Beiträge von ruhi

    Hallo,
    hatte vor einigen Tagen schon mal angefragt, doch keine Antwort erhalten.
    Ich bin sonst mit dem Heft fertig und hänge nur bei dieser Aufgabe.:crazy:
    Schaut doch bitte nochmal ob ihr mir helfen könnt.
    Es wäre sehr nett.


    Die Aufgabe
    Der Arbeitnehmer C scheidet im September 2002 nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit aus Altersgründen aus. Zur Verbesserung seiner Versorgung schließt der Arbeitgeber eine Direktversicherung gegen eine Einmalprämie von 18.000 € ab. Der Arbeitgeber hat bereits von Januar 1992 bis August 2002 in einem
    anderen Direktversicherungsvertrag monatlich 50 € eingezahlt und diese Beiträge jeweils pauschal der Lohnsteuer unterworfen.

    Wie hoch ist die pauschale Lohnsteuer für die Einmalprämie?
    Ich habe gerechnet:
    1.752 e x 12 Jahre = 21.024 € Pauschalierungsgrenze.
    Damit könnten die 18.000€ mit 20 % pauschal versteuert werden.
    Die monatlichen 50 € habe ich nicht berücksichtigt da die ja bereits pauschaliert der Lohnsteuer unterworfen sind.
    Bin mir aber nicht sicher ob das richtig ist.

    Vielen dank für Eure Hilfe.
    Sabine


    [/QUOTE]

    Ja das würde mich auch interessieren.
    Ich habe nur noch 4 Hefte und dann ist es bei mir auch soweit.
    Mir geht es auch so wie dir, das man nicht weis was da auf einen zukommt.
    Wenn uns jemand etwas erhellendes schreiben könnte wäre das eine Erleichterung.
    Mich beschäftigen solche Fragen:
    Wieviele Fragen werden es sein?
    In welcher Zeit muß man die beantworten?
    Kommen aus allen Stoffgebieten Fragen dran?
    Sind alle Fragen unterschiedlich oder hat man auch hier die Möglichkeit sich mit Mitstudentinnen auszutauschen ?
    Wäre echt nett wenn mal jemand seine Erfahrungen schreibt.

    Noch eine Frage habe ich.
    Hast du denn schon BIL08A gemacht?
    Ich habe dazu eine Frage ins Forum gestellt, aber leider hat mir noch keiner geantwortet.
    Ich hänge da fest. Sonst habe ich alle Fragen in diesem Heft beantwortet.
    Wäre nett wen du mir einen Hinweis geben könntest.

    Viele Grüße und einen Schönen Tag an dich und alle die das lesen.
    Also seit so nett und macht uns etwas Mut.

    Sabine

    Hallo,
    ich bin mir nicht sicher ob meine Antwort richtig ist.
    Könnt ihr bitte mal drüber sehen und mit helfen.

    Die Aufgabe
    Der Arbeitnehmer C scheidet im September 2002 nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit aus Altersgründen aus. Zur Verbesserung seiner Versorgung schließt der Arbeitgeber eine Direktversicherung gegen eine Einmalprämie von 18.000 € ab. Der Arbeitgeber hat bereits von Januar 1992 bis August 2002 in einem
    anderen Direktversicherungsvertrag monatlich 50 € eingezahlt und diese Beiträge jeweils pauschal der Lohnsteuer unterworfen.

    Wie hoch ist die pauschale Lohnsteuer für die Einmalprämie?
    Ich habe gerechnet:
    1.752 e x 12 Jahre = 21.024 € Pauschalierungsgrenze.
    Damit könnten die 18.000€ mit 20 % pauschal versteuert werden.
    Die monatlichen 50 € habe ich nicht berücksichtigt da die ja bereits pauschaliert der Lohnsteuer unterworfen sind.
    Bin mir aber nicht sicher aog das richtig ist.

    Vielen dank für Eure Hilfe.
    Sabine


    ja wenn es dir nichts ausmacht.

    1a) 311,125,433 BGB
    1b) 105(2), 313 BGB
    2a) 105 (2)
    3a) 3 Jahre
    3b)2 Jahre
    3c) 197 BGB 30 Jahre
    4) 146, 150 BGB
    5) 433 (2), 154 BGB
    Abwandlung 449 BGB
    7) 110,182ff, 433 BGB
    8) 147ff, 433 BGB
    Ich hoffe es stimmt.
    Noch eine Frage.
    Ich bin auch noch an BIL05 dran.
    Da würde ich mich auch gerne austauschen.
    Vielen lieben Dank

    Hallo,
    hast du denn schon die Frage 6 REK03 beantwortet?
    Ich bin mir nicht sicher ob ich hier richtig liege.
    Meine Antwort wäre hier § 119 und § 433 greifen und deshalb Alois nicht zahlen muß.
    Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort, da ich sonst mit der ESA fertig bin und sie gerne abschicken möchte.
    Vielen Dank Sabine

    Hallo,kann mir bitte jemand bei dieser Aufgabe helfen.
    Ich habe zwar hier auch schon Antworten gefunden, aber sind die noch heute richtig. Es gibt nun doch die Situation das Krankenkassen Verträge über zu verschreibende Arzeneimittel abschliesen.:confused:

    Ein deutscher Arzneimittelhersteller, der jeweils viele Jahre Forschungsarbeit in die Entwicklung eines neuen Arzneimittels steckt, stellt zu seinem Entsetzen fest, dass öffentlich-rechtliche Krankenversicherungsträger in einem bestimmten Bundesland mit der Apothekervereinigung sog. Importvereinbarungen geschlossen haben (und auch auf deren Einhaltung bestehen), wonach unter bestimmten Bedingungen auf eine ärztliche Verordnung nicht das auf dem deutschen Markt hergestellte Präparat, sondern ein um 30-40 % billigeres namensgleiches (und auch inhaltsgleiches) Importpräparat abzugeben ist.

