Hallo,
ich versuch mich auch mal in einer Antwort.
1. Einen Sinn macht die Aufteilung in Einzel- und Gemeinkosten nur dann, wenn Du ein "Mehrproduktunternehmen" hast. Bei einem Produkt werden eben alle Ausgaben und schlussendlich Kosten von dem Produkt verursacht.
2. Also in einem Mehrproduktunternehmen, sagen wir mal 2 Produkte (ein roter Ball aus Gummi und eine gelbe Quitscheente) wird es wahrscheinlich ein zu hoher Aufwand sein, alle verursachenden Ausgaben für die Produkte zu jeder Zeit an jedem Ort im Betrieb zu erfassen. Oder wäre es z. B. gerecht die verursachten Kosten für Strom auf beide Produkte einfach der Hälfe nach aufzuteilen? Du kannst ja u. U. gar nicht sagen, wieviel Strom Du für die Produktion der Entchen und der Bälle für sich verbraucht hast, wenn beide in einer Halle produziert werden und nicht jede Maschine z. B. einen Zähler hat. Ja und was machst Du dann mit dem Licht?
Also die Unterteilung in direkte Kosten (Einzelkosten) und indirekte Kosten (Gemeinkosten) machst Du, weil Du zu wenig Zeit und Geld hast, diese Erfassung vorzunehmen. Manchmal kannst Du aber auch eben nicht genau sagen, wer was verursacht hat. Daher.
lg rudi
Beiträge von Rudi00
-
-
Hallo SkinnyNorris,
ich gehe mal davon aus, dass Du gleich nach der Schule zu studieren angefangen hast. Damit hast Du keine Anwartschaft auf ALG1 erworben, da Du ja noch keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eine bestimmte Zeit eingezahlt hast.
Einen Antrag auf ALG1 kannst Du ja stellen. Es wird allerdings aller Voraussicht nach ein Ablehnungsbescheid Dir zugestellt werden. Daher solltest Du auch einen ALG2 Antrag stellen, um, da Du ja mit Exmatrikulation keinen Studentenstatus mehr hast, im Anschluss zumindest ALG2 bekommst. Für ALG2 steht die "Hilfebedürftigkeit" im Vordergrund. Daher besteht grundsätzlich die Möglichkeit auf Unterstützung (aber je nach Hilfebedürftigkeit und dass muss von Fall zu Fall geprüft werden).
Mit einem kleinen Nachteil könnte man allerdings noch rechnen. Da Du i. d. R. 3 Monate vorher Dich arbeitslos melden musst, wenn abzusehen ist, dass Du arbeitslos wirst, könnte es eine Sperre geben. Wohingegen ich nicht ganz sicher bin, ob die dann auch für ALG2 gilt.
Egal wie, stell am besten einen Antrag auf ALG1 und (!) ALG2.
lg rudi