Hallo,
macht jemand die Prüfung oder hat jemand die Prüfung gemacht?
Ich komm da mit den USt- Aufgaben nicht klar. Kann mir jemand helfen?
Habe schon überall geguckt, aber ich komm damit überhaupt nicht klar!
Gruß
Katrin
P.S.: Leider kann die Prüfungsaufgaben nicht anhängen, kann sie aber bei Bedarf für die Hilfe dem jenigen schicken per PN oder Email.
Beiträge von cat1987
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Hallo,
ich habe gerade ein massives Problem. Kann mir jemand die Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG erklären. Brauch die für die Abschlussprüfung beim Kurs 850.
Wäre super wenn ich so schnell wie möglich eine Antwort bekommen könnte.
Vielleicht kann man sich auch privat mailen, da ist der Datenaustausch besser.
Danke im Voraus
Gruß
Katrin -
Hallo,
ich sitze gerade an STW12F bei der zweiten Klausur komm ich einfach nicht klar. Kann mir jemand vielleicht sagen welche Einkünfte ich bei den Sachverhalten berechnen muss. Das würde mir schon mal viel weiterhelfen.
Bitte meldet euch.
Gruß
Katrin -
Hallo,
ich raffe es echt nicht.
Kann mir jemand von sich die Lösung von Nr. 1, 3, 4 und 5 zur Verfügung stellen? Habe da auch schon Ansätze und evtl. Lösungen, jedoch nur auf Papier. Würde sie auch nur vergleichen. Wäre echt super.
Bitte per Mail an real.cat1987@web.de
Danke und
LG
Katrin -
Meine Lösung ist folgende:
Gesellschafter Stand per 1.1.06 Vorwegvergütung + Kapitalverzinsung./.Entnahmen
+ Einlagen + Gewinnanteil Stand per 31.12.06
A110.000,00 € 30.000,00 € 8.800,00 € 20.000,00 € 3.500,00 € 60.250,00 € 192.550,00 €B 90.000,00 € 30.000,00 € 7.200,00 € 25.000,00 € 5.000,00 € 60.250,00 € 167.450,00 €
Insgesamt 200.000,00 € 60.000,00 € 16.000,00 € 45.000,00 € 8.500,00 € 120.500,00 € 360.000,00 €
(Ist eigentlich eine Tabelle, ist aber net gut rübergekommen)
Betriebsvermögen 31.12.2006 360.000,00 €
./. Betriebsvermögen 01.01.2006 200.000,00 €
Mehrbetrag 160.000,00 €
./. Einlagen 8.500,00 €
Unterschiedsbetrag 151.500,00 €
+ Entnahmen 45.000,00 €
Jahresüberschuss 196.500,00 €
Was habt ich falsch gemacht? -
Hallo zusammen,
leider häng ich noch an der Nr. 8 und finde meine Berechnung irgendwie nicht stimmig. Da die Beispiele im Heft auch alle so plausible sich angehört haben.
Aufgabe:
Eine aus 2 Gesellschaftern (A,B) bestehende OHG weist einen Jahresgewinn 2006 von 160.000,00 Euro aus. Nach dem gesellschaftsvertraglichen Gewinnverteilungsschlüssel soll ein Jahresgewinn wie folgt verteilt werden:
- Vorwegvergütung pro Gesellschafter 30.000,00 Euro
- Verzinsung des Kapitals 8 v.H.
- Restgewinn 50:50
Die Kapitalkonten der Gesellschafter weisen zum 1.1.06 folgenden Bestand aus:
Ges. A - 110.000,00 Euro
Ges. B - 90.000,00 Euro
Im Gj. 2006 sind folgende Entnahmen bzw. Einlagen auf den Verrechnungskonten der Ges. gebucht worden:
Ges. A - Einlagen gesamt 3.500,00 Euro; Entnahmen gesamt 20.000,00 Euro
Ges. B - Einlagen gesamt 5.000,00 Euro; Entnahmen gesamt 25.000,00 Euro
Führen Sie die Gewinnermittlung zum 31.12.06 durch, entwickeln Sie die Kapitalkonten und überprüfen Sie das Ergebnis durch einen Vermögensvergleich. -
Hallo zusammen,
ich habe einige Probleme mit nachfolgenden Aufgaben:
6) Welches steuerpolitische Ziel wird mit dem Verlustabzug angestrebt?
