Bei der Frau komme ich auch auf die 16325€,aber was ist in der Rechnung falsch?Ich komme beim Mann auf einen Betrag von 99390€ und nicht auf 96737€.
Beiträge von kimmy2806
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Was ist denn an der Aufgabe oben falsch?Habe den selben Lösungsansatz.
Gruß kimmy -
Brauche dringend HILFE!!!
Diese ganze SubS Reihe raubt mir noch den letzten Nerv,das ist echt nicht meine Welt.Ich brauche nur noch diese Hefte,sonst kann ich mein Studium nicht abschließen...Ich weiß nicht mal wie ich anfangen soll.:confused: Vielleicht hat jemand Mitleid und mag mir helfen?!Aufgabe:
Der Steuerpflichtige Emil Müller aus Hamburg, geb. 10.1.1957,seit 2000 verwitwet,hat für den Veranlagungszeitraum 2008 eine Summe der Einkünfte von 43108€.Sein Bruttoarbeitslohn beträgt 25000€.Folgende Ausgaben sind auf Abzugsfähigkeit im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu überprüfen:
Spenden laut vorliegenden Spendenbescheinigungen:
für kirchliche Zwecke: 500€
an die Uni (wissenschaftlich): 2250€
an eine anerkannte politische Partei: 1400€
Beiträge an diese Partei: 875€Regelmäßige monatliche Überweisungen in Höhe von 175€ jewils am 5. des Monats an den vermögenslosen Vater. Der Vater erhält eigene Versorgungsbezüge ab dem VZ 2003 in Höhe von monatlich 490€ (12x),außerdem hat ihm das Wohnungsamt seit April 2008 ein Wohngeld von monatlich 40€ gewährt.
Für seinen eigenen Krankenhausaufenthalt in der Zeit vom 15.10 bis 13.11.2008 sind vom Steuerpflichtigen 4950€ überwiesen worden. Die Krankenkasse hat 2858€ erstattet.
In seiner Wohnung lebt seine Tochter Swantje, geb. 11.5.1990, bis zum 31.7.2008. Swantje geht noch zur Schule. Ab dem 1.8.2008 lebt Swantje bei ihrer Tante in Lübeck.
Weitere jährliche Aufwendungen:
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung 19,9% vom Bruttoarbeitslohn
Beiträge zur Kranken,-Pflege ,-und Arbeitslosenversicherung 2450€
nur Arbeitnehmeranteil
Risikolebensversicherung 1000€
Hausratversicherung 300€Aufgabe:
Ermitteln Sie für den Veranlagungszeitraum 2008 das Einkommen. Die Vorsorgepauschale ist nicht zu berechnen. Die Günstigerprüfung bei den Sonderausgaben ist nicht vorzunehmen. -
Hallo,
hat jemand die Lösungen für oben genannte Einsendeaufgaben?
Könnte gerne Lösungen aus anderen Bereichen,z.B. Buchführung,Rewe oder ähnliches zur Verfügung stellen. -
Hallo zusammen!
Eine Arbeitnehmerin ist vom 6.10 ab 8Uhr auf Dienstreise und kehrt am 10.10 um 14Uhr zurück.
Es soll der Betrag ermittelt werden,den der Arbeitgeber der Mitarbeiterin als Aufwand steuerfrei erstatten kann.
Für den Verpflegungsaufwand habe ich berechnet:
6.10 12€
7.10-9.10 jeweils 24€
und am 10.10 wieder 12 €
also insgesamt einen
Verpflegungsaufwand von 96€
Ist das richtig gedacht?
Sie reicht eine quittierte Rechnung über 320€ für 4 Übernachtungen vor,im Preis war jeweils ein Frühstück enthalten.
Es können ja 20€ pauschal abgerechnet werden und fürs Frühstück muss ja auch 4,80€ abgezogen werden.Aber was bedeutet das nun????:confused:
Bekommt Sie 80€ oder 300,80€ oder wie errechnet man das?
Danke im voraus für die Hilfe! -
Vielen Dank,da war ich doch auf dem richtigen Weg.
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Hallo,
ich bräuchte mal den ein oder anderen Denkanstoß.
Die Aufgabe lautet:
Ein Angestellter einer Speditionsgesellschaft begann seine Tätigkeit am 1.1. des Jahres.Zwischen ihm und dem Arbeitgeber ist monatliche Kündigungsfrist zum Monatsende vereinbart.
