Also zu Aufgabe 5 würde ich als Ausbilder, mit dem jeweiligen Bereich reden und eine Art Vereinbarung mit dem Auszubildenden und den Bereichsleiter machen (schriftlich), wo die Aufgaben und Tätigkeiten des Auszubildenden hinterlegt sind. Und dies zeitlich definiert.
Zusätzlich würde ich Erfolgkriterien definieren, an den der Auszubildende sehen kann wie erfolgreich er war. Als nächste würde ich auch die erlernbaren Kompetenzen vom Auszubildenden festlegen lassen.
Somit würde dieser Fall eigentlich garnicht eintreffen. Natürlich sollte die Art der Vereinbarung regelmässig überprüft werden.
Also zu Aufgabe 4 würde ich den Ausbildungplan nach den rechtlichen Vorgaben der Ausbildungsordnung und den Bestimmungen des BBiG, Jugendarbeitschutzgesetz, geltenden Betriebsregelungen (Arbeitszeiten) überprüfen.
Vorgehensweise ist individuell, da könnte ich dir einen halben Roman darüber schreiben.