Verlustvortrag: Die nicht im Wege eines Verlustabzugs im Jahr der Veranlagung oder durch einen Verlustrücktrag ausgeglichene Verluste konnten bis 2003/ Veranlagungszeitraum 2003 unbegrenzt mit künftigen Einnahmen ausgeglichen werden. Seit dem 1.1.2004/ Veranlagungszeitraum 2004 wurde der Verlustvortrag jedoch beschränkt. So können nun Verluste nur noch bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. € (bzw. 2 Mio. bei Ehegatten) vollständig abgezogen werden. Darüber hinaus ist nur noch ein Ausgleich bis zu 60 Prozent des 1 Mio. € (bzw. 2 Mio.) übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte möglich. Ein verbleibende Verlustvortrag ist am Ende eines Veranlagungszeitraumes gesondert festzustellen.
Verlustrücktrag: Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgleichbar sind, können bis zu einem Betrag von 511.500 € (Ehegatten: 1.023.000 €) vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abgezogen werden.
Der Verlustrücktrag ist von Amts wegen vorzunehmen. Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann ganz oder teilweise auf einen Verlustrücktrag verzichtet werden. Eine Beschränkung des Verlustrücktrags auf eine bestimmte Höhe ist möglich. Ein Verlustrücktrag kann nur innerhalb der jeweiligen Einkunftsart (horizontaler Verlustausgleich) unbeschränkt vorgenommen werden. Der vertikale Verlustausgleich ist betragsmäßig beschränkt.
7) Stellen Sie die verschiedenen Möglichkeiten des Verlustabzuges dar.
Im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer können Verluste durch einen horizontalen Verlustausgleich, einen vertikalen Verlustausgleich oder einen Verlustabzug nach § 10d EStG berücksichtigt werden.
Mit einem Verlustabzug nach § 10d EStG können Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen worden sind, wie Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Diese Verlustabzug kommt insbesondere für Verluste aus anderen Veranlagungszeiträumen in Frage.
Also ich würde sagen, ich habe die Antworten verdreht, oder? Kann mir jemand sagen, ob meinen Antworten richtig sind?
Gruß
Katrin -
Hallo,
ich komme mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht klar. Habe momentan nur diese Beträge dafür zusammen getragen und den Rest weiß ich nicht bzw. finde ich auch keine aussagekräftigen Beispiele im Heft.
Oswald:
Einnahmen aus V+V: 18.000,00 Euro
-Rentenzahlung an Onkel: 15.000,00 Euro
- Werbungskosten (Reperaturen): 8.000,00 Euro
Ottilie:
Einnahmen aus V+V: 40.000,00 Euro
- Reperaturen: 6.000,00 Euro
- Schuldzinsen: 18.000,00 Euro
Was muss ich noch beachten bzw. wie nehme ich die AfA vor? Hatte da schon meine Probleme in STW04.
Wäre super wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.
Gruß
Katrin -
Hab die ESA zurück bekommen und bin begeistert. Danke für die Hilfe.
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Ich glaub, Du solltest Dir das Heft lieber nochmal genau anschauen.
Ich werde es mir nochmal genau an gucken.
Aber trotzdem danke für die erste Meinung zu dem Rechenweg. -
Bisher habe ich nur das zu versteuernde Einkommen von Oswald raus.
Einkünfte als AN: 50.000,00 Euro
- Werbungskostenpauschbetrag: 920,00 Euro
Einkünfte aus V + V: 18.000,00 Euro
- Werbungskosten(Reparaturen): 8.000,00 Euro
Gesamt: 59.080,00 Euro
- Sonderausgaben (Rente an Erbonkel, Unterstützung an Vater, Kirchensteuer, Spende) 21.400,00 Euro.