Nachdem der Angestellte erkrankt,schickt der Arbeitgeber ihm am 26.5 eine Kündigung zum 30.6. des Jahres mit Einschreibebrief zu.
Als der Postbote ihm den Einschreibebrief aushändigen will,trifft er nicht ihn an,weil er zum Arzt gegangen ist.Daraufhin gibt er den Brief bei der Schwiegermutter des Angestellten ab,die ein Stockwerk höher in einer eigenen Wohnung wohnt.Diese vergisst aber,dem Angestellten den Brief auszuhändigen.
Am 30.6. schickt der Arbeitgeber an den Angestellten dessen Arbeitspapiere und das Zeugnis ab und weist in einem Begleitschreiben auf die bereits abgesandte Kündigung vom 26.5 zum 30.6. hin.Dieser Brief trifft bei dem Angestellten am 2.7. ein.
Wann und wodurch ist hier gekündigt worden?
Wann läuft die Kündigungsfrist ab?Der Empfänger muss vom Inhalt Kenntnis nehmen können und das passiert erst mit Aushändigung des Briefes...Da die Schwiegermutter ihn vergessen hat,ist ihm die Kündigung doch nicht zugegangen,oder:confused:
Muss der Arbeitgeber dann erneut kündigen,er hat ja die Beweislast?
Wann beginnt dann die Kündigungsfrist? -
Hallo,ich hoffe mir kann jemand helfen.Vor lauter Daten,weiß ich gar nicht wo ich anfangen soll...:(
Die Aufgabe lautet:
Die Ehegatten Pius (63Jahre) und Isolde Huhn (58Jahre) werden in 2008 zusammenveranlagt.
1. Pius Huhn ist alleiniger Eigentümer einer Tapetengroßhandlung.Zum 1.8.2008 veräußert er seinen Betrieb an ein Konkurrenzunternehmen für 345.000€,Veräußerungskosten entstehen für ihn in Höhe von 2000€.Das Eigenkapital beträgt 149.500€.Der bisher betrieblich genutzte Pkw mit einem Buchwert von 1500€ entnimmt der Steuerpflichtige ins Privatvermögen,der gemeine Wert beträgt 4500€.Ein erhaltenes Darlehen in Höhe von 10.500€ wird nicht mitveräußert.Die Abschlußzahlungen für Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sind mit 8000€ als sonstige Verbindlichkeiten,bzw. Rückstellung in der Bilanz ausgewiesen und sollen ebenfalls von Herrn Huhn selbst bezahlt werden.Eine Forderung über 12.500€ will Herr Huhn selbst einziehen.
2.Der Gewinn aus der Großhandlung beträgt bis zum 31.7.2008 36000€.
3.Herr Huhn ist weiterhin Gesellschafter der Halt OHG mit einem Anteil von 50%.Die Gesellschaft hat ein abweichendes Wirtschaftsjahr (1.10-30.9).Aufgrund einer testamentarischen Verfügung seines Onkels hat Herr Huhn an dem Grundstück Ausschläger Weg 13 den lebenslangen Nießbrauch.Das Nutzungsrecht an diesem Grundstück bringt Herr Huhn in der Weise ein,dass er der Gesellschaft gegen eine monatliche Miete von 1000€ die Nutzung überlässt.Die OHG hat die Mietzahlungen als Betriebsausgaben behandelt.Der Gewinn beträgt für das Wirtschaftsjahr 2007/2008 90000€,wovon Herr Huhn 45000€ erhält.
...Die Aufgabe geht noch weiter...Ich habe jetzt so angefangen:
345.000€ (vereinbarter Preis)
+ 4.500€ (gemeiner Wert Pkw)
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349.500€
- 2000€ (Veräußerungskosten)
- 149.500€ (Wert des Betriebsvermögens )
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198.000€
- 10500€ (Darlehen)
- 8000€ (sonstige Verbindlichkeiten)
+ 12500€ (Forderungen)
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192.000€ VeräußerungsgewinnVeräußerungsgewinn 192.000€
Freibetrag 45.000€
192.000€
Freibetrags- 136.000€
grenze ----------
schädlicher 56000€ -56000€
Betrag ----------
0€
Einkünfte 192.000€Kein Freibetrag,da der schädliche Betrag zu hoch ist!
Ist das richtig so?
Wie geht es nun mit dem Gewinn weiter?