Aufwandsarten aus Bilanzpositionen ableiten pmiller 27. August 2009 um 13:05 Hi Jojo, wie es scheint arbeiten wir an der selben aufgabe-:) ich denke dass fremdfinanzierte rückstellungen zu den ableitbaren aufwendungen gehören.Übrigens Grundstücke sind tatsächlich nicht abschreibbar.