: Es liegt eindeutig ein Fall der Steuerhinterziehung vor. Frage:
    Nach welcher Berichtigungsvorschrift w�re der Steuerbescheid f�r 2000 auch noch in 2008 �nderbar?
    Gehen Sie bei Ihrer L�sung wie folgt vor:
    a) Berechnung der Festsetzungsverj�hrung f�r die Einkommensteuer 2000
    im Falle einer Steuerhinterziehung.

    b) Bitte pr�fen Sie, nach welcher Berichtigungsvorschrift eine �nderung
    m�glich w�re und begr�nden Sie Ihre L�sung kurz.

    FALL8
    Berechnen Sie bitte jeweils die Festsetzungsverj�hrung, in dem Sie den BeÂ*ginn und das Ende der Festsetzungsfrist darstellen. Gehen Sie davon aus, dass kein Fall der leichtfertigen oder vors�tzlichen Steuerverk�rzung gegeben ist.
    a) Der Steuerpflichtige A hat seine Einkommensteuererkl�rung 2002 am
    20.05.2005 abgeben.
    b) Der Steuerpflichtige B hat seine Einkommensteuererkl�rung 2002 am
    21.06.2006 abgegeben.
    c) Der Steuerpflichtige C hat gar keine Einkommensteuererkl�rung 2002
    abgegeben, obwohl er dazu verpflichtet gewesen w�re.

    Fall 9:
    Der Steuerpflichtige A gab seine Einkommensteuererkl�rung 2007 am 05.02.2008 beim Finanzamt ab. Der Bescheid ging am 10.07.2008 zur Post. A erhielt den Bescheid bereits am 12.07.2008 (Samstag). Er legt am 12.08.2008 (Dienstag) Einspruch ein.
    Aufgabe:
    Berechnen Sie bitte die Einspruchsfrist.
    Fall 10:
    Der Steuerpflichtige A macht in seiner Einkommensteuererkl�rung 2007 AufÂ*wendungen f�r Fachliteratur in H�he von 3.000,00 � als Werbungskosten bei den Eink�nften aus nichtselbstst�ndiger T�tigkeit geltend. Er hat diese aber nicht belegt, obwohl ihn das Finanzamt mehrfach dazu aufgefordert hatte. Der Bescheid erging am 20.03.2008 zur Post. A beantragte mit Schreiben vom 05.11.2008, die entsprechenden Werbungskosten zu ber�cksichtigen. Er legte mit diesem Schreiben die Belege zu der Fachliteratur als Nachweis vor.
    Fragen:
    a) Ist eine �nderung nach � 172 AO m�glich?
    b) Ist eine �nderung nach � 173 m�glich?
    Bitte begr�nden Sie Ihre L�sung kurz.

    MFG DAGMER e-mail Dagmer@live.de



    Brauche hilfe bei der STW03

    Fall 1:
    A hat seinen Einkommensteuerbescheid 2007 am 04.11.2008 (Dienstag) erÂ*halten (Poststempel 03.11.2008). Die Einkommensteuererkl�rung 2007 hat er am 02. Mai 2008 abgegeben.
    Fragen:
    a)
    A m�chte am 05.12.2008 (= Freitag) Einspruch gegen den o. g. Bescheid einlegen. Ist dies noch m�glich? Berechnen Sie hierzu bitte die EinÂ*spruchsfrist.
    b)

    Wann tritt die Festsetzungsverj�hrung ein? Es liegt kein Fall der SteuerÂ*hinterziehung oder leichtfertigen Steuerverk�rzung vor!

    Fall 3:Die Eheleute E haben ihre Einkommensteuererkl�rung 2002 am 12.06.2003 beim Finanzamt Mainz eingereicht. Es wurden alle Angaben der SteuerpflichÂ*tigen unbeanstandet �bernommen. Im September 2008 wird dem Finanzamt Mainz erstmals durch eine Kontrollmitteilung bekannt, dass die Eheleute in 2002 Einnahmen aus Kapitalverm�gen aus Liechtenstein in H�he von 30.000,00 � nicht erkl�rt haben.
    Hinweis: Es liegt eindeutig ein Fall der Steuerhinterziehung vor. Frage:
    Der o. g. Bescheid f�r das Kalenderjahr 2002 erging am 14.08.2003 unter dem Vorbehalt der Nachpr�fung nach � 164 AO.
    Der Bearbeiter des Finanzamts beabsichtigt deshalb, den Steuerbescheid 2002 im September 2008 nach � 164 AO zu �ndern. Ist dies noch m�glich? Begr�nÂ*den Sie Ihre Entscheidung bitte, in dem Sie die einschl�gigen gesetzlichen BeÂ*stimmungen angeben und ggfs. Ihre Berechnungen darstellen.

