Beiträge von Chilly

    Hallo zusammen,
    bräuchte mal hilfe bei einer Aufgabe, ich hoffe mir kann jemand helfen oder wenigstens einen Denkanstoß geben um welche §§ es sich handelt. Hier die Aufgabe:

    --Baumaterialienhändler V verkauft dem K, einem Bauunternehmer, 20 Fenster; Größe 60x85, Farbe hellbraun; Verglasung: Doppelverglasung mit Isolierglas 6mm; Schwenkflügel. V liefert die Fenster in Größe 55x80; Stärke des Glases 4mm. K untersucht und rügt erst nach drei Wochen. Er verlangt NAchlieferung neuer Fenster innerhalb einer Woche.

    Prüfen und begründen Sie: Kann K von V NAchlieferung neuer Fenster verlangen?--

    Wäre super wenn mir jemand helfen könnte.

    lg
    Chilly:confused:


    Hallo zusammen, ich stehe hier bei diesem Studienheft total auf dem schlauch.
    Es geht um Aufgabe 1 „Kapitalerhöhung einer AG“. Ist eigentlich nicht meine Art, aber wäre in diesem Falle super wenn mir hier jemand eine Komplettlösung sagen könnte, so dass ich es verstehe. Schonmal vielen lieben Dank an denjenigen der mir den Tag retten. Dieses Thema ist einfach nicht mein Ding:(

    Aufgabe:

    Nachstehend ist der Auszug aus einem Bezugsangebot der Nordbau AG.

    „Unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals hat der Vorstand am 20. April X1 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital von 804000 TEUR um 321600 TEUR auf 1125600 TEUR durch Ausgabe von Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von 3 EUR entfällt, gegen Bareinlage zu erhöhen

    Die neuen Aktien werden von einem Bankenkonsortium mit der Auflage übernommen, sie den Aktionären der Nordbau AG im Verhältnis 5:2 anzubieten.

    Der Bezugspreis je bezogener neuer Aktie beträgt 12 EUR

    Die Aktie der Nordbau AG wurden vor der Kapitalerhöhung mit 13,75 EUR je Stückaktie an der Börse gehandelt.

    Emissionskosten fallen für die Nordbau AG nicht an, da diese von der Konsortialführerin übernommen werden.

    a)Grenzen Sie die vorliegende Form der Kapitalerhöhung von der ordentlichen Kapitalerhöhung (in Kurzform) ab.

    b)Bestätigen Sie durch Rechnung das im Bezugsprospekt genannte Bezugsverhältnis

    c)Berechnen Sie den Betrag in Euro, der der Nordbau AG durch die Kapitalerhöhung zufließt.

    d)Geben Sie an, um welche Beträge sich die durch die Kapitalerhöhung betroffenen Kapitalpositionen (Bilanzposten) ändern.

    e)Ein Investor, der vor der Kapitalerhöhung über einen Aktienbestand der Nordbau AG 2000 Stück verfügte, möchte sein Aktiendepot im Rahmen dieser Kapitalerhöhung um weitere 2000 Aktien der Nordbau AG erhöhen.

    Berechnen Sie in übersichtlicher Form, welchen Betrag der Investor für diesen Aktienerwerb aufwenden muss

    Unterstellen Sie dabei, dass
    -der Börsenkurs des Bezugsrechtes mit dem rechnerischen Wert übereinstimmt und
    -Keine Bankspesen anfallen

    f)Berechnen Sie den Mischkurs, auf den sich der Börsenkurs der Nordbau AG nach der Kapitalerhöhung (theoretisch) einpendeln müsste

    Hallo zusammen, hänge bei einer Aufgabe und bin mir nicht ganz sicher, vielleicht kann sich jemand mal meine Lösung anschauen.

