Beiträge von Chilly

    Hallo Zusammen,
    ich komme bei der Aufgabe 2 Aus SaBB2/1 nicht weiter. Es geht um die handelsrechliche und steuerrechtliche Bilanzierung von Grundstücken.
    Wär super wenn mir hier jemand helfen könnte.

    Hier die Aufgabe:
    Der Einzelunternehmer Karl Ahrens e.K. erwarb vor 8 JAhren ein unbebautes Grundstück mit der Absicht, seinen Betrieb zu erweitern und auf dem Gelände ein neues VErkausgebäude zu errichten.

    Einschließlich aller Nebenkosten haben die Anschaffungskosten 85.000 € betragen. Beim Erwerb wurde Ahrens vom Veräußerer keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. In den bisher erstellten Bilanzen wurde das Grundstück sachgerecht mit seinen Anschaffungskosten aktiviert.

    Am 20. März des Jahres X1 wurde der Plan, das GEschäftsgebäude zu errichten aufgegeben, weil eine Baugenehmigung für ein VErkaufsgebäude in der gewünschten Ausgestaltung nicht erteil worden ist. Stattdessen wurde noch im März X1 eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses beantragt. In dieses Haus zog die Familie Ahrens im Oktober X1 ein und nutzt es seitdem zu 100% zu eigenen Wohnzwecken. Der Verkehrswert des Grundstückes betrug während des gesamten Jahres X1 unbestritten und unverändert 120.000 €.

    Die Grundsteuer in Höhe von 120€ je Quartal wurde am 15.2., 15.5. und 15.8.X1 noch vom betrieblichen Bankkonto abgebucht und entsprechend gebucht.

    Weitere buchhalterische Maßnahmen wurden bisher vom Buchhalter des Ahrens nicht ergriffen; das Grundstück steht also weiterhin mit seinen Anschaffungskosten von 85.000€ zu Buch.

    a) Nehmen Sie zur Bilanzierung des Grundstücks unter handels- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten Stellung.

    b) Geben Sie die für das Jahr X1 erforderlichen Buchungen in Form von Buchungssätzen an.

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    Ich hoffe jemand kann helfen. Vielen Dank!

    Hallo Zusammen,
    ich brauche einmal hilfe bei der Einsendeaufgabe 1 des Heftes IntR8 bzw. die selbe Aufgabe ist in dem Nachfolgeheft IntR4N aus dem ILS Lehrgang "gepr. Bilanzbuchhalter".

    Aufgabe:
    Ein Unternehmen der Pharmaindustrie hat von seinen wissenschaftlichen Mitarbeitern ein Patent erarbeiten lassen; dafür sind in Periode X1 Aufwendungen in Höhe von 360000€ entstanden. Das beim Bundespatentamt angemeldete Patent soll vom Unternehmen langfristig genutzt werden, da aufgrund einer Marktuntersuchung mit den nach diesem Patent gefertigten Erzeugnissen zukünftig mit hohen Gewinnen gerechnet werden kann.

    Die hergestellten Erzeugnisse werden dem Pharmaunternehmen in den nächsten 10 Jahren Wettbewerbsvorteile bringen.

    Mitbewerber haben für den Erwerb des Patents bereits bis zu 1200000€ geboten. NAch diesem Patent werden ab 01.04.X2 die entwickelten Medikamente hergestellt.

    In Periode X3 werden unerwünschte Nebenwirkungen des Medikamentes bekannt. Bei einem Verkauf ließe sich für das Patent ein Betrag von 200000€ realisieren. Nach einer geringfügigen Änderung des Patents im Jahre X4 werden sich die erhofften wirtschaftlichen Vorteile wieder einstellen, da die Ursache für die Nebenwirkungen ausgeschaltet werden konnte. Der erzielbare Betrag wird per 31.12.X4 mit 1400000€ ermittelt.

    a) Nehmen Sie zur Bilanzierung des Patents nach IAS/IFRS begründet Stellung

    b) Stellen Sie die bilanzmäßige Behandlung des Patents in einem IFRS-Abschluss in den Perioden X1 bis X4 dar; gehen Sie dabei davon aus, dass das Patent linear abgeschrieben wird.

