Beiträge von FDDagobert

    Hallo mitnader,:rolleyes:
    benötige zur beantwortung einer Frage innerhalb einer ESA etwas hilfe. Ich weis was Theoritisch worum es bei der Marktsgmentierung geht. Wie sieht das in der Praxis aus, im ganzen fehlt mir der Praxis bezug.
    Ich soll eine Marktsegmentierung für einen KEP- Dienst anfertigen.

    1. das Gesamtmarktumfeld in Bezug auf KEP Dienst in Teilmärkte aufspalten
    genaue Abgrenzung auf ein Produktsegment Oder nich ? (Expersslieferungen oder Kurier aufträge ect)
    2. Festlegung der Zielgruppe

    und weiter ??

    vielleicht hat ja einer von Hilfreich Tips für mich.

    MFG Frank

    Servus,:)
    ich habe eine Gegen�berstellung der Werte des Lfd. Jahres bzw. diedes Vorjahres vorgenommen. Daraus lassen sich Werte ableiten.
    z.B . Durchschnittlicher Lagerbestand, Kosten je Bst., Lagerdauer und noch einpaar weitere. Da schreibe nnoch einige Worte aus du aus diesen Zahlen erkennst, welche Ma�nahmen evt. Vorteile bringen w�rden.
    Ich hoffe konnte einen kleinen Anreiz setzen

    mit besten gr��en aus dem sch�nen Oberbayern
    MFG Frank

    Servus, bin nun auch im LOGI 2 angekommen die anderen ESA waren recht gut. kannst dumal einen blick darauf werfen. a)Wer ist berechtigt, Schadensersatzansprüche wegen der Beschädigung der Maschine geltend zu machen? -nach dem §§425 Abs. 1 HGB haftet der Frachtführer verschuldenunabhängig(Obhutshaftung); -eine Befreiung nach §§426 is nicht möglich, da F für Handlungen der Erfüllungsgehilfen gemäß §§428 HGB zu Verantworten hat(EF=§278 BGB) - V kann gegen F Schadenersatzansprüche stellen, F hingegen kann Kraftfahrer L auf dem Zivilrechtsweg seine SE-ansprüche geltend machen, muß die Mitschuld von L Zweifelsfrei nachweisen. -gehört hier dazu das für V eine Nachlieferungspflicht an E besteht. b)Prüfen Sie den bzw. die Schadensersatzansprüche. - nach dem "§ 421 Abs1 S.2 kann der Empfänger der Liefrerung ansprüche gegen F geltend machen - es liegt eine Bringschuld vor nach §278 BGB ist F ein EF-Gehilfe von V folglich L ein EF von F so das V Schadensersatzansprüche gegen F geltend machen kann aus desen Transportversicherung / BZW Eigenleistungen von F wenn Transp. Vers. nicht den vollen Schaden abdeckt, c)Wie hat sich der Güterkraftverkehrsunternehmer gegen die mögliche Haftung aus dem Frachtvertrag abzusichern? der GükV- Unternehmer sollte sein zu Transportierendes Gut durch eine Transportversicherung nach ADSp vor Haftungsansprüche absicher (Die Transportversicherung beginnt, sobald das Gut in Ausführung des Verkehrsvertrages von der Stelle entfernt wird, an der es bisher aufbewahrt wurde. Die Versicherung endet am Bestimmungsort an der Stelle, die der Empfänger bestimmt hat (Ablieferungsstelle). kannst du evt. weitere Tips geben oder hast du Literatur hinweise für mich im vorraus vielen Dank MFG Frank

    Grüß dich,

    erstmal vielen Dank für die Rückmeldung. Das Probelm mit der Tastatur hab diese vor kurzem gekauft läuft leider noch nicht ganz hundertprozentig. werd wohl wieder auf die Ältere zurückgreifen müssen.
    Zu meinem Prrobelm zur Frage 4 im LOGGI1 da geht es um die Durchsetzung der Flussorientierung im Unternehmen. Ich habe die beiden Ebenen mit ihrer näheren Unterteilung beschrieben(Denken in Prozesssen, mit seinen Vor u. Nachteilen). wie bringe ich jetzt die Struktur, Prozess Leistunggsmerkmale unter,sie dienen als Messgröße ich sehe die zusammenhänge zwischhen es wird ja nicht reichen diese Einfach zunennen oder soll es so einfach sein.

    MFG Frank

    Servus,
    sehe du bist schon ein bischen längerdabei, ich habe grade die erste EA versandt und beginne gerade das zweite Heft und habe auch gleich die erste Frage.
    Fragestellung: Erklären sie den Bedeutungszuwachs in den letzten vier Jahrzehnten.
    Wo lagen bei der Beantwortung die Schwerpunkte.

    Vielleicht hast du einpaar Tipps für mich
    Na dann bis später
    Frank