So, hab jetzt Ansätze gefunden.
zu1)
Bewertungsgrundsätze §252HGB müssen beachtet werden.
a) techn. Anlagen und Maschinen an Verb.LuL 4500€, da die Nutzdauer 4Jahre = linear. Abschreibung (25%) besser wie 20% deggressiv, welche auch möglich währe, da Buchung 2007.
ergibt: Aufw. für Abschreibungen an techn. Anlagen und Maschinen 1125€
b) 12.500 € - 375€ (3%Skonto) = 12.125€ Anschaffungswert.
techn. Anl.M. an Verbindlichkeiten LuL 12125€
deggressiv: 2425€
Aufw. für Abschr. an techn. Anl.M. 2425€
c) Massgeblichkeitsgrundsatz HBilanzSt.Bilanz verbietet die Rücklagen für Reperaturen die erst im 4.Monat durchgef. werden (April) = also keine Buchung
d) Handelt es sich um eine Zeitversetzte Inv. (§241Abs.3 HGB) so kann der Verlust der Zementsäcke aufgenommen werden.
Ausserordentl. Auf. an Rohstoffe 5400€
mehr hab ich da nicht hinbekommen - lieg ich soweit richtig?
zu2)
HabeSumme der L gebildet, einschliesslich der ersten Tankfüllung (1/2*10.000) und bin dort auf 30.00Liter gekommen. Summenberechnung der jeweiligen Ausgaben für Benzin gibt 19.288€.
Rest 2350 Liter hab ich aufgrund Niederstwertprinzip und Vereinfachungsverfahren §256HGB mit 0.63€/L bewertet. Ergibt Verbrauch 19.288€- 1.480,50€ Verbrauch= 17.807,50€
Rohstoffe an Verb. 19288€
Aufw. f. Rohstoffe an Rohstoffe 17.807,50
Hab ich irgendwas vergessen.. Gesetze?