Ok Danke =)
Beiträge von Jonny86
-
-
Danke
Ok die 1 ist wirklich simpel, habs verstanden.
zu der 2) @ Luckygirl11
Wie kommste denn auf RBW= 75000
Ich habe da:
AK= 155.000 + 1000 - 6000 = 150.000- Abschr.05= 30.000 x 8/12 = 20.000
- Abschr.06= 30.000
- Abschr.07= 30.000 x 5/12 = 12.500
= 87.500 -
Hallo,
ich habe ein paar dringende Fragen zu folgenden Aufgaben:
Beispiel: XY- OHG
Anlagevermögen:
Wertpapiere AK = 100.000,-- (01.01.2001)
Maschine AK = 100.000,-- (01.01.2001/ ND = 10 J./lin. AfA)Umlaufvermögen:
Vorräte AK = 50.000,-- (01.01.2001)31.12.2001 beizulegende Werte (dauerhaft):
Wertpapiere 110.000,--
Maschine 100.000,--
Vorräte 60.000,--Wertansätze 31.12.2001?
Laut Lösung lauten die WA:
Wertpapiere: 100.000
Maschine: 90.000
Vorräte: 50.000
Ich verstehe nun nicht genau, warum man nicht zuschreibt?So wie ich es verstanden habe hat eine Personengesellschaft ein Beibehaltungswahlrecht, d.h eine Zuschreibung wäre auch möglich.?
Versteh ich da was falsch?Und was wäre wenn es sich um eine Kapitalgesellschaft handeln würde? Zuschreibungspflicht?
2.Aufgabe(Anderes Thema, aber wollte jetzt nicht noch en Thread aufmachen)
[FONT="]A hat am 01.03.05 einen neuen Bus gekauft. Fahrzeug, Schlüssel und Papiere werden dem A am 10.05.05 übergeben und der Bus von A noch am selben Tag im Linienverkehr eingesetzt. Gem. Rechnung vom gleichen Tag beträgt der Preis des Neufahrzeugs 184.450 € inkl. 19% USt. Abzüglich Skonto hat A dann wie im Kaufvertrag vereinbart 177.310 € am 30.05.05 an den Bushersteller überwiesen. Für die Überführung des Fahrzeugs hat A am 10.05.05 einem Aushilfsfahrer 600 €, für die amtlichen Zulassungs-gebühren 400 € (jeweils bar) bezahlt. Neue Omnibusse werden bei A üblicherweise 5 Jahre genutzt und linear abgeschrieben. Nach Ablauf der 5-jährigen Nutzungsdauer werden dann die Fahrzeuge zu ca. 30% der ursprünglichen Anschaffungskosten an „Billigbusunternehmen“ weiterver-kauft. Am 30.06.07 veräußert A den noch relativ neuwertigen Bus dann aber überraschend und notgedrungen für 80.000 € + USt. (gegen Barzahlung).[/FONT]
- Also hier ist mir eigentlich alles klar, nur verwirrt mich der Satz:
"[FONT="]Nach Ablauf der 5-jährigen Nutzungsdauer werden dann die Fahrzeuge zu ca. 30% der ursprünglichen Anschaffungskosten an „Billigbusunternehmen“ weiterver-kauft.[/FONT]"Da muss doch nix gebucht werden oder?Dient doch nur wieder der Verwirrung?
Vielen Dank schonmal
-
Ok Danke, dann diente die Angabe, dass die Ware schon auf Lager war anscheinend nur zur Verwirrung
-
1) Die X-GmbH hat sich 2006 verpflichtet einem Kunden im neuen Jahr Ware für 10.000,-- € zzgl.
USt. zu liefern. Am 31.12.2006 betragen die Einkaufspreise der Ware 12.000,-- €. Die XGmbH
hat die Ware noch nicht beschafft und auch nicht auf Lager vorrätig.
a) Kommt handelsrechtlich eine Rückstellung in Betracht?
b) Wie wäre es, wenn die gleiche Ware sich bereits auf dem Lager der X-GmbH befindet. Ihre
Anschaffungskosten betrugen a) € 10.000,--; b) € 9.000,--? c)11.000,--Meine Lösung:
a) Ja, da drohender Verlust berücksichtigt werden muss.
b)a) Nein, da kein Verlust??
b)b) Nein , da kein realisierter Gewinn?
b)c) Auch ja wie a??wäre das soweit richtig? Ich verstehe nicht was es auf sich hat, dass die Ware bereits auf Lager ist. Welchen Unterschied macht das?
Könnte mir jemand die Fälle vllt etwas besser eklären als ich es getan hab?
Danke schonmal
-
Könnte mir da noch wer weiterhelfen? =/
-
Ok jetzt bin ich verwirrt
Bei 2a ist der Verlust schon realisiert, bei 2b der gewinn aber noch nicht?
Warum? =/
-
also
grundsätzlich, der Bilanzstichtag ist nicht gleichzusetzen mit der Bilanzerstellung
z.B zu deinem Beispiel Bilanzstichtag der 31.12 und dei Bilanzerstellung 31.1
dann müsste man den niedrigen Wert ansetzen also die 20 000Ja das ist mir klar, aber wo liest du denn was von Bilanzerstellung 31.1?
zu 2a) Da die Ware schon auf Lager ist, ist der Verlust schon realisiert? versteh ich das richtig? Ist ein Verlust schon darin zu sehen wenn eine Ware gekauft wird und der Wiederverkaufswert niedriger geworden ist ohne, dass die Ware schon verkauft wurde?
-
Hallo,
ich habe eine Frage zu folgender Aufgabe:
Die Knall AG hat im November 2007 einen Kaufvertrag über den Bezug von 2.000 Barrel
Rohöl abgeschlossen. Das Rohöl soll am 13.01.2008 geliefert und bezahlt werden, Kaufpreis
= 25.000 €. Am 30.12.2007 wird bekannt
a) das aufgrund eines Preisverfalls am Rohölmarkt der voraussichtliche
Wiederverkaufswert des obigen Rohöls nur noch 20.000 € beträgt
b) das aufgrund der steigenden Nachfrage am Rohölmarkt der voraussichtliche
Wiederverkaufswert des obigen Rohöls 35.000 € beträgt.
1) Welchen Einfluss haben die obigen Sachverhalte auf den Jahresabschluss der Knall
AG auf den 31.12.2007?
2) Was würde sich im Jahresabschluss zum 31.12.07 ändern, wenn das Rohöl bereits zum
31.12.07 geliefert und bezahlt worden wäreMeine Lösung wäre:
1a) 25000, da der Verlust nach dem Bilanzstichtag eintreten würde
1b) 25000, da unrealisierter Gewinn
2a) 20000, da Verlust schon vor dem Bilanzstichtag
2b) 25000, da Gewinn auch noch nicht realisirt ist??Wäre das so richtig oder könnte/sollte man das anders argumentieren?
Hilfe wäre nett
Danke