- Kinderfreibeträge und Betreunungsfreibeträge für Otto und Olga (Für Olga erhalten die Eltern ebenfalls die Freibeträge da ihr eigenes Einkommen unter der Grenze von 7.680 Euro liegt und sie noch in der Ausbildung ist) 5.808,00 Euro.
= zu versteuerndes Einkommen von Oswald: 31.872,00 Euro
Ist das soweit korrekt??? -
Hallo zusammen,
ich hänge ein bissi bei der ESA zu STW05. Vielleicht kann mir jemand helfen?
Hier der Fall:
Oswald und Ottilie sind seit 20 Jahren verheiratet und leben in Frankfurt. Sie haben 2 gemeinsame Kinder. Otto, 17 jahre, wohnt bei seinen Eltern und geht noch zur Schule und Olga, 19 Jahre, studiert in Darmstadt. Sie hat in Darmstadt im Studentenwohnheim ein Zimmer. Dort hält sie sich während der Woche auf, um sich intensiv ihrem Studium widmen zu können. Am Wochenende ist sie überwiegend in Frankfurt, weil sie dort einem Studienjob nachgehen kann. Sie verdient dabei 3.500,00 Euro brutto im Jahr 08.
Oswald ist AN bei einer großen Chemiefirma in Hanau. Auf seiner Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 08 sind unter anderem folgende Eintragungen:
Bruttolohn 08 Lohnsteuer 50.000,00 Euro
Lohnsteuer 6.000,00 Euro
Kirchensteuer 600,00 Euro
AN-Anteile
Rentenversicherung 5.000,00 Euro
Kranken-/Pflegeversicherung 2.000,00 Euro
Arbeitslosenversicherung 500,00 Euro
steuerfreie AG-Anteile
Rentenversicherung 5.000,00 Euro
Kranken-/Pflegeversicherung 2.000,00 Euro
Arbeitslosenversicherung 500,00 Euro
Ottilie ist seit ihrem 50. Lebensjahr (2004) wegen eines Rückenleidens, für das vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von 50 v.H. festgestellt wurde, erwerbsunfähig. Sie erhält eine Erwerbsunfähigkeitsrente von 1.000,00 Euro mtl. Unter Berücksichtigung des Zuschusses zur Krankenversicherung der Rentner (KVDR) von 100,00 Euro und des zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrages zur KVDR von 200,00 Euro werden ihr mtl. 900,00 Euro ausgezahlt.
Am 1.3.08 ist der Vater von Ottilie verstorben. Erben waren Ottilie und ihr Bruder Anton je zur Hälfte. In der Erbmasse befindet sich nur ein Zweifamilienhaus im Verkehrswert von 600.000,00 Euro; davon entfallen 150.000,00 Euro auf Grund und Boden. Das Haus hatte der Vater vor 10 Jahren (Fertigstellung war der 1.3.) auf dem ihm gehörenden Bauplatz für 350.000,00 Euro errichtet und mit 2% jährlich abgeschrieben. Ottilie und Anton sind sich darüber einig, dass Ottilie das Haus erhält und an Anton eine Abfindungszahlung von 300.000,00 Euro zahlen muss. Noch im März 08 wird der notarielle Vertrag abgeschlossen und Ottilie zahlt die Abfindung an Anton.
Das Zweifamiliehaus ist vermietet. Ottilie vereinnahmt ab März 08 eine mtl. Miete für die beiden Wohnung von 4.000,00 Euro. Im Jahr 08 musste sie 6.000,00 Euro für Reparaturen und 18.000,00 Euro Schuldzinsen aus der Finanzierung der Ausgleichszahlung aufwenden.
