Beiträge von Xama

    Bin auch noch ein "Grünling" hier.Knabbere gerade an LOGi02 (hat doch niemand gesagt das man die nach der Reihefolge bearbeiten muss oder)?.
    Mein momentanes Gefühl bei diesem Kapitel: :chair: Ich konnte Recht einfach noch NIE. Meine Hoffnung vielleicht noch ne 3 dafür zu bekommen ist schon jetzt so gering, dass ich einfach keine Lust habe.
    Ich verzettel mich immer in diesen Paragraphen..... Durch Aufgabe 1 habe ich mich bisher mehr oder weniger durchgequält, Aufgabe 2....???

    Bin 27, habe Wirtschaftschemie studiert und arbeite jetzt in einem Konzern.

    Würd mich freuen, wenn wir uns vielleicht gegenseitig ein bißchen auf die Sprünge helfen können. Müssen doch zusammenhalten :o.

    Grüßle, Xama

    Hallo,

    ich versuch jetzt schon seit 2 Tagen diese "dummen" LOGI02 Aufgaben zu lösen, kann mich aber im Paragraphendschungel nicht so recht entscheiden. Kann mir jemand heeeeeelllffffeeeeeenn?

    Die Aufgaben (mit teilweise schon Lösungsansätzen):

    E kauft bei V eine hochwertige Maschine, die Frachtführer F für V zu E transportiert.
    Kraftfahrer L, der ein Mitarbeiter von F ist, führt den Transport durch. Beim Transport wird das Kraftfahrzeug des L in einen Unfall verwickelt, dessen Ursache nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann. Die Maschine wird infolge des Unfalls beschädigt.

    a)Wer ist berecht, Schadensersatzansprüche wegen der Beschädigung der Maschine geltend zu machen?
    --> § 425,428 und 426 HGB (gilt der jetzt, hab im Heft gelesen, dass auch Fahrfehler darunter fallen, S. 42)??

    b)Prüfen Sie den bzw. die Schadensersatzansprüche.
    --> § 421 HGB Empfänger kann am V Schadensersatzanspruch stellen
    --> § 421 HGB V kann an Frachtführer Schadensersatz stellen
    Kommt da noch mehr dazu?
    c)Wie hat sich der Güterkraftverkehrsunternehmer gegen die mögliche Haftung aus dem Frachtvertrag abzusichern?
    --> Eine Transportversicherung nach ADSp §35a abschließen?
    ???

    Bei Aufgabe 2 tappe ich noch völlig im Dunkeln:


    Verkäufer V hat an Käufer E hochwertign Drucker verkauft und den Spediteur S mit der Versendung beauftragt. S übergibt das Gut an den bisher sorgfältig arbeittenden Frachtführer F. F lässt den Transport von seinem Mitarbeiter, dem Kraftfahrer L durchführen. Während des Transports werden die Drucker gestohlen, weil L das Fahrzeug auf einem unbewachten Perkplatz abstellte und für mehrere Stunden unbeobachtet stehen ließ.

    a)Wer ist berechtigt, Schadenersatzansprüche wegen des Verlustes des Transportgutes zu erheben?
    b)Welche Haftungsgrundsätze gelten für die Haftung des Spediteurs? Muss S für den Verlust der Drucker aufkommen?
    c)Kann sich der Spediteur gegen etwaige Schadensfälle aus dem Speditionsvertrag absichern?

    DANKEEEEE für baldige Antworten (muss so langsam mal fertig werden :(, mein Chef erkundigt sich schon nach meinem Vorankommen).

    Grüße, Xama :rolleyes: