Hallo,
kann mir jemand helfen? Ich stelle die Aufgabe einfach Mal rein, vielleicht hat jemand eine Idee.
Herr B erhält am 15.7 seine Police zur beantragten privaten Krankheitskostenvollversicherung (ohne Selbstbehalt). Technischer Beginn ist der 1.8.
Als er am 5.8 heftige Zahnschmerzen bekommt, geht er zum Zahnarzt. Dieser muss eine Füllung erneuern.
Auf dem Rückweg nach Hause stolpert er auf der Treppe und verstaucht sich beim Fallen den Fuß, wodurch eine Behandlung beim Unfallarzt nötig wird.
Kurze Zeit später reicht er Zahn- und Unfallarztrechnungen seiner Krankenversicherung ein. Diese lehnt die Erstattung der Kosten teilweise ab.
Begründen Sie, ob und warum zu Recht bzw. Unrecht.
Es wäre sschön wenn jemand helfen könnte. Ich bedanke mich recht herzlich für euere Hilfe.
Einen schönen Tag noch.
angyal
Beiträge von angyal
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Hallo,
auf die zweite Frage habe ich selber geantwortet aber auf die erste Frage.................keine Ahnung.
Es wäre schön wenn Ihr eure Gedanken mit mir teilen würdet.
Vielen Dank
angyal -
Hallo,
ich hätte zwei Fragen an euch, und zwar:
Lässt sich die Versicherungspflicht dennoch bewirken - auch wenn die konkreten Merkmale, die Versicherungspflicht auslösen, tatsächlich fehlen?
In welchen Zweigen der Sozialversicherung ist ein als Arbeiter Bäschäftigter im Allgemeinen versicherungspflichtig?
Vielen Dank
angyal -
Ganz herzlichen Dank!
Ich habe bis jetzt immer alles alleine geschaft aber diese Aufgabe war eine Nummer zu groß für mich.
Nochmal vielen Dank -
Danke , das habe ich auch so gedacht. Aber was ist mit der zusage? Er hat ja zugesagt dass er zahlen will.
Danke -
Hallo zusammen,
ich komme bei dem dritten Fall nicht weiter. Kann mir jemand helfen?
Also:
Ein Unternehmer stellt am 28.02.02 fest, dass der Angestellte Müller den Betrag von 5 000 € für Arbeiten an seinem Neubau nicht bezahlt hat. Die Forderung war vor dreieinhalb Jahren fällig. Der Unternehmer erinnert sich aufgrund einer Randbemerkung auf der Durchschrift der Rechnung daran, dass er damals wiederholt gemahnt hat (nicht gerichtlich) und dass Müller ihm vor eineinhalb Jahren im Wirtshaus ,,Rose,, zugesagt hat, umgehend zu zahlen. Die Frage wäre:
Ist der Anspruch verjährt? (durchdenken bitte auch die rechtsgrundsätze über Hemmung und Neubeginn der Verjährung)
Vielen Dank im Voraus -
Bei dem Fall komme ich nicht weiter. Ist der Anspruch verjährt?
Danke