Oswald hat im Jahr 08 von seinem 63-jährigen Erbonkel ein Mietwohngrundstück im Verkehrswert von 1.000.000,00 Euro (davon 200.000,00 Euro Grund- und Boden) erhalten. In dem notariellen Übergabevertrag wurde Folgendes vereinbart:
- Oswald erhält das Grundstück ab 1.7.08. Oswald muss an seinen Erbonkel eine Rente auf Lebenszeit von mtl. 2.500,00 Euro zahlen. Der Rentenbarwert beträgt zum 1.7.08 300.000,00 Euro .
- Einnahmen und Aufwendungen sind ab 1.7.08 von Oswald zu tragen.
Die Einkünfte, die der Erbonkel aus der Vermietung der Wohnung erzielt hat, betragen unstreitig:
06: 20.000 Euro; AfA wurde in Höhe von 6.000,00 Euro berücksichtigt.
07: 15.000 Euro; AfA wurde in Höhe von 6.000,00 Euro berücksichtigt.
08: 8.000 Euro ; AfA wurde in Höhe von 3.000,00 Euro berücksichtigt.
Das Mietwohngrundstück hat der Erbonkel vor 25 Jahren für 300.000 DM gebaut (Fertigstellung 1.7) und zutreffend mit 2% jährlich abgeschrieben. Es ist seit 10 Jahren schuldenfrei. Die mtl. Mieteinnahmen betragen 3.000,00 Euro. Vom 1.7. bis 31.12.08 musste Oswald 8.000,00 Euro für lfd. Reparaturen usw. (ohne AfA) aufwenden.
Seinen 70-jährigen Vater unterstützt Oswald ab dem 1.7.08 mit 300 Euro mtl., da dieser seit seinem 65. Lebensjahr (1.12.04) nur eine kleine Rente von mtl. 500,00 Euro erhält.
An die Kirche hat Oswald im Jahr 08 4.000,00 Euro gespendet.
Aufgabe:
Ermitteln Sie das zu versteuernde einkommen der Eheleute. Geben Sie bei Ihren Entscheidungen die einschlägigen rechtlichen Vorschriften an. Gehen Sie davon aus, dass die Gewährung der Kinderfreibeträge günstiger ist als die Gewährung des Kindergeldes. Die Eheleute haben alle erforderlichen Anträge gestellt und ordnungsgemäße Belege vorgelegt. Auf die Steuerpflicht und den Tarif ist nicht einzugehen. Sie haben die Zusammenveranlagung gewählt. Für den Ansatz von Pauschbeträgen und v.H.-Sätzen bei den Sonderausgaben gehen sie bitte davon aus, dass es sich um das Jahr 08 handelt. -
Also ich habe es jetzt wie folgt gerechnet. Wobei ich bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wahrscheinlich immer noch einen Fehler drin habe.
Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit gemäß §§19, 19a EStG= 99.185,00 Euro
Anne: 43.505,00 Euro
Arbeitslohn (§ 8 Abs. 1 EStG) 36.000,00 Euro.
Entferungspauschale Fahrt zur Arbeit
220 Tage x 40 km *0,30 2.640,00 Euro
Auto vom Arbeitgeber:
Üblicher Endpreis beim Verbraucher 20.000,00 Euro
4% Kürzung dieses Preises 800,00 Euro
Zwischensumme 19.200,00 Euro
Zahlung von Anne 17.500,00 Euro
geldwerter Vorteil 1.700,00 Euro
steuerfreier Betrag § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG 1.080,00 Euro
steuerpflichtiger geldwerter Vorteil 620,00 Euro 620,00 Euro
Arbeitslohn 2. Dienstverhältnis 10.000,00 Euro
Werbungskosten Arbeitszimmer
Regal (R44 Satz 1 LStR) 400,00 Euro
Schreibtisch(R 44 Satz 2 LStR i.V.m.
