Würde ich nicht so sehen, ich würde die Lagerbestände in der Schlussbilanz niedriger bewerten und keine Rückstellung bilden.
Gruß Dörte
Das geht überhaupt nicht !
Anlage und Umlaufevermögen ist am Jahresende mit den Anschaffungskosten oder dem NIEDRIGEREN Tageswert anzusetzen.
(strenges Niederstwertprinzip)
Zudem in Beispiel Nr.1 noch gar eine Waren auf Lager sind und du somit nichts vom Warenkonto abschreiben könntest.
anders in Beispiel
z.B 1b)c) 11.000,- Euro AK der Tageswert ist aber 12.000,-
Anzusetzen in der Bilanz sind also 11.000,- max AK
Jetzt könntest du theoretisch (auch wenns falsch ist )1000,- Euro Waren abschreiben.
Aber der Tageswert ist gestiegen !(du also eigentlich 12.000,- Waren in der Bilanz ausweisen müsstest, wenn das NW-Prinzip nicht wäre)
Du kannst die 1000,- € NICHT zusätzlich auch noch abschreiben, denn dann würdest du das Umlaufvermögen Waren mit 9000,- ausweisen.
Somit wäre deine Bilanz falsch.
= Drohverluste sind als Rückstellung auszuweisen. §249 (1) HGB