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    Wäre super wenn mir hier jemand helfen könnte, da ich finde im Studienheft selber ist es überhaupt nicht wirklich erklärt. Allein die zu aktivierenden Entwicklungskosten von den Forschungskosten abzugrenzen fällt mir in diesem Fale schwer.

    Ich bin für jede Hilfe Dankbar.

    LG
    Chilly

    Hi Sissi,
    bor ich krieg voll die Kriese hier, sorry das ich jetzt erst antworte, aber ich bin gestern den ganzen Tag nicht auf die s...... Seite gekommen. Und auch jetzt fliege ich ständig raus bzw. sagt er mir Server ist ausgelastet ...wasn Scheiß!!!

    Schick mir bitte mal deine normale E-Mail Adresse als persönliche Nachricht (Dazu musst du auf meinen Namen klicken in mein Profil und dann dort Nachricht schreiben, dann sieht die hier auch nicht jeder).
    Hab dir eine PDF fertig gemacht mit meiner Lösung zu Aufgabe 2. Die schicke ich dir dann, aber hier kann man ja keine Anhänge schicken.

    Aber ich kann dir schonmal sagen, dein Ergebnis von Aufgabe 2b klingt gut , aber 2d ist auf jedenfall falsch.

    Den Rest machen wir dann auf einfacherem Weg per Mail.

    LG
    Patrick

    Hallo Zusammen,
    bräuchte bei der o.g. Aufgabe einmal Hilfe, für alle die das Heft nich haben, aber trotzdem helfen möchten, hier die Aufgabe:

    Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften und bestimmten Personenhandelsgesellschaften muss der in §264 Abs. 2 HGB festgelegten Generalnorm entsprechen.

    Zeigen Sie bitte an je zwei Beispielen, wie das in den Bilanzen nach §266 HGB hinsichtlich
    a) der Vermögenslage (Aktiva)
    b) der Kapitallage (Passiva) und
    c) der Finanzlage (Beziehung von Aktiva zu Passiva)
    sowie
    in der Gewinn-und-VErlust Rechnung nach §275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) hinsichtlich
    d) der Ertragslage
    umgesetzt wird.


    Bin für jede Hilfe und jeden Denkanstoß dankbar.

    LG

    Hallo Michael,
    bin hier auf deinen Hilferuf gestossen, hänge jetzt genau so wie du ohne Plan an diesen 2 Aufgaben, hast du mittlerweile was rausgefunden und kannst mir helfen?
    Das wär nett, schonmal vielen Dank

    LG

    Guten Morgen an alle,
    ich habe bei der o.g. Aufgabe ein Problem, ich habe absolut keine Ahnung was die dort als Lösung hören wollen, vielleicht hat jemand von euch die Aufgabe schon gelöst und kann mir hier behilflich sein?!
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    Aufgabe 7:
    Der Hersteller H in Hannover verkauft im November des Jahres 09 von ihm gestellte Lebensmittel in Dosen zum Preis von 53500 € an die A-GmbH mit Sitz in Göttingen. Zur Sicherung seines Kaufpreisanspruchs zieht H auf die A-GmbH einen Dreimonatswechsel, Verfalltag 15.´Februar des Jahres 10. Die A-GmbH akzeptiert diesen Wechsel und reicht ihn an den Lieferanten H zurück. H "bezahlt" mit diesem Wechsel seinen Lieferanten, die C-GmbH mit Sitz in Celle, die ihrerseits den Wechsel Ende November des Jahres 09 ihrer Hausbank zum Diskont weiterreicht.

    Welche VErpflichtungen ergeben sich aus diesem Vorgang für die beteiligten Unternehmen H, A und C?
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    In dem Studienheft steht zu Wechseln leider mal überhaupt nichts drin.

    Schonmal vielen Dank

    Hallo Zusammen,
    ich brauche mal bei einer Aufgabe Hilfe (für ILS Teilnehmer es handelt sich um das Heft SaBB1), da das überhaupt nicht mein Thema ist und ich voll auf dem Schlauch stehe.

