Beiträge von sushi110179

    hi zusammen, ich habe den fragebogen zu diesem haeft rausgetrennt und kann ihn nicht wiederfinden.
    kann daher nicht sagen was meiner meinung nach richtig oder falsch ist. könnt ihr mir da helfen und die fragen nochmal bereitstellen?

    hi, vielen dank ich werde mir das am we mal in ruhe anschauen.
    in der woche habe ich nicht soviel zeit. arbeiten, kind...
    melde mich dazu dann wieder.

    kann ich euch vielleicht bei anderen aufgaben helfen?

    gruss
    sushi

    kann jemand helfen?????????????? :confused:

    1 c) kann der betriebsrat erreichen das die prämienhöhe unverändert bleibt
    d) kann der betriebsrat erreichen das die prämie nach anderen leistungsmerkmalen umverteilt wird?

    3) Gesamtbetriebsrat:


    a) Ist eine ständige Einrichtung, unterliegt also keiner bestimmten Amtszeit

    b) Jeder Betriebsrat mit Mindestens 3 Mitgl. entsendet 1 Mitgl., Betriebsräte mit mehr als 3 Mitgl. entsendet 2 Mitglieder. Zzgl. werden Ersatzmitglieder bestimmt.

    c) Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für Fragen, die das Gesamtuntern. oder zumindest mehrere Betriebe betreffen und die nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können. Voraussetzung für sein Tätigwerden ist also das Erfordernis einer einheitlichen Regelung im Unternehmen oder zumindest für mehrere Betriebe. Er ist den einzelnen Betriebsräten nicht übergeordnet. Jedoch kann der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder den Gesamtbetriebsrat beauftragen, eine Angelegenheit für ihn zu behandeln. Er kann sich dabei die Entscheidungsbefugnis vorbehalten.

    Betriebsrat:
    a) Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsratsbeträgt vier Jahre § 21 BetrVG
    b) Durch Wahl der Mitarbeiter §7 BetrVG

    3) Wenn der Betriebsrat oder ein Mitglied des Betriebsrates seine gesetzlichen Pflichten grob verletzt hat, können die wahlberechtigten Arbeitnehmer und/oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft den Ausschluss des betreffenden Mitglieds bzw. die Auflösung des gesamten BR beim ARBEITSGERICHT beantragen. § 23 BetrVG

    3) Gesamtbetriebsrat:


    a) Ist eine ständige Einrichtung, unterliegt also keiner bestimmten Amtszeit

    b) Jeder Betriebsrat mit Mindestens 3 Mitgl. entsendet 1 Mitgl., Betriebsräte mit mehr als 3 Mitgl. entsendet 2 Mitglieder. Zzgl. werden Ersatzmitglieder bestimmt.

    c) Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für Fragen, die das Gesamtuntern. oder zumindest mehrere Betriebe betreffen und die nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können. Voraussetzung für sein Tätigwerden ist also das Erfordernis einer einheitlichen Regelung im Unternehmen oder zumindest für mehrere Betriebe. Er ist den einzelnen Betriebsräten nicht übergeordnet. Jedoch kann der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder den Gesamtbetriebsrat beauftragen, eine Angelegenheit für ihn zu behandeln. Er kann sich dabei die Entscheidungsbefugnis vorbehalten.

    Betriebsrat:
    a) Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsratsbeträgt vier Jahre § 21 BetrVG
    b) Durch Wahl der Mitarbeiter §7 BetrVG