Hallo,
mach Dir mal keine Gedanken.
Alles was Du dort für die Klausuren brauchst, wird vorher nochmals besprochen. Es gibt nur einige wenige Formeln, die Du wissen musst, aber die kannst Du Dir auf jeden Fall merken (ich bin definitiv kein Formel-Genie und habs auch problemlos geschafft) und die werden auch vorher nochmals im Unterricht durchgenommen. In Mathe bekommst Du eine Formelsammlung für die Klausur. Ist wirklich alles halb so schlimm.
Schonmal viel Erfolg!
Viele Grüße
Corinna
Beiträge von Cori
-
-
Ich glaube es geht u.a. darum, dass es z.B. für alle der EU angehörigen Bürger einfach möglich ist, im Ausland zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Dies war wohl vor der Einführung des Binnenmarktes nicht möglich?!? Außerdem ist als Fortschritt anzusehen, dass das Güterangebot im allgemeinen durch den Güteraustausch mit anderen EU-Staaten nun viel Größer ist als zuvor und teilweise Preissenkungen eingetreten sind etc. Diese und einige andere Aspekte stehen alle im Heft unter dem Kapitel Binnenmarkt. Kann mir sonst keine andere Antwort vorstellen...
-
Also ich sitze auch gerade an der Aufgabe und habe alles auf 1 Jahr hochgerechnet.
Zuerst mal die Kapazität für die Maschine:
160 Stunden x 12 x 3.600 Stück pro Stunde = 6.912.000 Stück Beilagen im Jahr
Dann die Kosten der Maschine:
Abschreibung: 3571,43 € / Jahr
Lohn für Arbeiter: 3500 x 12 = 42.000 € / Jahr
Werteverzehr: 90€ x 160 Std. x 12 = 172.800 €
Zinsen: 12% aus 25.000 € = 3.000 €Gesamtkosten Maschine / Jahr: 221.371,43
Dann:
Gesamtkosten der Maschine : Beilagenkapazität = 0,03 € pro BeilageKosten der Aushilfen:
6.912.000 : 1000 Stück kapazität der Aushilfen = 6912 Aushilfen/Jahr
6912 x 30 € = 207360 € Kosten im Jahr für Aushilfen
207.360 € : 6.912.000 Beilagen = 0,03 € pro Beilage
Kann mir das irgend jemand bestätigen??? Da steht zwar noch dass trotz Maschine noch weitere 5 Aushilfen benötigt werden, aber die würden ja auch ohne Maschine arbeiten, oder?
Insofern wären die Kosten gleich hoch und beides gleich wirtschaftlich :hmm:
-
Also oben in der Aufgabe steht ja, dass die Auszahlung der jährlichen Rente erstmalig bei Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt (d.h. gleich wenn Du 60 geworden bist). Man darf sich nicht von dem Wort "Vollendung" verwirren lassen. Die Auslösung in einer Summe wird auch bei Vollendung des 60. Lebensjahres stattfinden also auch gleich wenn Du 60 geworden bist. Also direkt am Anfang=vorschüssig. Hoffe ich habe das einigermaßen richtig und verständlich erklärt.!?!
-
Das ist nett von Dir.
Wenigstens lag ich bei der ersten Aufgabe nicht allzu schlechtMein Problem ist, dass ich in diesen Matheheften vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehe. Ist mir einfach zu viel zu kompliziert auf ein mal. Ich brauche übersichtlicheres Lernmaterial mit leicht verständlichen Erklärungen. Sorry, aber ich finde bei Mathe haben die echt kläglich versagt - zumindest für Leute, die bei so etwas länger brauchen um durchzublicken.
Danke nochmals!
Kann mir aber vielleicht doch nochmal jemand einen Tip geben, wie ich mir merken kann wann vorschüssig und wann nachschüssig?
-
Hallo,
also ich stecke auch gerade bei dieser Aufgabe.
Um die Ablösesumme zu berechnen, bin ich mir aber noch nichtmal sicher, ob ich es mit der vorschüssigen oder nachschüssigen Rentenformel berechnen muss. Wer kann mir hier eine Tip geben, wie ich weiß, wann ich was nehmen muss. In meinen Lernunterlagen ist es für mich leider nicht ausreichend erklärt.
Ich dachte eigentlich dass ich hier mit der vorschüssigen Formel rechnen muss, ist das korrekt?
Bei der 2. Aufgabe (wie oft ein Betrag von 14.000 Euro ausgezahlt werden kann) weiß ich gar nicht wie ich das rechnen soll. Blicke da einfach nicht durch.
Sorry wenn ich immer nur frage, aber mit Mathe stehe ich auf "Kriegsfuß"
-
ach mensch, da hätte ich ja wohl auch selber drauf kommen können... echt peinlich!!
Aber ich sag ja - Mathe ist nicht so unbedingt mein Element
Vielen Dank für die schnelle Hilfe, echt nett!!
-
Hallo,
bin gerade an meinem "Lieblingsfach" und versuche mich durchzuwühlen.
Dachte eigentlich folgende Aufgabe lösen zu können, aber vielleicht habe ich auch einfach nur ein Denkfehler. Wäre nett wenn mir hier jemand einen Tip geben könnte:Aufgabe:
Ein Vater richtet zur Geburt seines Kindes ein Sparbuch mit 5.000 € ein. An jeden Geburtstag des Kindes will er so viel einzahlen, dass bei Eintritt der Volljährigkeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres 25.000 € vorhanden sind.Wie hoch muss bei 4% Zinseszins jede Einzahlung sein?
Beachten Sie, dass ein Geburtstag immer am Ende eines Lebensjahres liegt.Was mich hier verwirrt sind die bereits vorhandenen 5.000 Euro. Wie beziehe ich die mit in die Berechnung mit ein? Ich habe jetzt schon mehrmals herumprobiert, aber mit den Ergebnissen komme ich wenn ich diese dann nochmal zur Probe aufrechne um nach 18 Jahren auf 25.000 € zu kommen, nie hin - die Raten sind immer viel zu niedrig...
Kann mir vielleicht jemand helfen?
Danke schon mal!
Corinna
-
Hallo,
ich denke auch, da kein Vertrag zustande gekommen ist, L auch keinen Anspruch an V stellen kann. Es sollte ein reiner Freundschaftsdienst sein. Insofern vermute ich auch, dass er ihm kein Geld erstatten muss.
Wäre aber auch froh, wenn jemand genauer darüber bescheid wüsste und helfen könnte.
Danke und Gruß
Cori