    Die Aufgabenstellung lautet:
    Die Nordtec AG weist zum 31.12.X1 folgende Eigenkapitalpositionen aus:

    Gezeichnetes Kapital (Nennwert einer Aktie: 50€) 7.500.000,00 €
    Kapitaltrücklage 900.000,00 €
    Gesetzliche Rücklage 700.000,00 €
    Andere Gewinnrücklagen 1.800.000,00 €
    Gewinnvortrag 20.000,00 €

    Die Hauptversammlung hat einer Kapitalerhöhung zur Finanzierung von Rationalisierungs- und Erweiterungsinvestitionen zugestimmt. Es sollen 25.000 neue Aktien im Nennwert von 50€/Stück zu einem Kurs von 114€ je Stück emitiert werden. Eine Konsortialbank übernimmt die Platzierung der Aktien und behält 85.500€ an Emissionskosten ein. Der Börsenkurs notierte kurz vor Durchführung der Kapitalerhöhung mit 128€ je 50€ Aktie.

    Aufgaben:
    a) Führen Sie zwei Gründe dafür an, dass der Bilanzkurs und der Börsenkurs in der vorliegenden Art und Weise voneinander abweichen.

    b) Bestimmen Sie den rechnerischen Wert des Bezugsrechtes.

    c) Legen Sie zwei Gründe dar, warum den sog. Altaktionären ein Bezugsrecht einzuräumen ist.

    d) Berechnen Sie die Höhe
    - des Grundkapitals
    - der Kapitalrücklage
    - des Mittelzuflusses
    nach der Kapitalerhöhung.

    e) Karl Ahrens ist mit Aktien im NEnnwert von 1.950.000€ an der Nordtec AG beteiligt. Ahrens möchte im Rahmen der Kapitalerhöhung so viele Aktien von der Nordtec AG erwerben, dass er anschließend so viele Aktien hält, die ihm die Sperrminorität (25% + 1 Aktie) zusichert.
    Berechnen Sie den BEtrag, den Ahrens zum Erwerb der zusätzlichen Aktien aufwenden muss. BErücksichtigen Sie dabei, dass Arens die überzähligen Bezugsrechte zu ihrem rechnerischen Wert erkaufen kann.
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    Es wäre super lieb wenn mir hier jemand Helfen könnte, ich verstehe dieses ganze Aktienzeug nicht :(

    Schonmal vielen Dank an alle die mir helfen.

    LG
    Chilly

    Hi Franzi,

    ja ich hab die Aufgabe mittlerweile gelöst gehabt, ich schick dir einfach mal meine komplette Lösung zu Aufgabe 1:

    Lösung Aufgabe 1a:
    Bei der im vorliegenden Fall geschilderten Kapitalerhöhung, handelt es sich um eine genehmigte Kapitalerhöhung gem. §§202 ff. AktG. Hierbei wird der Vorstand durch einen Hauptversammlungsentschluss ermächtigt, innerhalb von maximal 5 Jahren das Kapital bis zu einem angegebenen Umfang, jedoch höchstens 50% des Grundkapitals, zu erhöhen, ohne dazu nochmals eine Hauptversammlung anberaumen zu müssen, wie es bei der ordentlichen Kapitalerhöhung der fall ist. Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung muss für jede Kapitalerhöhung eine ¾ - Mehrheit in der Hauptversammlung zustimmen.

    Lösung Aufgabe 1b:
    Bezugsverhältnis:
    Aus der Relation des bisherigen Grundkapitals (804000,00 EUR) zur beschlossenen Grundkapitalerhöhung (321600,00 EUR) ergibt sich ein Bezugsverhältnis von

    804000 : 321600 = 5:2

    Überprüfung:
    804000 = 5 Anteile
    x = 2 Anteile x= 2 x 804000 = 321600
    5
    Das genannt Bezugsverhältnis ist korrekt.

    Lösung Aufgabe 1c:
    Kapitalbetrag = Stückzahl

    Nennwert
    321600 TEUR = 107200 TStück neue Aktien
    3 EUR

    Mittelzufluss:
    107200000 x 12 = 1286400 TEUR
    Der Nordbau AG fließen 1286400 TEUR durch die Kapitalerhöhung zu.