§ 9 Abs. 1 Nr. 6 und 7 EStG) 75,00 Euro
Summe Werbungskosten bzw. Entfernungspauschale Anne: 3.115,00 Euro
Anton: 55.6800,00 EuroArbeitslohn (§ 8 Abs. 1 EStG) 50.000,00 Euro
Auto vom Arbeitgeber: 6.600,00 Euro
Die Bewertung des geldwerten Vorteils Kfz-Gestellung für Privatfahrten erfolgt nach der 1%- Regelung des § 8 Abs. 2 S. 2 bis 5 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG und R31 Abs. 9 LStR. Der geldwerte Vorteil für die Privatfahrten beträgt somit:
40.000,00 Euro x 1% x 12 Monate= 4.800,00 Euro
Geldwerte Vorteile für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte:
40.000,00 Euro x 25 km x 0,03 % x 12 Monate= 3.600,00 Euro
Von dem Gesamtbetrag 8.400,00 Euro können die gezahlten Nutzungsvergütungen i.H.v. 1.800,00 Euro (150,00 Euro x 12 Monate) nach R 31 Abs. 9 Nr. 4 LStR abgezogen werden. Es verbleibt ein zu versteuernder geldwerter Vorteil von 6.600,00 Euro.
Werbungskosten von Anton:
Entfernungspauschale Fahrt zur Arbeit
120 Tage x 25 km x 0,30 Euro 900,00 Euro
Da die Werbungskosten unter dem Werbungskostenpauschalbetrag von 920,00 Euro liegen, wird dieser genommen.
Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG = 24.652,59 EuroErtrag von Anlage in Aktien: 5.703,42 Euro
Gutschrift 9.000,00 Euro
+ Solidaritätszuschlag (§12 Nr. 3 EStG) 125,48 Euro
Gutschrift x Faktor (0,825/59,175)
= Zwischensumme 9.125,48 Euro
Die Zwischensumme lässt sich auch direkt aus dem Produkt Gutschrift x Faktor (60/59,175) ermitteln.
+ Kapitalertragsteuer (§12 Nr. 3 EStG) 2.281,37 Euro
Zwischensumme x Faktor (15/60) oder
Gutschrift x Faktor (15/59,175)
= Einnahme (§20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) 11.406,85 Euro
Ausschüttung
Diese Einnahmen fallen unter das Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40d EStG. Bei Anton werden daher nur 11.406,85 Euro x ½ = 5.703,42 Euro versteuert.
Verkauf von abgezinsten Sparbriefen: 15.000,00 Euro
Auszahlungsbetrag 40.252,50 Euro
- Anlagebetrag 30.000,00 Euro
Differenz 10.252,50 Euro
+ Solidaritätszuschlag (§ 12 Nr. 3 EStG) 247,50 Euro
Auszahlungsbetrag x Faktor (1,65/68,35)
= Zwischensumme 10.500,00 Euro
+ Kapitalertragsteuer (§12 Nr. 3 EStG) 4.500,00 Euro
Zwischensumme x Faktor 30/70 oder
Auszahlungsbetrag x Faktor 30/68,35
= steuerpflichtige Einnahmen 15.000,00 Euro
Sparbuchzinsen: 4.389,17 Euro
Auszahlungsbetrag 3.000,00 Euro
+ Solidaritätszuschlag (§ 12 Nr. 3 EStG) 72,42 Euro
Auszahlungsbetrag x Faktor (1,65/68,35)
= Zwischensumme 3.072,42 Euro
+ Kapitalertragsteuer (§12 Nr. 3 EStG) 1.316,75 Euro
Zwischensumme x Faktor 30/70 oder
Auszahlungsbetrag x Faktor 30/68,35
= steuerpflichtige Einnahmen 4.389,17 Euro
Werbungskosten: 440,00 Euro
Depotführungsgebühr für Aktiendepot 240,00 Euro
Aufgrund des Halbeinkünfteverfahren kann die Depotführungsgebühr beim Aktiendepot ebenfalls nur zur Hälfte abgesetzt werden
Kontoführungsgebühr für Sparbuch und Festgeld 200,00 Euro
= 440,00 Euro
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG = -22.254,17 EuroMieteinnahmen 6 x 900,00 Euro x10 Monate 54.000,00 Euro
