Folgendes Problem:
Beispiel:
Gebäude BJ 1969.
Kaufdatum 1.1.2009
Sanierungszeitraum: 2009, fertigstellung 31.12.2009
nachträgliche Herstellungskosten: 50.000€
Vermietung von Privat an Privat zum 1.1.2010
Kaufpreis Gebäude ohne Grundstück: 100.000 €
Afa Satz müsste demnach linear 2% betragen (§7 Abs.4 Nr 2a)
Gebäudeafa in 2009:
100.000€ --> Afa = 2000€
Bemessungsgrundlage in 2010 müsste wie folgt sein:
100.000€ + 50.000€ = 150.000€
neue Afa: 3000€
d.h. ich habe 1mal 2000€ und 49mal 3000€ Afa: GesamtAfa: 149.000€
Und jetzt zu den Fragen:
1) Stimmt meine Logik und Berechnung?
2) Beginnt nach der Sanierung der Afa Zeitraum von 50 Jahren erneut?
3) Wenn meine Berechnung stimmt, dann schreibe ich ja nur 149.000€ ab anstatt die gesamten 150.000€ ????? Mach ich irgendwo nen Fehler?
Danke schonmal vorweg für die Unterstützung!