Vielen lieben Dank Donald:),...Du hast mir wieder sehr viel geholfen;)
Lieben Gruß, Tanja;)
Beiträge von tanjaekv
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..die Frage habe ich schon so weit geantwortet, nur paar "kleinigkeiten" verstehe ich nicht:
Der Grage hat keine Ansprüche auf den Schrank: zu der Zeit, als er sich für seine Forderungen, als Sicherheit den Schrank übereignen lassen wollte, der Schrank war schon Eigentum des Scheerp.
aber
hätte der Grage (wenn der sein Vertrag finden würde) Anspruch, wenn der Erlös bei der Zwangsversteigerung des Schrankes höher wäre als die Forderungen des Scheerp an den Eigen (400€)???..kann mir bitte bitte jemand helfen:confused:
Tanja -
Hallo zusammen,
ich habe wieder Probleme mit ReWe:(
Könnte mir jemand einen Gedankenanstoß spenden;)
Danke;)
TanjaReWe24
Fall 2.
Der Lebensmittelgroßhändler Grage hat dem Lebensmitteleinzelhändler Eigen für 300 € Waren auf Kredit geliefert. Eigen hat dem Gage dafür seinen großenSchrank zur Sicherheit übereignet. Das hat sich Grage, der seinen Fahrer bei sich hatte, schriftlich geben lassen. Jetzt ist über das Vermögen des Eigen das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Grage verlangt vom Insolvenzverwalter abgesondert Befriedigung (Vorwegbefriedigung aus einer Sache, worauf der Sicherungseigentümer ein Recht hat) aus dem großen Schrank, der immer noch im Laden steht. Der Insolvenzverwalter lehnt da aus folgenden Gründen ab:1. Vier Wochen vor dem Kreditgeschäft mit Grage hat Eigen den im Laden verbliebenen großen Schrank einem Herrn Schreep für eine Forderung von 400€ verpfändet (der schriftlich abgefasste Vertrag liegt vor)
2.Eine Wochen nach dem Kreditgeschäft mit Grage hat Eigen den Schrank dem Gläubiger Lehmann schriftlich zur Sicherheit übereignet. Dieser hat seine Ansprüche ebenfalls angemeldet.
3.Grage kann den schriftlichen Vertag über die Sicherungsübereignung nicht vorlegen. Er kann ihn nicht wiederfinden. Eigenverweigert jede Aussage.
Grage hält diese 3 Argumente für nichtstichhaltig. Er will klagen.
a) warum sollte sich Grage zunächst einmal unvoreingenommen die Rechtslage klar machen?
b) was halten Sie von den drei Argumenten? -
Lieber Donald,
vielen, vielen Dank;) du hast mir seeehr geholfen;)
Lieben Gruß,
Tanja -
Hallo,
benötige dringend eure Hilfe bei der Frage 2.b)...ich komme einfach nicht da weiter:(
..Danke für jeden noch so kleinen Hinweis:)
Tanja2. Fall
Herr Richter hat für seine Familie eine große Altbauwohnung gemietet. In Ihr befinden sich noch große Heizkörper aus den 1930er-Jahren, die zwar einwandfrei funktionieren, die Herr Richter dennoch gern auf eigene Kosten ersetzen will. Der Vermieter ist damit einverstanden.
Da Herr Richter die 9.500,00€ für neue Heizkörper nicht im bar aufbringen kann, weil er sich gerade einen Pkw für 20.000 € gekauft und bar bezahlt hat, bietet er der Fa Röper Heizungsbau an, 3000€ in bar zu zahlen und den Rest in Höhe von 6500€ in monatlichen Raten von 500€ zu begleichen.Die Fa Röper überlegt nun, wie sie diesen Ratenkredit absichert.
a) Der Mitarbeiter Schulze schlägt vor, die Heizkörper gegen Eigentumsvorbehalt zu liefern.
Was halten Sie davon? Begründen Sie Ihre Meinung.b)Welchen Vorschlag würden Sie der Fa Röper in Bezug auf die Absicherung des Ratenkredits unterbreiten?
Begründen Sie Ihren Vorschlag.