Also mir raucht schon der Kopf
wollte mal fragen ob das richtig sein kann
Gewinn 120.000,00 €
Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG
50% der Schuldzinsen (Zinsen: 100.000,00 € * 8 *360 Tage/ 360Tage *100) 4.000,00 €
Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 GewStG
50% der Miete für Produktionsmaschinen 15.000,00 €
Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG
Einheitswert 120.000,00 € * 140% *1,2% 2.016,00 €
Gewerbeertrag 136.984,00 €
Abrundung 137.400,00 €
Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG 24.500,00 € 112500,00 €
Der Steuermessbetrag ermittelt sich wie folgt:
für die ersten 12.000,00 € 1% 120,00 €
für die zweiten 12.000,00 € 2% 240,00 €
für die dritten 12.000,00 € 3% 360,00 €
für die vierten 12000,00 € 4% 480,00 €
für die restlichen 64.500,00 € 5% 3.225,00 €
4.425,00 €
Steuermessbetrag in Höhe von 4.425,00 € wird mit dem Hebesatz von 450 % multipliziert, dies ergibt eine Gewerbesteuer von 19.912,50 €.