Beiträge von Tigerlein

    Hallo,

    Sorry, aber die Zeichen spielen ein wenig verrückt....Kostenrechnung 01 soll es heißen.

    BIL 01-XX6-A24
    Kostenrechnung 01-XX3-A19

    Wäre wirklich toll, wenn sich das mal jemand anschaut, oder mir etwas zum vergleichen schickt.

    Danke

    Lg
    Tigerlein

    Guten Morgen an alle....

    Kann mir jemand sagen, ob ich bei Aufgabe 3 richtig liege....(BIL01-XX6-A24)

    Da es sich um einen Eigenbeleg handelt, habe ich die Umsatzsteuer weggelassen

    (Es galt den Vordruck auszufüllen / Ferngespräch Staatliche Weinbaudomöne Trier)?

    Bestimmt hat jemand die Aufgabe schon gelöst und kann mir einen kleinen Tipp geben!

    Vielen Dank

    Gruß
    Tigerlein

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu Aufgabe 2: Uschi Maruska ist Inhaberin einer Drogerie in Berlin. Die Firma ist im Handelsregister eingetragen. In der Abrechnungsperiode betrugen

    - die Ums�tze 600.000 EUR
    - der Gewinn 30.000 EUR

    ist Frau Maruska nach dem dem Handelsrecht und /oder dem Steuerrecht
    buchf�hrungspflichtig? Begr�nden Sie jeweils Ihre Antwort unter Angabe der einschl�gigen Paragraphen!

    Meine Theorie hierzu:

    Da Frau Maruska im Handelsregister eingetragen ist, ist sie Kauffrau nach � 1 Abs. 1 HGB.
    Jeder Kaufmann ist zur Buchf�hrung verpflichtet � 238 Abs. 1 HGB.
    Nach dem Steuerrecht sind alle handelsrechtlich Buchf�hrungspflichtigen zur F�hrung von B�chern verpflichtet. � 140 AO.
    Frau Maruska ist somit auch Steuerrechtlich zur Buchf�hrung verpflichtet, da der Gesamtjahresumsatz mehr als 500.000 EUR betr�gt. (Umsatz Maruska: 600.000 EUR), der Gewinn jedoch betr�gt bei Frau Maruska "nur" 30.000 EUR pro Jahr. Im Buch in der Tabelle (S. 12, unten- � 141 Abs. 1 AO) aber seht, das der Gewinn mehr als 50.000 EUR betragen soll. Ist Frau Maruska nun auch nach dem Steuerrecht buchf�hrungspflichtig, wenn ihr Gewinn unter den 30.000 EUR betr�gt? Wie verh�lt sich das dann mit dem Jahresumsatz, den der �bersteigt ja die 500.000 EUR-Grenze?

    Noch eine zweite Frage?

    Bei der Aufgabe 3:
    Bei einer Betriebspr�fung wird festgestellt, dass Sie als Gesch�ftsf�hrer(in) der Staatlichen Weinbaudom�ne Trier aus einer �ffentlichen Telefonzelle (M�nzapparat) ein betrieblich notwendiges Ferngespr�ch mit einem Gesch�ftspartner gef�hrt und danach en entsprechenden Betrag aus der Kasse entnommen hatten.
    Dieser Gesch�ftsvorfall wurde zwar gebucht, aber ein Buchungsbeleg ist nicht vorhanden.

    Wie h�tten Sie korrekt geahndelt? Erstellen Sie dazu selbst einen Nachweis- unter Verwendung des abgebildeten Dokuments- mit s�mtlichen relevanten Daten, den Sie dem Betriebspr�fer des Finanzamt vorlegen.
    Anmerkungen:
    Relevante Daten, die nicht aus der Aufgabenstellung entnommen werden k�nnen, sind foktiv anzugeben.
    Das GEsch�ftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

    Wer hatte das gleiche Heft und kennt die Abbildung (Vordruck Beleg), da ich keine M�glichkeit habe den Beleg hi8er einzustellen (Vordruck).

    Dies w�re doch eine Betriebsausgabe, das Telefongespr�ch. Und es wurde bar der Kasse entnommen. Jetzt stehe ich hier etwas auf dem Schlauch was die Kontierung betrifft. Bar/Kasse? Bin v�llig drucheinander Soll Seite/ Haben Seite?????

    W�re f�r jede Hilfe sehr dankbar!


    Liebe Gr��e

    Tigerlein

    Hallo,

    SOS SOS SOS SOS SOS........

    Wer kann mir bei BUF02 und BUF03 helfen? Ich sitze seit Wochen abwechselnd vor den Heften und komme keinen Schritt weiter.... Habe zig Lösungen schon tausendmal verworfen....Nichts passt so wirklich zusammen.
    Wer kann mir seine Esa zum vergleich schicken?

    Vielen lieben Dank!

    Liebe Grüße

    Tigerlein