    Aufgabe:
    A bezieht Strom und Gas vom Energieversorgungsunternehmen B. Der konkurrirende Anbieter C macht dem A ein Angebot. A ist der Auffassung, dass die dortigen Konditionen für ihn wesentlich günstiger sind. A beabsichtigt daher, den Vertrag mit B zu kündigen. Er fertigt ein entsprechendes Schreiben und gibt es am 26.9. zur Post. Als seine Frau davon erfährt, bittet sie den A, die Kündigung zu widerrufen, da sie erfahren hat, dass C unseriöse GEschäfte tätigt. Am Mittag des 26.9. fertigt der A ein weiteres Schreiben, in dem er er seine Kündigung widerruft. Er übersendet den Widerruf noch am geleichen Tag um 15:00 Uhr per Telefax an B. Das Telefax bleibt im Posteingang bis zum nächsten Tag liegen und wird dem Sachbearbeiter am 27.9. um 14:00 Uhr zugeleitet. Die schriftliche Kündigungserklärung hat der Postbote beim Energieversorgungsunternehmen am 27.9. um 08:30 Uhr in den Briefkasten geworfen, der Sachbearbeiter hatte das Schreiben bereits um 09:00 Uhr erhalten.

    Prüfen und begründen Sie: Ist die Kündigung wirksam geworden?

    Meine Antwort:
    Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Diese wurde hier in Abwesenheit des Erklärungsempfängers B abgegeben.
    Für das Wirksamwerden ist der Zeitpunkt entscheidend wann dem Empfänger die Kündigung zugegangen ist, bzw. wann diese in dessen Machtbereich eingedrungen ist und man von der Kenntnisnahme ausgehen kann (vgl. §130 BGB). Dies ist hier am 27.09. um 09:00 Uhr der Fall. Damit ist die Willenserklärung wirksam geworden. Der Erklärende A ist grundsätzlich an eine wirksam gewordenen Willenserklärung gebunden ist, und da diese nur dann nicht wirksam ist wenn dem Empfänger vorher oder Zeitgleich ein Widerruf zugeht (§130 Abs. 1 Satz 2 BGB),
    was hier nicht der Fall ist, da der Widerruf dem Sachbearbeiter des B erst um 14:00 Uhr zugeht, ist die Kündigung wirksam geworden.

    MEINE FRAGE DAZU:
    Ist meine Antwort so korrekt, oder ist die Kündigung doch nicht wirksam geworden, da man als Zeitpunkt des Zugangs des Faxes, den Zeitpunkt nehmen muss, an dem das Fax bei der Firma angekommen ist, also schon einen Tag vorher? Jedoch ist das Fax ja nicht dem zuständigen Sachbearbeiten zugänglich gewesen?!

    Wäre super wenn mir hier einer helfen kann.
    Schonmal vielen lieben Dank!

    :confused:

    Hi Natalie,
    erstmal danke für deine Antwort, hilft mir schon etwas weiter. Du meintest ich solle an die "im Bau befindliche Anlage" denken. Aber das neue Gebäude (Lagerhalle) wird doch erst im Jahre X6 erstellt, dann befindet es sich doch in X5 noch garnicht im Bau oder?

    Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal hilfe, bei der Einsendeaufgabe BuJa 4 bei der ILS. Ich komme mit der kompletten Aufgabe 1 nicht klar. Vielleicht kann mir jemand helfen der diese EA schon hinter sich gebracht hat? Das wäre sehr lieb. Vielleicht hat ja von euch auch jemand die Musterlösung, das ich mir das alles an Hand der Lösung einmal vernünftig herleiten kann?


    Die Aufgabe:
    Karl Ahrens e.K. erwarb am 15.10X5 ein an sein Betriebsgebäude angrenzendes Grundstück, um dort eine Lagerhalle zu errichten. Der Kaufpreis betrug 500.000,00 €, davon entfielen gem. notariellem Kaufvertrag 450.000,00 € auf den Grund und Boden sowie 50.000,00 € auf ein technisch und wirtschaftlich vollständig verbrauchtes Gebäude. Die Nutzungsrechte an dem Grundstück gingen am 01.11.X5 auf Ahrens über; die Eintragung ins Grundbuch erfolgte erst im Januar X6.
    Das alte Gebäude ließ Ahrens noch im Jahr X5 abreißen und erhielt dafür eine Rechnung über 59.500,00 € (inkl. 19% USt.), die aber erst Anfang X6 bezahlt wurde.
    Ausserdem fielen im Jahre X5 im Zusammenhang mit dem Grundstückskauf folgende Aufwendungen an:
    - Notariatskosten 8.925,00 €
    - Auflassungsgebühren 4.500,00 €
    - Grunderwerbssteuer 17.500,00 €
    Die neue Laerhalle wurde im Jahre X6 erstellt.
    Bisher wurden gebucht:
    1) per Grundstücke 450.000,00 €
    Betriebsgebäude 50.000,00 €
    an Bank 500.000,00 €
    2) per außerplanmäßige Abschreibung 50.000,00 €
    an Betriebsgebäude 50.000,00 €
    3) per Sont.betr. Aufwand 50.000,00 €
    Vorsteuer 9.500,00 €
    an Sonst. Verbindlickeiten 59.500,00 €
    4) per Sonst. betr. Aufwand 29.500,00 €
    Vorsteuer 1.425,00 €
    an Bank 30.925,00 €