-Disagio 30.000,00 Euro
-Schuldzinsen (10 Monate x 2.000,00 Euro) 20.000,00 Euro
-Notargebühr 9.000,00 Euro
-Gerichtsgebühren 1.000,00 Euro
-Betriebskosten 5.000,00 Euro
-Afa: 11.254,17 Euro
Gesamtpreis Haus + Grundstück 900.000,00 Euro
- Wert Grund und Boden
(1.000 qm x 250,00 Euro) 250.000,00 Euro
= Kaufpreis Gebäude 650.000,00 Euroanteilige Anschaffungsnebenkosten Gebäude:
Grunderwerbsteuer (650.000,00 Euro x 3,5 %) 22.750,00 Euro
+ Notargebühr (Kaufvertrag) 2.000,00 Euro
+ Gerichtsgebühr 500,00 Euro
= 25.250,00 EuroGebäude 650.000,00 Euro
+ Nebenkosten 25.250,00 Euro
675.250,00 Euro
davon 2% lineare Afa (§7Abs.4 Nr. 2a EStG) 13.505,00 Euro
davon 10 Monate 11.254,17 Euro
Gesamtsumme der Einkünfte: 101.583,42 EuroAbzüglich der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen 7.500,00 Euro
Zu versteuerndes Einkommen: 94.083,42 Euro
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Hi,
danke für deine Hilfe.
Habe mich bei den Kilometern verschrieben. 40 ist richtig.
Wäre es möglich, wenn du mir das mit den Einkünften aus Kapital und Vermietung und Verpachtung noch mal genauer erklärst? Ich verstehe das nämlich nicht so richtig. Und kann auch leider keine Hilfe im Lernheft finden.
Danke
Gruß
Katrin -
Mein Lösungsvorschlag lautet:
Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit gemäß §§19, 19a EStG= 97.675,00 Euro
Anne: 41.975,00 Euro
Arbeitslohn (§ 8 Abs. 1 EStG) 36.000,00 Euro.
Entferungspauschale Fahrt zur Arbeit
220 Tage x 40 km *0,30 2.640,00 Euro
Auto vom Arbeitgeber:
Üblicher Endpreis beim Verbraucher 20.000,00 Euro
4% Kürzung dieses Preises 800,00 Euro
Zwischensumme 19.200,00 Euro
Zahlung von Anne 17.500,00 Euro
geldwerter Vorteil 1.700,00 Euro
steuerfreier Betrag § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG 1.080,00 Euro
steuerpflichtiger geldwerter Vorteil 620,00 Euro 620,00 Euro
Arbeitslohn 2. Dienstverhältnis 10.000,00 Euro
Werbungskosten Arbeitszimmer
850 Euro x 12 Monate x 15% 1.530,00 Euro
Regal (R44 Satz 1 LStR) 400,00 Euro
Schreibtisch(R 44 Satz 2 LStR i.V.m.
§ 9 Abs. 1 Nr. 6 und 7 EStG) 75,00 Euro
Summe Werbungskosten bzw. Entfernungspauschale Anne: 4.645,00 Euro
Anton: 55.700,00 EuroArbeitslohn (§ 8 Abs. 1 EStG) 50.000,00 Euro
Auto vom Arbeitgeber: 6.600,00 Euro
Die Bewertung des geldwerten Vorteils Kfz-Gestellung für Privatfahrten erfolgt nach der 1%- Regelung des § 8 Abs. 2 S. 2 bis 5 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG und R31 Abs. 9 LStR. Der geldwerte Vorteil für die Privatfahrten beträgt somit:
40.000,00 Euro x 1% x 12 Monate= 4.800,00 Euro
Geldwerte Vorteile für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte:
40.000,00 Euro x 25 km x 0,03 % x 12 Monate= 3.600,00 Euro
Von dem Gesamtbetrag 8.400,00 Euro können die gezahlten Nutzungsvergütungen i.H.v. 1.800,00 Euro (150,00 Euro x 12 Monate) nach R 31 Abs. 9 Nr. 4 LStR abgezogen werden. Es verbleibt ein zu versteuernder geldwerter Vorteil von 6.600,00 Euro.