    Der Arzneimittelhersteller erhebt Klage wegen Diskriminierung bzw. wegen der Errichtung von Bezugssperren. Wie kann er im Sinne von Wettbewerbsbeschränkungen argumentieren?
    Vielen Dank

    Kann mir denn bitte jemand bei der Aufgabe 2d helfen.

    Sie lautet:

    Welches ist die kurzfristige Preisuntergrenze für die Hereinnahme des Zusatzauftrages?

    Gegeben ist:

    Bezeichnung: Produkt A / Produkt B / Zusatzauftrag Produkt C

    Fertigungsmaterial (Stk.): 10,- / 5,- / 20,-
    Fertigungslohn (Std.): 30,- / 30,- / 30,-
    Fertigungszeit (Min/Stk.): 6 / 4 / 10
    Verkaufspreis: 50,- / 40,- / 100,-

    Ich weis das als Ergebnis 86,80 €/ Stück die Lösung ist, aber mir ist der Rechenweg nicht klar.

    Es ist die letzte Aufgabe in diesem Heft dann bin ich fertig.
    Ich möchte aber auch nicht einfach was einsenden was ich nicht verstehe.
    Kann den bitte jemand mir auf die Sprünge helfen.
    Vielen Dank
    Sabine

    Kann mir bitte jemand bei dieser Frage helfen.

    Aufgabe 1 => Die Kranbau GmbH stellt unteranderem Baukräne in drei Ausführungen A,B,C her. Es wird davon ausgegangen, dass ein Verkäufer pro Jahr 12 Aufträge hereinholt. Die Entlohung besteht in einem Fixum zzgl. Spesen für Fahrten und Unterbringung. Es soll nun eine leistungsorientierte Entlohnung eingeführt werden. Zwei Möglichkeiten sind zu prüfen:
    a) Umsatzprovision => neues Entgelt = Fixum + v.H. vom Umsatz
    b) Deckungsbeitragsprovision => neues Entgelt = Fixum + v.H. vom Deckungsbeitrag

    Untersucht werden muss, die Auswirkung beider Entlohnungsformen auf den Betriebsgewinn unter Berücksichtung folgender Zahlen:

    Baukran---Absatzmenge---p (€/Stk)---kv (€/Stk)---d (€/Stk)---D (€/Jahr)
    A--------------4----------------250--------125-------------125--------500
    B--------------4----------------500--------400-------------100--------400
    C-------------4-----------------800--------750-------------50---------200
    --------------12----------Gesamtdeckungsbeitrag je Verkäufer: 1.100



    Verstanden habe ich das ich folgendes rechnen muß.

    A 3 125 375
    B 4 100 400
    C 5 50 250
    Deckungsbeitrag je Verkäufer: 1.025ü

    und

    A 5 125 625
    B 4 100 400
    C 3 50 150
    Deckungsbeitrag je Verkäufer: 1.175ü

    und auch das eigentlich die zweite Variante besser ist als die erste, obwohl der Baukran c im Preis am teurersten ist.
    Aber wie stelle ich das denn nun für die Umsatzprovision dar?

    Sabine

    Hallo,
    ich studiere bei der Sgd Betriebswirtin NPO.
    Benötige noch Hilfe bei den Heften FIN02, REK03N, KRE 05N, NPO03
    BIL05, BIL06,BIl08A, BIL09, INV01.
    Kann dafür alle andern Hefte anbieten.( Noten 1-2)
    Tausche mich nur aus . Hilfe gegen Hilfe.
    Bitte bei mir melden unter ssruhe@web.de

    Hallo, vielen Dank für deine Antwort ich habe es wie du beschriebn gemacht und meine ESA jetzt abgeschickt.
    Du bist ja ziemlich erfahren hier in diesem Forum und beteiligst dich viel.
    Ich schaue auch immer ob ich helfen kann. Studierst du denn auch bei der SgD?
    Sabine

    Kann mir bitte jemand bei der Beantwortung helfen. Ich habe sonst alles bearbeitet für dieses Heft nur hier weis ich nicht weiter.

    Frage:
    Wie beurteilen Sie den Vorschlag der Geschäftsleitung, die Kosten für Buchführung, Marketing, Verwaltungspersonal und Zinsen gemäß den Umsatzanteilen den einzelnen Abteilungen zuzuordnen?
    Meine Antwort lautet.
    Der Vorschlag ist nicht gut. schließlich gibt es Abteilungen die wenigen und welche die mehr an der Erbringung des Umsatzes beteiligt sind. Wie will man denn das messen?
    Ich denke das ist zu wenig und ob es richtig ist?
    Viele Dank für Eure Mühe
    Sabine

    Noch eine Frage habe ich. Sie lautet.
    Wie beurteilen Sie den Vorschlag der Geschäftsleitung, die Kosten für Buchführung, Marketing, Verwaltungspersonal und Zinsen gemäß den Umsatzanteilen den einzelnen Abteilungen zuzuordnen?
    Meine Antwort lautet.
    Der Vorschlag ist nicht gut. schließlich gibt es Abteilungen die wenigen und welche die mehr an der Erbringung des Umsatzes beteiligt sind. Wie will man denn das messen?

    sabine