    Fall 4:
    Ob der Steuerpflichtige Einspruch einlegt oder einen Antrag auf schlichte �nÂ*derung nach � 172 AO stellt, h�ngt wie im Lernheft beschrieben von den UmÂ*st�nden des Einzelfalls ab. Stellen Sie bitte die Unterschiede zwischen EinÂ*spruch und schlichter �nderung dar, in dem Sie auf folgende Gesichtspunkte eingehen:
    Welche Form (schriftlich, m�ndlich usw.) muss ein Einspruch/ein AnÂ*trag auf schlichte �nderung haben?
    Ist die Aussetzung der Vollziehung m�glich?
    Wird die �nderungsm�glichkeit nur auf den vom Steuerpflichtigen geÂ*stellten Antrag/Einspruch beschr�nkt?
    - Kann der Steuerpflichtige seinen Antrag nach Ablauf der Einspruchsfrist erweitern?
    Fall 5:
    Der Steuerpflichtige hat in seiner Einkommensteuererkl�rung 2007 einen Verlust aus selbstst�ndiger Arbeit von 20.000,00 � eingetragen. Nach der der Erkl�rung beigef�gten Gewinnermittlung handelt es sich jedoch um einen GeÂ*winn in dieser H�he. In dem Steuerbescheid 2007 wurde ein Verlust von 20.000,00 � �bernommen.
    Frage:
    Kann der Steuerbescheid 2007 nach � 129 AO berichtigt werden? Begr�nden Sie bitte Ihre L�sung kurz.
    Fall 6:
    Beantworten Sie folgende Fragen:
    a) Was versteht das Gesetz unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise?
    b) Welche sind die vier Tatbest�nde f�r das Erl�schen einer festgesetzten
    Steuerschuld?
    c) Wann entstehen Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Erbschaftsteuer?
    d) Teilen Sie die nachfolgenden Steuerarten bitte nach den folgenden KriÂ*
    terien ein: Ertragskompetenz, Besitz-, Verkehrs- oder Verbrauchssteuer
    und direkte/indirekte Steuer.


    - Einkommensteuer
    - Umsatzsteuer- Erbschaftssteuer- Mineral�lsteuer
    - Tabaksteuer

    e) Die Steuergesetze werden in �allgemeine Steuergesetze" und �EinzelÂ*
    steuergesetze" unterteilt. Nennen Sie bitte jeweils zwei Beispiele.
    f) Welche der folgenden Steuern verwaltet das Finanzamt, welche das
    Hauptzollamt?

    - Einfuhrumsatzsteuer
    Tabaksteuer
    Kfz-Steuer
    Einkommensteuer
    - K�rperschaftsteuer
    g) Skizzieren Sie bitte den Mindestinhalt eines Steuerbescheids.
    h) Nennen Sie bitte drei Haftungstatbest�nde nach der Abgabenordnung. '
    Fall 7:
    Die Eheleute A haben ihre Einkommensteuererkl�rung 2000 am 14.07.2002 beim Finanzamt Mainz eingereicht. Es wurden alle Angaben der SteuerpflichÂ*tigen unbeanstandet �bernommen. Im Oktober 2008 wird dem Finanzamt Mainz erstmals durch eine Kontrollmitteilung bekannt, dass die Eheleute in 2000 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in H�he von 30.000,00 � nicht erkl�rt haben. Der Bescheid erging nicht unter dem Vorbehalt der NachÂ*pr�fung.
    Hinweis: Es liegt eindeutig ein Fall der Steuerhinterziehung vor. Frage:
    Nach welcher Berichtigungsvorschrift w�re der Steuerbescheid f�r 2000 auch noch in 2008 �nderbar?
    Gehen Sie bei Ihrer L�sung wie folgt vor:
    a) Berechnung der Festsetzungsverj�hrung f�r die Einkommensteuer 2000
    im Falle einer Steuerhinterziehung.

    b) Bitte pr�fen Sie, nach welcher Berichtigungsvorschrift eine �nderung
    m�glich w�re und begr�nden Sie Ihre L�sung kurz.

    FALL8
    Berechnen Sie bitte jeweils die Festsetzungsverj�hrung, in dem Sie den BeÂ*ginn und das Ende der Festsetzungsfrist darstellen. Gehen Sie davon aus, dass kein Fall der leichtfertigen oder vors�tzlichen Steuerverk�rzung gegeben ist.
    a) Der Steuerpflichtige A hat seine Einkommensteuererkl�rung 2002 am
    20.05.2005 abgeben.
    b) Der Steuerpflichtige B hat seine Einkommensteuererkl�rung 2002 am
    21.06.2006 abgegeben.
    c) Der Steuerpflichtige C hat gar keine Einkommensteuererkl�rung 2002
    abgegeben, obwohl er dazu verpflichtet gewesen w�re.

    Fall 9:
    Der Steuerpflichtige A gab seine Einkommensteuererkl�rung 2007 am 05.02.2008 beim Finanzamt ab. Der Bescheid ging am 10.07.2008 zur Post. A erhielt den Bescheid bereits am 12.07.2008 (Samstag). Er legt am 12.08.2008 (Dienstag) Einspruch ein.
    Aufgabe:
    Berechnen Sie bitte die Einspruchsfrist.
    Fall 10:
    Der Steuerpflichtige A macht in seiner Einkommensteuererkl�rung 2007 AufÂ*wendungen f�r Fachliteratur in H�he von 3.000,00 � als Werbungskosten bei den Eink�nften aus nichtselbstst�ndiger T�tigkeit geltend. Er hat diese aber nicht belegt, obwohl ihn das Finanzamt mehrfach dazu aufgefordert hatte. Der Bescheid erging am 20.03.2008 zur Post. A beantragte mit Schreiben vom 05.11.2008, die entsprechenden Werbungskosten zu ber�cksichtigen. Er legte mit diesem Schreiben die Belege zu der Fachliteratur als Nachweis vor.
    Fragen:
    a) Ist eine �nderung nach � 172 AO m�glich?
    b) Ist eine �nderung nach � 173 m�glich?
    Bitte begr�nden Sie Ihre L�sung kurz.
    MFG DAGMER e-mail Dagmer@live.de