Hallo, ich heiße Sabine und mache bei der ILS ein Fernstudium zur Buchhalterin. Bin fast fertig mit dem Lehrgang und habe noch 3 Hefte zumachen:o
Irgendwie, bin ein wenig verunsichert bei der Aufgabe zu Fall 1.
Wie ist die Rechtslage, wenn Abel die Bücher seinem Bekannten für eine Forderung verpfändet?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass es bei gestohlenen Sachen kein Pfandrechtserwerb gibt? Oder hätte der Bekannte von Abel mißtrauisch werden müssen, weil Abel ja schon die Forderung bei ihm nicht zahlen konnte? Hätte er das Buch bzw. die Bücher gar nicht erst annehmen dürfen?
Bei ReWe 1 Fall 2 sehe ich die Rechtslage folgendermaßen:
Speer kann erst Schadensersatz anmelden, wenn er seinem Vermieter eine Nachfrist gesetzt hat und dieser der Frist nicht nachkommt.
Bei einer einer gerichtlichen Auseinandersetzung, gehe ich davon aus, dass Speer keine Beweisschwierigkeiten hat. Leige ich da richti? Wäre super toll, wenn mir jemand was dazu schreiben könnte.
Viele Grüsse
Sabine