    Lösung Aufgabe 1d:
    Die Kapitalpositionen ändern sich wie folgt:

    • Das Grundkapital erhöht sich um 321600 TEUR
    • Die Liquiden Mittel erhöhen um 1286400 TEUR
    • Die Kapitalrücklagen erhöhen sich um 964800 TEUR


    Lösung Aufgabe 1e:
    Der Investor hat bereits 2000 Aktien, um weiter 2000 junge Aktien zu erwerben, benötigt er bei einem Bezugsverhältnis von 5:2 genau 5000 Bezugsrechte (2000 x 5 = 10000,00 Bezugsrechte für 2 neue Aktien, also 5000 Bezugsrechte pro neue Aktie)

    2000 Bezugsrechte sind vorhanden, so dass nur noch 3000 Bezugsrechte zu erwerben sind.


    B = KA – KE13,75 – 12,00 = 1,75 = 0,50 €

    1 + a 1 + 5 3,50
    n 2

    3000 Stück à 0,50 € = 1500,00 €
    + 2000 Stück à 12,00 € = 24000,00 €
    = erforderliche Mittel 25500,00 €

    Der Investor muss somit 25500,00 € für den Aktienerwerb aufbringen.

    Lösung Aufgabe 1f:
    Mischkurs:
    (5 x 13,75) + (2 x 12,00) = 13,25
    (5 + 2)

    Der Mischkurs müsste sich theoretisch bei 13,25 pro Aktie einpendeln.





    Ich habe für meine Lösung die volle Punktzahl bekommen.
    Wenn Du nochmal Probleme bei irgendwas hast, kannst du dich ruhig wieder bei mir melden, ich hasse es auch immer wenn einem keiner hilft.

    Findest mich im ILS Onlinestudienzentrum unter Postleitzahl 4 Ich heiße Patrick S.

    Lg

    Hallo,

    ich bräuchte mal hilfe bei der Aufgabe 5 aus dem ILS Studienheft FiBi4.

    Aufgabe:
    Bei Exportgeschäften werden häufig nachstehende Zahlungsbedingungen vereinbart:
    - Kasse gegen Dokumente bei erster Präsentation
    - Zahlung aus einem Dokumentenakkreditiv, zahlbar bei Eröffnungsbank
    Vergleichen Sie bitte diese beiden Zahlungsformen miteinander aus der Sicht des exportierenden Unternehmens aus finanzierungs- und Risikogesichtspunkten.

    Wär echt super wenn mir jemand helfen könnte.

    Lg
    Chilly

    Hallo Zusammen,
    ich hänge bei der Einsendeaufgabe (ILS) des Studienheftes Fibi 3 / 0209 A04 Aufgabe 4b.
    Für alle die nicht den ILS Lehrgang machen, es geht um den Vergleich von Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen.

    Wäre super wenn mir einer Helfen würde, hier die Aufgabe:

    Aktiengesellschaften können sich langfristig Kapital zur Investitionsfinanzierung über die Begebung einer Wandelschuldverschreibung oder über die Ausgabe einer optionsanleihe beschaffen.
    Vergleichen Sie die beiden Finanzierungsnstrumente unter den folgenden Aspekten:
    - Rechtstellung des Inhabers vor Ausübung seines Rechtes
    - Rechtstellung des inhabers nach Ausübung seines Rechtes
    - Verzinsung im Vergleich zu Normalrenten
    - Risiko und Chancen für den Erwerber

    Schonmal allen ein dickes Dankeschön die mir helfen.

    lg
    chilly

    Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen, ich hänge bei Aufgabe 3, wo es um Bürgschaften geht. Dieses Thema ist leider in dem Studienheft nicht wirklich beschrieben.

    Aufgabe:
    Student B will einen gebrauchten Sportwagen erwerben. Er wendet sich daher wegen eines Privatdarlehens über 10000€ an das Kreditinstitut K, über das sein Vater seine Geldgeschäfte abwickelt. Auf Sicherheiten für das Darlehen angesprochen, erklärt B, V werde für ihn bürgen. Daraufhin wird V, der als Kaufmann ein gutgehendes Speditionsgeschäft betreibt, angerufen. V erklärt sich am Telefon mit einer Bürgschaftsübernahme einverstanden, da er in seiner Freizeit selbst Sportwagen fahre. V übermittelt dem K umgehend ein von ihm unterzeichnetes Telefax, worin er sich selbstschuldnerisch für das Privatdarlehen seines Sohnes verbürgt.

    B kann das im Anschluss gewährte Darlehen bereits kurze ZEit später nicht mehr zurückzahlen. K will den V daher aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen. Prüfen und begründen Sie: Hat K gegen V einen Anspruch aus der Bürgschaft?
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    Ich würde sagen ja, da er der Bank ja die Bürgschaft per Fax bestätigt hat, andererseits denke ich es müssen Originalunterschriften unter einem VErtrag sein. Wie gesagt ist leider nirgendwo im Studienheft vernünftig beschrieben so ein Fall, ich hoffe jemand kann mir die richtige Antwort und die notwendigen §§ des BGB dazu nennen.

