Danke für die zahlreichen Antworten, aber gibt es Beispiele in Bezug auf die Aufgabe? Das HGB habe ich vor mir liegen und wenn es mir einleuchtend wäre, dann würde ich hier meine Frage nicht posten.
Ich habe mittlerweile versucht die Aufgaben zu lösen, vlt kann jemand schauen, ob es korrekt ist. Danke
a)Der Wert dieses Grundstückes beträgt am 31.12.2005 1,2 Mio. Euro, der zukünftige Wertschwankungen berücksichtigende Wert 0,8 Mio. Euro. Stellen Sie die Bewertung des Grundstückes nach dem HGB zum 31.12.2005 dar und nehmen Sie kritisch Stellung.
01.06.2005
Anschaffungskosten = 1 Mio. Euro
Grundstücke 1 Mio. Euro
an Bank 1 Mio. Euro
31.12.2005
Marktpreis 1.2 Mio. Euro
[FONT="]1.2 Mio. Euro kommen nicht in Frage, weil dadurch ein unrealisierter Gewinn von 10 ausgewiesen würde. => wirkt und weil verstoßen würde gegen das Anschaffungskostenwertprinzip. (§253, 1 HGB) . Die AK/HK stellen die absolute Bewertungsobergrenze dar.[/FONT]
[FONT="]Man kann von den bisherigen Wertschwankungen ausgehen, dass es sich lediglich um eine vorübergehende Wertminderung handelt.[/FONT]
b)Der Wert desselben Grundstückes beträgt am 31.12.2006 0,9 Mio Euro. Nach Ansicht der Geschäftsleitung handelt es sich um eine nicht dauernde Wertminderung. Stellen Sie die Bewertung des Grundstückes nach dem HGB zum 31.12.2006 dar und nehmen Sie kritisch Stellung.
31.12.2006
Marktpreis = 0.9 Mio. Euro
Bewertung = 0.9 Mio. Euro
Außerplanmäßige Abschreibung 0.1 Mio. Euro
an Grundstücke 0.1 Mio. Euro
[FONT="]Bewertung WP am 31.12.06: 1 Mio. Euro 31.12.07 Bewertung WP 0.9 Mio € aufgrund des Niederwertprinzips (§253 Abs.2-5 HGB). [/FONT]
[FONT="](gemildertes Niederwertprinzip)[/FONT]
c)Am 31.12.2007 beträgt der Wert desselben Grundstückes 0,7 Mio Euro. Nach Ansicht der Geschäftsleitung handelt es sich um ein voraussichtlich dauernde Wertminderung. Stellen Sie die Bewertung des Grundstückes nach dem HGB zum 31.12.2007 dar und nehmen Sie kritisch Stellung.
31.12.2007
Marktpreis = 0.7 Mio. Euro
Bewertung = 0.7 Mio. Euro
Außerplanmäßige Abschreibung 0.2 Mio. Euro
an Grundstücke 0.2 Mio. Euro
[FONT="]Bewertung WP am 31.12.07: 0.9 Mio. Euro 31.12.07 Bewertung WP 0.7 Mio € aufgrund des Niederwertprinzips (§253 Abs.2-5 HGB). [/FONT]
[FONT="](strenges Niederwertprinzip)[/FONT]