Hallo,
ich habe als Antwort geschrieben:
Sollte die Autofabrik A aufgrund des Streikes der Mitarbeiter der Firma E nicht mehr produzieren können, haben die Arbeitnehmer B und C keine Möglichkeit von A Lohnfortzahlung zu verlangen.
Aufgrund der Kampfmittelparität, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit seine Arbeitnehmer auszusperren und ihnen somit auch die Lohnfortzahlung zu verweigern.
Warum sollte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer das Gehalt weiterzahlen, wenn es für den Arbeitnehmer keine Arbeit gibt.
Durch diese Aussperrung versuchen die Arbeitgeber weiter Druck auf die Gewerkschaften auszuüben, deren Streik zu beenden oder auf eine schnelle Lösung zu drängen.
Die Arbeitnehmer der Autofabrik können somit auch in den Streik treten und wenn diese dann noch in der Gewerkschaft sind, bekommen sie auch Streikgeld gezahlt, die Höhe richtet sich nach den mtl. Beitragszahlungen.
Nach Beendigung der Aussperrung bzw. des Streikes, wird der normale Arbeitsvertrag weitergeführt und die Arbeitnehmer sind wieder ganz normal beim Arbeitgeber angestellt und erhalten natürlich auch ihren Lohn.
Aus dem Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz lässt sich die Rechtmäßigkeit der Aussperrung ableiten.
Die einzige Vorgabe die erfüllt sein muss, ist das der Streik verhältnismäßig sein muss.
Habe die Einsendeaufgabe noch nicht zurück, kann also noch keine genauen Angaben machen, wie diese bewertet worden ist.
Melde mich sobald ich eine Antwort habe.
Gruß