Welche unterschiedlichen Auswirkungen ergeben sich bei der Behandlung von Reparaturen von Maschinen als Herstellungsaufwand oder als Erhaltungsaufwand auf Bilanzansätzen, Ertragssteuern und Erfolg?
Welche unterschiedlichen Auswirkungen ergeben sich bei der Behandlung von Reparaturen von Maschinen als Herstellungsaufwand oder als Erhaltungsaufwand auf Bilanzansätzen, Ertragssteuern und Erfolg?
Mein Problemthema im Moment betrifft die Wertkorrekturen in der Handels und Steuerbilanz:
Kann mir jemand folgende Fragen beantworten?
1. Wird durch die Teilwertvermutung eine Angleichung der steuerrechtlichen Werte an die handelsrechlichen Werte erzielt?
2. Ist der Teilwert eine praktiabler Wertansatz? (Mit Begründung)
LG
Nina