    Schonmal vielen lieben Dank allen die mir Helfen.

    Lg
    CHilly

    Hi, hier meine Lösungen, Aufgabe 8 hatte ich leider falsch, deshalb hab ich diese hier nicht mit hin geschrieben.

    Lösung Aufgabe 1:
    Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer (Vorsteuer) ist gem. §10 Abs. 1 Satz 1 UStG das Entgelt.

    Wareneinkäufe August 08 3.400.000,00 €
    - 2% Skonto auf 400.000,00 € 8.000,00 €
    = Entgelt (Bemessungsgrundlage) 3.392.000,00 €

    Darauf entfallende abzugsfähige Vorsteuer (19%) gem. §15 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 UStG = 644.480,00 €

    Ø Eintragung Zeile 54 (Fettdruck 66)

    Lösung Aufgabe 5:
    Dieser unternehmensinterne Vorgang ist fiktiv wie eine Lieferung anzusehen. Der Unternehmer gilt als Lieferer.

    Ort der Lieferung ist e§3 Abs. 6 Satz 1 UStG Niederlande. Damit ist die Lieferung in den Niederlanden steuerbar e§1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG. Die Lieferung des niederländischen Warenlagers e§4 Nr. 1b i.V. mit §6a Abs. 1 UStG steuerfrei.

    Dieser Vorgang unterliegt in Deutschland der Erwerbsbesteuerung und zwar nach §§1 Abs. 1 Nr. 5 und 1a Abs. 2 Satz 1 UStG.
    Entsprechend des §10 Abs. 4 Nr. 1 UStG sind der
    Einkaufspreis zuzüglich Nebenkosten bzw. Selbstkosten die Bemessungsgrundlage

    1.200.000,00 €
    davon 19% = 228.000,00 €

    Ø Eintragung Zeile 35 also rechts davon in Zeile 89(Fettdruck) 1.200.000,00 € rechts daneben unter Steuer die 228.000,00€(beide Beträge)

    Lösung Aufgabe 9:
    Die Lieferung mit Bewegung ist gem. §3 Abs. 6 Satz 6 2. Halbsatz UStG die Lieferung der Halder GmbH an Wien, da die Halder GmbH als Lieferer auftritt. Diese hat gem. §3 Abs. 6 Satz 1 UStG ihren Lieferungsort in Kiel und ist somit gem. §1 Abs. 1 Nr. 1 steuerbar und gem. §4 Nr. 1b i.V. mit §6a Abs. 1 UStG als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei. Somit stellen wir dem Wiener Unternehmen eine Rechnung ohne ausgewiesener Umsatzsteuer aus.

    Netto 2.800.000,00 €
    + USt. 0,00 €
    = Bruttorechnungsbetrag 2.800.000,00 €

    Ø Eintragung Zeile 20 (Fettdruck 41) 2.800.000,00 €


    Die Lieferung vom Kieler Unternehmen an uns ist eine ruhende Lieferung, welche der bewegten Lieferung vorausgeht, Ort der Lieferung ist gem. §3 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 UStG ebenfalls Kiel. Der Umsatz ist steuerbar und mit 19% steuerpflichtig.
    Die Halder GmbH bekommt also vom Kieler Unternehmen eine Rechnung mit folgenden Werten:

    Netto 2.400.000,00 €
    + 19% USt. 456.000,00 €
    = Brutto Rechnungsbetrag 2.856.000,00 €

    Ø Eintragung Zeile 54 (Fettdruck 66), 456.000,00 € als abzugsfähige Vorsteuer

    Hi,
    ich hab die EA schon vor langer ZEit erledigt, hatte aber "nur" ne 2, deshalb muss ich nach der Arbeit mal in die Lösung schauen, um zu sehen wo mein Fehler war. Schreib mir doch am besten mal eben deine Mail-Adresse hier rein, und welche Lösungen zu welchen Aufgaben du von dieser EA alle brauchst, und dann maile ich es dir heute Abend so zwischen 8 und 9 Uhr okay?!

    Gruß Chilly