    Aufgaben:
    a) Beurteilen Sie den Sachverhalt unter Hinweis auf die BEstimmungen des
    Handels- und Steuerrechts.

    b) Entwickeln Sie die Bilanzansätze für die hier betroffenen
    Wirtschaftsgüter per 31.12.X5

    c) Geben Sie die erforderlichen Korrektur- und Ergänzunsbuchungen in
    Form von Buchungssätzen an (also KEINE Generalumkehr ggf. falscher
    Buchungen).

    --ENDE--

    Hallo Zusammen, ich sitze gerade über der o.g. Einsendeaufgabe, habe sie auch soweit komplett fertig, bis auf Aufgabe 2, hier finde ich keine Lösung mit verweisen auf die richtigen §§.
    Wäre super wenn mir hier jemand helfen könnte.

    Aufgabe:
    Schuhfabrikant F und Großhändler G stehen miteinander in ständiger Geschäftsbeziehung. Sie haben vereinbart, dass die aus ihrer Geschäftsverbindung entspringenden gegenseitigen Verbindlichkeiten und wechselseitigen Zahlungen miteinander verrechnet werden. Sie haben weiter vereinbart, dass jeweils am Quartalsende der sich aus der Verrechnung ergebende Saldo festgestellt und vom jeweiligen Schuldner beglichen werden soll.
    F liefert dem G am 15.02.2000 eine größere Menge von ihm hergestellter Schuhe, die er zum Preis von 75000€ an ihn verkauft hat. F wird von seinen Gläubigerbanken bedrängt. Um die Bank B ruhig zu stellen, tritt er zur Sicherheit der Darlehnsforderung der Bank den Kaufpreisanspruch gegen G in Höhe von 75000€ an B ab. Als F bei Fälligkeit der Darlehnsforderung nicht zahlen kann, wendet sich die Bank an G und verlangt Zahlung von 75000€.

    Mit Recht?
    ---
    Also ich denke schon das es rechtens ist, finde aber nicht die einschlägigen §§ dazu. Wäre super wenn mir hier jemand auf die Sprünge helfen könnte.
    Vielen Lieben Dank!

    Gruß
    Chilly

    In diesem Fall brauchst Du keine Vorsteuer in der Voranmeldung anzusetzen. Das bedeutet nur, dass der Wareneinkauf hierfür prinzipiell zum Vorsteuerabzug zugelassen ist. Der Wareneinkauf kann aber irgendwann mal gewesen sein. Er muss nicht in direktem Zusammenhang mit der Ausfuhr stehen.



    Das heißt ich muss nur die 800000 als Umsatz in die Voranmeldung eintragen?

    Hallo und Hilfe,
    ich bin neu hier und hoffe das mir hier jemand helfen kann, ich sitze an der Einsendeaufgabe der ILS "SubS 7C/N Umsatzsteier Teil III".

    Hier geht es um die umsatzsteuerliche Beurteilung und Ausfüllung der Umsatzsteuervoranmeldung.

    Die Aufgabe lautet:
    "An ein Unternehmen in Oslo wurden Gegenstände für 800.000€ aus dem Inlandslager verkauft und versendet."

    Ich weiß das der Ort der Lieferung gem. §3 Abs. 6 Satz 1 UStG Deutschland ist. Der Umsatz ist gem. §1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar.
    Nach §4 Nr. 1a i.V. mit §6 Abs. 1 Nr. 1 UStG handelt es sich um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung mit Vorsteuerabzug (gem. §15 Abs. 3 Nr. 1a UStG).

    Meine Frage ist, mit welchem Wert ist der mögliche Vorsteuerabzug in der Voranmeldung anzusetzen? Denn es ist nirgendwo angegeben welche Vorsteuer der Unternehmer beim Bezug der Gegenstände einst aufbringen musste.

    Ich hoffe mir kann jemand helfen, schonmal vielen lieben Dank!:)