Beiträge von Andi76

    Hallo,

    ich bin nun auch bei dieser Aufgabe angelangt, die Aufgaben der Selbstverwaltungsorgane zu beschreiben ist klar, aber was ist wichtiger, ich hätte gedacht die Vertreterversammlung, da diese den Vorstand erwählt und die Beschlüsse letztendlich erfaßt bzw. den Haushaltsplan feststellt, während der Vorstand nur Vorschläge bringt. Liege ich da richtig oder falsch. Ein kleiner Tipp wäre super nett.
    Danke.
    Andi76

    Hallo,
    habe nun auch den Rest der Aufgaben gelöst :), nicht ganz sicher bin ich mir bei Aufgabe 7 :confused:- Forderungen in der externen Bilanz, folgende Daten habe ich:
    Forderungsvolumen beträgt nominell am Bilanzstichtag: 17.850.000,00 € inkl. MwSt.
    2 Einzelposten zusammen: 50.000,00 € ahben einen vorr. Forderungsausfall (vorsichtige Schätzung) von 30% (15.000,00 €)
    allg. Kreditrisiko für einwandfreie Forderungen:1%
    uneinbringliche Forderungen: 20.000,00 €
    Mit welchem Wert muss die AG ihre Forderungen in der externen Bilanz nachweisen? (Hinweis: vollständiges Rechenschema, exakte Zahlenwerte. Umsatzkorrektur ist vorzunehmen)

    Bei den Forderungen für die externe Bilanz habe ich 17.677.983,19€ raus, kann das passen? Wie ist das mit der Umsatzkorrektur, habe bis jetzt nur bei der Einzel- und Pauschalwertberichtigung die Umsatzsteuer rausgerechnet.

    Danke für Eure Hilfe im Voraus.

    Gruß
    Andi 76

    Hallo,
    ich bin es mal wieder, habe weitere Aufgaben aus BIL05 gelöst und hätte gern mal eine Meinung zu den Aufgaben 5 und 6:
    zu 5.)
    Jahr Buchwert Abschreibungsbetrag

    1 72.000,00 € 4.000,00 €
    2 68.000,00 € 12.000,00 €
    3 56.000,00 € 12.000,00 €
    4 44.000,00 € 12.000,00 €
    5 32.000,00 € 12.000,00 €
    6 20.000,00 € 12.000,00 €
    für das Diagramm habe ich auf der x Achse die Jahre und auf der y-Achse den Buchwert des jeweiligen Jahres genommen, damit endet die Wertentwicklung im Jahr 6 bei 20.000 € - ist das richtig?

    zu 6.)
    Jahr Abschreibungsbetrag (€) Restbuchwert
    1 30.000,00 € 150.000,00 €
    2 32.500,00 € 117.500,00 €
    3 28.750,00 € 88.750,00 €
    4 25.000,00 € 63.750,00 €
    5 22.500,00 € 41.250,00 €
    6 20.000,00 € 21.250,00 €
    7 21.250,00 € - €
    bei 6b habe ich die Vorr. für die AfA nach Leistung aufgeschrieben sowie § 7 EStG erwähnt und geschrieben, das diese Form der Abschreibung der technischen Abnutzung am nächsten kommt. Bin mir nicht sicher ob das ausreichend ist?

    Wäre schön wenn mir wieder jemand helfen könnte und meine Werte und Antworten mal prüft.

    Danke schon im Voraus.
    Andi 76:o

    Hallo,
    ich bin bei BIL05 Aufgabe 4 und habe folgende Lösungen, kann bitte mal jemand drüber schauen, ob ich die Aufgabe soweit richtig gelöst habe, vor allem bei Aufgabe 4.2. Wäre wirklich nett.

    1. Wert des EndbestandesVerfahrenEndbestand (l)Einzelpreis (€/l)Wert (€)
    Duchschnitt Methode 1.500.000 0,38 570.000
    Lifo-Methode 1.500.000 0,40 600.000
    Fifo Methode 1.500.000 0,45 675.000
    Hifo Methode 1.500.000 400.000
    Lofo Methode 1.500.000 0,45 675.0002.
    aktivierende Betrag
    VerfahrenTageswert am Bilanzstichtag (€/l)zulässiger Bilanzansatz (€/l)a)b)c)d)
    Duchschnitt Methode 0,40 0,50 0,38 0,38
    Lifo-Methode 0,40 0,50 0,40 0,40
    Fifo Methode 0,40 0,50 0,40 0,45
    Hifo Methode 0,40 0,50 0,25/0,30 0,25/0,30
    Lofo Methode 0,40 0,50 0,40 0,45
    Danke schon mal im Voraus.
    Andi76

    Hallo,
    ich bin auch gerade bei BIL05, würde gern wissen ob meine Lösung zu Aufgabe 1 in Ordnung ist:
    Maschinenpreis (Brutto) 2.380.000,00 € Transportkosten (Brutto) 35.700,00 € Fundamentbau (Brutto) 59.500,00 € Lohnkosten f. Montage 6.000,00 € Einholung von Angeboten 700,00 € Lärmschutzmaßnahmen (Brutto) 29.750,00 € Prod.ausfälle, Anlaufschwierigkeiten 50.000,00 € Skonto 2% 47.600,00 € Anschaffungskosten:AnschaffungspreisMaschine netto 2.000.000,00 € Skonto netto 40.000,00 € Nettokaufpreis 1.960.000,00 € Transportkosten 30.000,00 € Fundamentbau 50.000,00 € Lohnkosten f. Montage 6.000,00 € Lärmschutzmaßnahmen 25.000,00 €


    Anschaffungskosten: 2.071.000,00 €

    Die Einholung von Angeboten sowie die Verluste beim Anlaufen der Maschine gehören nicht zu den Anschaffungskosten, oder? Wäre nett wenn du mir einen Tipp geben könntest.