Werbungskosten von Anton:
Entfernungspauschale Fahrt zur Arbeit
120 Tage x 25 km x 0,30 Euro 900,00 Euro
Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG = 21.572,50 Euro
Anton hat folgende Erträge auf seinen Konten gutgeschrieben gekommen: 9.000,00 Euro aus der Anlage von Aktien, 3.000,00 Sparbuchzinsen und 10.252,50 Euro (40.252,50 Euro aus dem Verkauf von abgezinsten Sparbriefen- 30.000,00 Euro Anschaffungskosten).
Werbungskosten:
Depotführungsgebühr für Aktiendepot 480,00 Euro
Kontoführungsgebühr für Sparbuch und Festgeld 200,00 Euro
= 680,00 Euro
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG = 2.112,50 EuroMieteinnahmen 6 x 900,00 Euro x10 Monate 54.000,00 Euro
-Disagio 30.000,00 Euro
-Schuldzinsen 2.000,00 Euro
-Notargebühr 2.000,00 Euro
-Gerichtsgebühren 1.500,00 Euro
-Betriebskosten 5.000,00 Euro
-Afa: 11.387,50 Euro
Gesamtpreis Haus + Grundstück 900.000,00 Euro
- Wert Grund und Boden
(1.000 qm x 250,00 Euro) 250.000,00 Euro
= Kaufpreis Gebäude 650.000,00 Euroanteilige Anschaffungsnebenkosten Gebäude:
Grunderwerbsteuer (650.000,00 Euro x 3,5 %) 22.750,00 Euro
+ Notargebühr (Kaufvertrag) 9.000,00 Euro
+ Gerichtsgebühr 1.500,00 Euro
= 33.250,00 EuroGebäude 650.000,00 Euro
+ Nebenkosten 33.250,00 Euro
davon 2% lineare Afa (§7Abs.4 Nr. 2a EStG) 13.665,00 Euro
davon 10 Monate 11.387,50 Euro
Gesamtsumme der Einkünfte: 121.360,00 EuroAbzüglich der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen 7.500,00 Euro
Zu versteuerndes Einkommen: 113.860,00 Euro
Wäre super wenn mir einer sagen könnte, ob ich da richtig liege!!!! -
Hallo,
kann mir jemand bei der Aufgabe helfen?
Aufgabenstellung: Ermittlung des zu versteuerndem Einkommen der Eheleute für das Jahr 08
Anne geboren am 01.01.1966, und Anton , geboren am 01.01.1964, wohnen seit Ihrer Hochzeit am 15.01.08 in einer gemeinsamen Wohnung in Darmstadt.
Anne arbeit als kaufmännische Angestellte in einem Autohaus. Ihr monatlicher Bruttolohn gemäß Arbeitsvertrag beträgt 3.000.-€. Sie fährt an 220 Tagen im Jahr mit Ihrem eigenen Auto in das 20 km entfernte Autohaus. Im Dezember 08 kauf sie bei Ihrem Chef ein neues Auto. Ihr Chef gewährt ihr gegenüber dem Preis, den ein anderer Kunde hätte zahlen müssen, einen Rabatt von 2.500.-€. Anne muss nur noch 17.500.-€ zahlen. Auf der Lohnsteuerkarte ist nur der laufende Arbeitslohn mit 36.000.-€ bescheinigt.
