Hallo
ich bin auch gerade bei StW06
Betriebsvermögen 31.12.2008 323.500.00
-Betriebsvermögen 31.12.2007 200.000.00
Mehrbetrag 123.500,00
-Einlagen 8.500,00
Unterschiedsbetrag 115.000,00
+Entnahmen 45.000,00
Jahresüberschuss 160.000,00
Das wäre mein Ergebnis
Weiterhin viel Erfolg
Birgit
Beiträge von schulte_bt
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Hallo!
Aufgabe 2
Die Differenz zwischen dem Sachbezugswert bei einer Unterkunft und der tatsächlichen gezahlten Miete ist als Arbeitslohn anzusetzen.
Da er aber gar nichts zahlt ist 198 € der Sachbezug
Es sind hier die Sachbezugswerte lt. der Sozialversicherungsentgeltverordnung anzusetzen.
Eine Pauschalierung ist nich möglich.
20 x 1,50 = 30,00 €
20 x 2,67 = 53,40 €
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83,40 € steuerpflichtiger Arbeitslohn
Da es ich hier um die Aufwendungen der Sachbezungsordnung handelt, gilt weder der Rabattfreibetrag nach die Freigrenze in Höhe von 44 €
Da der Arbeitgeber B unentgeltliche Mahlzeiten im Betrieb gewährt besteht nach § 40a Abs. 2.1 ESTG die Möglichkeit, das der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil pauschal mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % versteuert.
Dieses Löst dann die Beitragsfreiheit der Sozialversicherung aus.
83,40 € * 25% = 20,85 € Lohnsteuer.
Wiel Erfolg weiterhin
Birgit -
Hallo
Habe mich bei der Pauschal Ermittlung verrechnet
es müssen 41,66 € abgezogen werden, d.h. 0.10 x 5000,00 km = 500 / 12 und nicht 0,10 x 9000km = 900/12
Birgit -
Hallo
Bin auch gerade bei Bilo 8a
Aufgabe 3
Meine Lösung
Gesamtkosten
Treibstoff 2.400,00
Rep. 750,00
Kfz Steuer 200,00
HV 500,00
Vollkasko 650,00
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4.500,00
AfA 3.000,00 24.000,00 /8
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7.500,00 v. 46,67 % = 3.500,25
./. 0,10 € X 14.000 1.400,
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2.100,25 / 12 = 175,02 mtl.
Pauschal Ermittlung
1 % vom Bruttolistenpreis 28.000 280,00
28.000,00 v 0,03 = 8,4 x 20 km 168,00
o,10€ x 9.000,00 = 900/12 ./. 75,00
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Geldwerter Vorteil 373,00 mtl.
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Die Lohnsteuer wird anhand individueller Kriterien für jeden Arbeitnehmer berechnet.
Durch den Grundfreibetrag sowie weitere Freibeträge, di bei jedem AN anders ausfallen können, ist die Höhe der Lohnsteuer und damit das verbleibende Nettogehalt unterschiedlich hoch. Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer bildet die Lohnsteuerkarte, die es von den Bürger- und Stadtämtern gibt nd die mit der Aufnahme einer Tätigkeit dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Auf der Lohnsteuerkarte sind die persönlichen Merkmale eingetragen.
Steuerklasse
Anzahl der Kinderfreibeträge
die Relgionszugehörigkeit.
Ich hoffe es ist alles richtig
Da ich auch schon 15 Jahre aus dem Beruf bin
Birgit -
Hallo Anna 1
Bin gerade an Bil08A
Direktversicherung
Da es sich um einen Vertrag handelt der nach dem 1.1.2005 abgeschlossen wurde, sind die Beträge gem. §3Nr. 63 EStG steuerfrei. Für das Kalenderjahr bedeutet dies 4 % von 63.000,00 € = 2.520,00 bzw 210,00 mit steuerfrei sind.
Die Steuerfreistellung des Beitrages des Arbeitgebers führt zu einer nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet bei der Auszahlung wird die Direktversicherung im vollem Umfang als sonstige Einkünfte §22 Nr. 5 ESTG versteuert.
Ich bin der Meinung das es Richtig ist.
Viel Glück weiterhin.
Birgit -
Hallo,
du muss die Werbungskostenpauschale von 102,00 € noch abziehen.
Viel Erfolg
Birgit -
Hallo
Ich bearbeite gerade STW03XX 4 A 12. Vielleicht kann ich helfen.
Gruß
Birgit -
Hallo!
Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen ist. Gem. § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO
a) 01.01.2009 0 Uhr Beginn und endet nach vier Jahren mit Ablauf des 31.12.2012 um 24 Uhr
b) Die Steuer ist mit Ablauf des 31.12.2006 entstanden, spätestens 3 Jahre danach beginnt die Festsetzungsfrist also am 1.1.10 um 0 Uhr. Sie endet nach 4 Jahren 31.12.13 um 24 Uhr.
Ich hoffe ich konnte dir noch helfen.
birgit -
Hallo
Ich hoffe ich kann helfen, meine Lösung
zu 4 b)
Gewinnanteil GmbH 80.000€
-20% KapESt 16.000€
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64.000€
Gewinnanteil 80.000€
./. §3Abs.40
50%Halbeink. 40.000€
+Zinsen Festgeld 10.000€
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50000€
./.Sparerfreibetrag 750€
./.Werbeungskosten 51€
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49.199€
-10cSonderausgab 36€
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49.163€
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49163€ x 35%=17207,05€ ./. 16.000€ KapESt = 1.207,05€
Er muss 1.207,05 Einkommensteuer bezahlen:)