    Danke.

    Gruß Andrea

    Hallo Ostsee-Mami,

    da ich auf dasselbe Ergebnis komme, mir aber nicht sicher bin, ob die 70.000€ für Wirtschaftsgüter mit eingerechnet werden oder vielleicht noch 25.000€ für das Grundstück, da ja beides an den Gewerbetreibenden geht - wäre es nett zu wissen, ob Deine Lösung richtig war.

    Viele Grüße
    Andi76:)

    Hallo,
    also ich habe folgende Lösung, bin mir aber ben wegen der Wirtschaftgüter nicht sicher, ob sie nun zur Hälfte reingehören oder nicht:

    Gewinn120.000,00 €

    Hinzurechnen nach § 8 Nr. 1 GewStG:
    Dauerschulden Zinsen 4.000,00 €
    Miete f. Prod.-maschinen 15.000,00 €
    Wirtschaftgüter des Anlagevermögens 70.000,00 €

    Kürzungen nach § 9 Nr. 1 GewStG:
    Einheitswert 120.000€ * 140% * 1,2% - 2.016,00 €
    Gewerbeertrag 206.984,00 €
    Abrundung: 206.900,00 €
    Freibetrag: 24.500,00 €

    182.400,00 €

    Steuerbemessbetrag:
    ersten 12.000,00 € 1% 120,00 €
    weitere 12.000,00 € 2% 240,00 €
    weitere 12.000,00 € 3% 360,00 €
    weitere 12.000,00 € 4% 480,00 €
    alle weiteren 134.400,00 € 5% 6.720,00 €

    7.920,00 €


    Hebesatz der Stadt Mainz 450%

    Gewerbesteuer: 35.640,00 €


    Gruß
    Andi76

    Hallo,
    ich habe meine Aufgaben schon korrigiert zurück:

    4.) Betriebsvermögen

    betrieblich genutztes Grundstück
    +
    300.000,00 €
    Waren
    +
    25.000,00 €
    Kundenforderung
    +
    5.000,00 €
    Barbestand Kasse
    +
    1.000,00 €
    Verbindlichkeiten ggü. Lief.
    -
    11.000,00 €
    betriebl. Bankdarlehen
    -
    100.000,00 €
    Betriebsvermögen nach dem Bewertungsgesetz

    220.000,00 €


    Da der PKW ausschließlich privat genutzt wird und das Einfamilienhaus auch privat ist, zählen sie nicht zum Betriebsvermögen.
    a) steuerpflichtige Einnahmen 2007

    Einkünfte aus nicht selbstständíger Arbeit

    50.000,00 €
    Einnahmen aus Kapitalvermögen

    15.000,00 €
    Steuerpflichtige Einnahmen

    65.000,00 €


    Ein Lottogewinn und der Verkauf des PKW sind Vermögensvermehrungen, die nicht unter den §2 Absatz 1 EStG fallen, sie unterliegen nicht der Einkommenssteuer.
    5 Punkte

    b) Werbungskosten

    Die Gewerkschaftsbeiträge sind nach § 9 EStG Werbungskosten, welche geltend gemacht werden können. Die gefahrenen Kilometer mit dem eigenen PKW können nach § 9 Absatz 1 EStG Absatz 2 ebenfalls als erhöhte Aufwendungen geltend gemacht werden. Die Beiträge für den ADAC und den Kegelclub sind nicht abziehbar, da sie nicht zu den Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen zählen. Die Sozialversicherungsbeiträge sind beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben.
    WK – Beträge für Gewerkschaftsbeiträge (180,00 €) nicht aufgezeigt, WK Kilometer (1.650 €) nicht ermittelt und aufgezeigt, 6 Punkte
    Aufgabe 4 war komplett richtig bei Aufgabe 5 sind Anmerkungen (rot) dabei.

    Viele Grüße
    Andi76
    .

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu STW02 Aufgabe
    1. Firma Tüchtig, ein Einzelhandelsunternehmen aus Mainz, macht in den Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2006 folgende Angaben:
    a,b,d und f sind klar aber
    c) Für einen Betrag von 15.000 Euro wurde ein Lagerplatz in Mainz Hechtheim angemietet. Es handelt sich hierbei um ein brachliegendes Grundstück eines LAndwirtes.
    e) Da das Geschäft boomt, mußte Tüchtig den Betrieb vergrößern. Ihm gelang es, von einem anderen Gewerbetreibenden einen Teilbetrieb zu pachten. Er zahlte im KJ 2006 für das Grundstück 50.000 Euro Pacht und 140.000 € für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
    Ermitteln Sie die Gewerbesteuer für das KJ 2006 ...

    Ich denke c) brauche ich nicht hinzurechnen, da der Eigentümer sicher der Gewerbesteuer unterliegt.
    Bei e) bin ich absolut unsicher - würde sagen das die Pacht für das Grundstück nicht hinzugerechnet werden kann, aber die für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zur Hälfte zugerechnet werden.

    Kann mir jemand sagen, ob ich richtig liege?:confused:

    Danke schon im Voraus.

    Grüße
    Andi76