Danke dir zunächst einmal!
Aber kommt da nicht der [FONT="]§[/FONT]350 ins Spiel, da der vater als Bürge nicht Privatmann ist. Hatte dies dazu ausformuliert, aber noch nicht weggeschickt:
[FONT="]Da der Vater ein Kaufmann ist ( er besitzt ein Speditionsunternehmen ), fällt er nicht unter dieses Gesetz, sonder nach §350 HGB, das aussagt, dass die strenge Formvorschrift des §766 BGB nicht für die Erteilung der Bürgschaft im Rahmen eines Handelsgeschäfts durch den Kaufmann gilt. Liegt ein Handelsgeschäft iSd §343 HGB vor, kann eine Bürgschaft z.B. telefonisch oder eben per Telefax abgegeben werden
Ist das nicht korrekt? Oder geht man bei dem hier genannten handelgeschäft vom dem Sohn und Kreditinstitut nur aus.. versteh ich nicht so ganz.
Danke im Vorraus
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