Neben Ihrer Tätigkeit bei dem Autohaus interessiert sich Anne für moderne Literatur. Ein Verlag hat sie als Lektorin mit einem Jahresgehalt von 10.000.-€ brutto (lt. zweiter Lohnsteuerkarte) eingestellt. Um diese Tätigkeit ausüben zu können, musste sich Anne ein Arbeitszimmer (nur Schreibtisch und Regalen) einrichten, da der Verlag kein Büro für sie zur Verfügung stellt. Dies hat sie bereits im Januar 08 beim Umzug in die neue Wohnung, für die monatlich 750.-€ Miete zuzüglich 100.-€ Nebenkosten von den Eheleuten gezahlt wird, getan. Das Arbeitszimmer umfasst 15% der gesamten Wohnfläche. Im Januar 08 Anne für das Arbeitszimmer einen Schreibtisch (Nutzungsdauer 10 Jahre) für 750.-€ gekauft. Im September 08 erwarb sie ein Regal für 400.-€,
Anton ist angestellter Handelsvertreter mit einem jährlichen Bruttoarbeitslohn von 50.000.-€. Dieser Betrag wurde auf der Lohnsteuerkarte bescheinigt. Von seinem Arbeitgeber wird Anton ein Auto (Bruttolistenpreis 40.000.-€) für Dienstreisen, Privatfahrten und für die Fahrten zwischen Wohnung und der 25 km entfernten Arbeitsstätte (in 08 an 120 Tagen) zur Verfügung gestellt. Anton muss hierfür 150.-€ monatlich bezahlen. Da Anton eine Vergütung für die Nutzung des Autos zahl, hat der Arbeitgeber keine lohnsteuerlichen Folgerungen gezogen.
Anton hat 250.000.-€ aus einer Erbschaft bei der XYZ Bank angelegt. Er hat dabei verschiedene Anlageformen gewählt. Anton und Anne haben keine Freistellungsaufträge erteilt. Die Bank hat alle erforderlichen Steuerbescheinigungen ordnungsgemäß erteilt und im Jahr 08 folgende Erträge auf die Konto von Anton überwiesen bzw. dem Sparbuch gutgeschrieben. 9.000.-€ aus der Anlage von Aktien, 3.000.-€ Sparbuchzinsen, 40.252,50 € aus dem Verkauf von abgezinsten Sparbriefen an die XYZ Bank. Anton hat die Sparbriefe vor 5 Jahren - bei Ausgabe - für 30.000.-€ erworben. Sie hatten eine Laufzeit von 10 Jahren. Die Bank hat die Stückzinsen gesondert berechnet.
Im Februar 08 kaufte Anton eine Sechsfamilienhaus (Baujahr 1963) für 900.000.-€. Das Grundstück ist 1000 qm groß und der Wert des Grund und Bodens beträgt 250.-€/qm. Der Kaufvertrag datiert vom 15.02.08; Übergang Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten war der 01.03.08. Neben dem Kaufpreis zahlt Anton 3,5% Grunderwerbsteuer auf den Kaupreis, 1.500.-€ Gerichtsgebühren (davon 1.000.-€ für die Eigentumsüberschreibung und 500.-€ für die Eintragung der Grundschuld) und 11.000.-€ Notargebühren (davon 9.000.-€ für den Kaufvertrag, 2.000.-€ für die Grundschuldeintragung).
Alle 6 Wohnungen sind vermietet und je Wohnung beträgt die Miete 750.-€ zuzüglich 150.-€ Nebenkosten. Die Miete und die Nebenkosten sind jeweils am 05. Des Monats zu entrichten. Die Mieten Januar 09 wurden von den Mietern wegen der Feiertage bereits a, 23.12.08 bezahlt und am 27.12.08 dem Konto des Anton gutgeschrieben.
Zur Finanzierung des Kaufpreises hat Anton einen Kredit über 500.000.-€ aufgenommen, der ihm unter Abzug eines Disagios von 30.000.-€ am 01.03.08 ausgezahlt wurde. Er bezahlt damit am 02.03.08 den Kaupreis. Die monatliche Zinsbelastung beträgt seit dem 01.03.08 - 2.000.-€. Im Jahr 08 hatte Anton 5.000.-€ weitere Aufwendungen, insbesondere Kosten für Strom, Heizung und Wasser für das Grundstück. Die abziehbaren Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen von Anton und Anne betragen 7.500.-€ -
Hi,
mein Ansatz ist genauso wie deiner.
Hast du die ESA schon wieder zurück? War es richtig?
Gruß
Katrin