Hallo
erstmal vielen Dank für deine Antwort
Joa, durch eine betriebliche Übung, könnte das auch möglich sein.
Ich formulier das mal aus und dann frag ich einfach mal unseren Betriebsrat. Der muss das ja wissen
Gruß Steffi
edit:
Also ich hab gestern mal unseren Stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gefragt. In allen Fällen wird der Tarifvertrag angewendet, außer wenn AG und AN eine außertarifvertragliche Vereinbarung haben. Das hat er mir mal so auf die schnelle nebenbei gesagt.
Beiträge von Funa
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Halli hallo!
wir (Freundin und ich) bräuchten mal eure Hilfe. Und zwar bei der ersten Aufgabe:
In welchen Fällen ist ein Tarifvertrag anzuwenden, wenn nur der Arbeitgeber tarifgebunden ist? Der Arbeitgeber ist also Mitglied des Arbeitgeberverbandes, und die Arbeitnehmer sind nicht Mitglied der Gewerkschaft.
Zählen Sie alle denkbaren Möglichkeiten auf und geben Sie eine kurze Begründung.
Unsere Frage ist nun, was meinen die mit "in welchen Fällen"?
Meinen die damit den Inhalt von so einem Tarifvertrag (also Kündigung, Lohn, Arbeitszeit u.s.w.) oder die Rangfolge von Tarif und Gesetz, wann was anzuwenden ist (bei Kündigung u.s.w) oder meinen die doch was ganz anderes ??
Wir sind verwirrt. Bitte helft uns. :confused:
Gruß Steffi und Biene -
Ne brauch ich nicht mehr, hab die Aufgaben schon zurück bekommen.
D) sollte strukturelle Arbeitslosigkeit gewesen sein. -
Hallöchen!
Ich bin mir bei der ersten Aufgaben nicht ganz so schlüssig. A - C müsste ja klar sein.
a) strukturell
b) saisonal
c) konjunkturell
d) da bin ich mir nicht sicher, das könnte strukturell oder vielleicht auch konjunkturell sein.
Konjunkturell wäre zB, die Kunden kaufen nix mehr oder halt sehr wenig und für die kleinen Betriebe reicht das nicht mehr aus.
strukturell könnte die Verlagerung der Produktion ins Ausland sein, da es da billiger ist.
Ich weiß nicht weiter. Vielleicht könnt ihr mir helfen?!