hallo, ich sitze hier vor meiner ESA und krieg den Buchungssatz nicht hin...
ich möchte auch nur einen denkanstoss deshalb schreib ich nicht den genauen wortlaut der aufgabe auf. also...
ich muß im jahr 02 diskont bezahlen, welcher im jahr 01 abgegrenzt wurde....wo buche ich das hin?
ich hänge gedanklich bei den sonstigen verbindlichkeiten, bin mir aber nicht so sicher.....
oder zählt es doch zu den aktiven rechnungsabgrenzungsposten?...
kann mir jemand einen stoss in die richtige richtung geben?
vielen dank an alle die versuchen zu helfen
Beiträge von silvus
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hallo, ich hab mich hier schon versucht schlau zu machen,aber irgendwie haben alle andere aufgabennummern, bei meinen einsendeaufgaben zum lernheft STW 01 N hab ich 14 aufgaben,die ich auch alle gelöst habe,nur eine aufgabe bereitet mir schwierigkeiten,vielleicht kann mir jemand von euch helfen.
also hier kommt die aufgabenstellung:
Der Steuerpflichtige A bezieht seit 01.08.2008 eine monatliche Altersrente von 900,- aus der Rentenversicherung.Zum 01.07.2009 erfolgte eine Rentenanpassung um 100,00. Zum 01.07.2010 erfolgte wieder eine Rentenanpassung auf 1100,- .
Berechnen sie bitte die "sonstigen Einkünfte" nach § 22 EStG für die Kalenderjahre 2008 bis 2010.
ich würde gerne sagen dass ich lösungsansätze habe,aber ich hab leider keine...ich weiß bei der aufgabe nicht wo ich anfangen soll....wäre toll wenn ihr mir helfen könntet. -
hallo, ich danke dir von ganzem herzen...damit kann ich auf jedenfall was anfangen...ich hab schon sehr lange nicht mehr in meine hefte geschaut,weil ich ein wenig abstand haben wollte und meine gedanken zur ruhe kommen konnten,nun hab ich mich dran gesetzt und hoffe dass meine gedanken wieder von alleine den richtigen weg nehmen...aber deine antwort hilft mir sehr dabei um auf den richtigen weg zu bleiben.also vielen tausend dank und ein gesundes neues jahr wünsch ich allen die es hier lesen...ein gesundes und erfolgreiches jahr 2010..PROST!....
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hallo,
du ich glaub wir machen nicht den selben lehrgang...denn dein lernheftcode sagt mir nichts...ich hab nur STW01N....ich bin bei der SGD....aber fragen kannst ja trotzdem,vielleicht kann man ja doch helfen.
liebe grüße.. -
ja,ich selbst noch einmal.
ich hab mir alles noch mal durch den kopf gehen lassen,hab auch fehler in meinen gedanken gefunden,kann sie aber nicht in worte bringen.kurz über lang, ich hab mir zu aufgabe STW01N nr 2 b eine lösung errechnet...
b) beginn der festsetzungsfrist ist der 01.01.2010 um 0.00 uhr und endet am 31.12.2014 um 24.00 uhr.
aber ich weiß nicht ob es so simple sein soll, denn wie gesagt,bei freiwilliger abgabe der erklärung hat man rückwirkend vier jahre zeit,aber steuerpflichtige wie in der aufgabe müßen doch bis zum 31.05. des folgenden jahres abgeben es sei denn es ist verlängerung gewährt worden,aber diese verlängerungen sind ja nicht annähernd so lange wie in den fällen oben steht...ich weiß nicht wie ich meine gedanken ordnen soll.denke ich nur zu kompliziert?... -
hallo,ich bin neu hier und hänge bei einer relativ simplen aufgabe.ich habe soviel gelesen das ich ganz durcheinander bin.vielleicht kann mir jemand einen gendankeanstoss in die richtige richtung geben.
es geht aum aufgabe 2 in STW01N,
a) Die Steuerpflichtige A hat ihre Einkommensteuererklärung 2006 erst am 30.11.2008 beim Finanzamt eingereicht.
b) Der St.pflichtige B hat seine Einkommensteuererklärung 2006 erst am 01.02.2009 beim FA eingereicht.
ermitteln sie bitte den Beginn und das Ende der Festsetzungsverjährungsfrist für die genannten Fälle.
Es liegt kein Fall der leichtfertigen Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung vor.
ich bin völlig durcheinander mit den ganzen daten die man zu diesem thema findet.
aufgabe a) hab ich gelöst,ich hoffe richtig.
ich habe geschrieben: Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres der Abgabe der Erklärung,also mit dem 01.01.2009;
0.00 Uhr und endet nach vier jahren mit Ablaufdes 31.12.2012 um 24.00 Uhr.
so hab ich es aus meinem lernmaterial herausgearbeitet,aber ich hab da irgendwie bedenken...da es sich ja um steuerpflichtige personen handelt und diese ihre steuererklärung bis zum 31.05. des folge jahres abgeben müßen oder durch verlängerungsanträge verlängert werden können.ich weiß es nicht.
und bei aufgabe b denke ich mir, wenn man die festsetzungsfrist so berechnet wie im lernheft beschrieben,ist die abgabe am 01.02.2009 eine steuerhinterziehung?obwohl keine vorliegt
für gedankenanstösse wäre ich sehr dankbar.
vielen dank im voraus.