Beiträge von Franzelchen

    hallo Ihr lieben, brauche Hilfe :confused:

    Situation:
    In einem Industriebetrieb erbringt die Hilfsstelle EDV Leistungen für die Bereiche der Fertigung und der Materialwirtschaft sowie in einem recht geringen Umfang für den BEreich der Hausverwaltung. Im Gegenzug erbringt die Hilfsstelle Hausverwaltung in einem ebenfalls geringen Umfang Leistungen unter anderem für die Hilfsstelle EDV.
    Aufgrund der Geringfügigkeit der gegenseitigen Belieferung mit Leistungen wird bei der Ermittlung der Kostensätze für die Bereiche EDV und Hausverwaltung auf eine gegenseitige BElastung verzichtet.
    Im Einzelnen folgendes Bild :
    Hausverwaltung :
    aufgelaufene Gemeinkosten 10.000 €
    Mitarbeiter der Hausverwaltung erbrachten im abgelaufenen Monat 550 Stunden, davon 1% für die EDV-Stelle.
    EDV:
    aufgelaufende Gemeinkosten 27.000 €
    Mitarbeiter der EDV erbrachten im abgelaufenen Monat 740 Stunden, davon 1,5% für die Stelle Hausverwaltung.

    Aufgabe:
    Auszugehen ist von der obigen Verrechnungentscheidung. Ermitteln sie die Kosten je geleistete Stunde, mit denen diejenigen der sonstigen Kostenstellen zu belasten sind, die Leistungen der EDV bzw. der hausverwaltung in Anspruch nehmen.


    Stehe hier irgendwie total auf dem schlauch..würde mich echt freuen wenn mir einer helfen könnte :o

    Hallo liebe leute :)
    Ich stehe bei der Aufagbe 4c von Koka 2 ein wenig auf dem Schlauch....Kann einer helfen ?

    Nehmen Sie Stellung zu folgender Behauptung :
    "Sobald ein Anlagegut, z.B. eine Maschine abgeschrieben ist, sollte man die kalkulatorischen Abschreibungen- zumindest in der besherigen Höhe nicht weiterlaufen lassen. Das senkt die Selbstkosten und führt zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit."

    Richtig
    Falsch
    weder falsch noch richtig
    :confused::confused::confused:

    Hallo Ihr Lieben,
    ich hoffe mir kann einer weiterhelfen, ich VERZWEIFELE an dieser Aufgabe.....:o(

    Aufgabe:
    Die Forderungen aus LuL der Nordinsdustrie GmbH betragen per 31.12.20X1 571.200 €. Gemäß Debitorenkartei befinden sich darunter ausch folgende Positionen:
    (1) Forderungen an den Kunden Becker in Höhe von 21.420 €. Nachdem diese Forderung bereits im vierten Quartal 20X1 erfolglos angemahnt worden war, wird im Februar 20X2 (vor Erstellung des Jahresabschlusses der GmbH für 20X1) bekannt, dass Becker Ende X1 ein Insolvenzverfahren angemeldet hat. Dieses Verfahren wird im März 20X2 mangels Masse eingestellt.
    (2) Forderung an die Kundin Jancker in Höhe von 10.710 €.Jancker hat im Dezember 20X1 einen außergerichtlichen Vergleichsantrag gestellt und hierin eine Vergleichsquote von 40% angeboten.
    (3) Im Jahresabschluss soll auch eine Pauschalwertberichtigung wegen des allgemeinen Kreditrisikos in Höhe von- bisher nicht beanstandeten- 4% gebildet werden. Das bestehende Delkredere beträgt 12.000 €
    Die unter (1) und (3) geschilderten Sachverhalte wurden bisher nicht buchhalterisch erfasst.

    Fragen:
    a) Nehmen Sie zur Bilanzierung und Bewertung der Forderungen nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften Stellung.
    b) Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Aufstellung den Bilanzansatz für die Forderungen aus LuL per 31.12.20X1.
    c) Geben Sie die erforderlichen Buchungen in Form von Buchungssätzen an.
    d) Welche FOlgen für die Pauschalwertberichtigung hätte es, wenn am Tag der Bilanzerstellung im Jahre X2 die unbezahlten Rechnungen (heweils einschließlich 19% USt.) aus dem Jahre X1
    1. Fall 17.850 €
    2. Fall 23.800 €
    betragen würden ?



    BItte Bitte ich brauche Hilfe !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!