Beiträge von Fluffys Paradise

    ja das weiss ich jetzt allerdings auch nicht. wäre halt die erklärung wie die bei euch im sgd forum auf 3.500,- kommen. wenn 1 Euro 0,70 pfund entsprechen sind dann 5.000 euro 3.500,- allerdings eben pfund. wie gesagt war nur die probe wie die forumler auf 3.500 kommen. wozu die das machen keine ahnung. aber ich hab ja die hoffnung dass euer tudor oder wie ihr das nennt euch da besser weiterhilft. Der krumme betrag sieht halt blöd aus in der bilanz ist aber nun mal so umgerechnet. ich will da jetzt auch nicht noch mehr verwirrung stiften und euch noch zu falschen rechungen bringen, mir ist jedenfalls ebenfalls schleierhaft wieso pfund in pfund gerechnet wurde macht ja mal gar keinen sinn. ich weiss auch nicht ob das endlösungen sein sollen oder nur laut gedachte ergebnisse zum diskutieren.

    bei solchen wilden spekulationen und unterschiedlichen ergebnissen immer den studienleiter fragen, der sagt euch ob ihr auf dem richtigen weg seid oder ob da ein denkfehler im rechenweg ist.

    hoffe ihr bekommt das hin, ich drück jedenfalls alle vorhandenen daumen... ;O)

    Grüßlies Der Fluff

    P.S. Hab meine Korrektur bereits zurück und trotz multi-tasking 1+ abgestaubt *freu* *keckserwarte*

    um gottes willen....also ich muss sagen ich hab noch nie was mit valutaverbindlichkeiten gehört. ich kenne eben die valuta wie ich sie beschrieben habe aus meiner berufspraxis. aber ich hab da mal die definition gegoogelt und anscheinend nennt man verbindlichkeiten in fremdwährung valutaverbindlichkeiten. dann hast du recht. ist aber sehr verwirrend wie ich finde. naja da merkt man mal wieder dass rechnungswesen und bilanzwesen zwei verschiedenen paar socken sind ... ist ja auch egal wie man die verbindlichkeiten nennt, es bleiben schulden und die werden so bewertet wie ichs oben erwähnt habe....damit wär der drops gelutscht ;O)

    ich hoffe du denkst jetzt nicht dass ich voll irre bin, mich verwirren manchmal eben die begrifflichkeiten. aber vom prinzip her würde ich die lösung so schreiben (hab bisher nur einsen für meine gebu-ea's bekommen by the way)

    im zweifelsfall einfach mal den zuständigen prof für das studienheft anschreiben, bei mir hilft das immer weiter. ich weiss ja nicht bei welcher akademie du bist aber bei mir bei der haf haben wir ein online campus bei dem ich zu jedem heft direkt dahinter meinen ansprechpartner habe und den da gezielt mit fragen löchern kann......

    im zweifelsfall einfach heft weglegen, ne nacht drüber schlafen und morgen nochmal in ruhe lesen und verstehen.

    hey ihr zwei,

    also nochmal und scherz bei Seite. die schulden sind zum höheren wert zu bilanzieren. man hat zwar die wahlmöglichkeit in deiner aufgabe weil es sich hier um fremdwährung mit kurzschwankungen handelt. der kurz ist am bilanzstichtag zwar niedriger, hat also an wert verloren, doch darf man lt. hgb nicht den niedrigeren wert nehmen sondern den höheren. die kursangaben in der aufgabe sind einfach dazu da euch a) zu verwirren (hat ja geklappt *gg) und b) eine basis für die geforderte begründung zu liefern. wie gesagt lies nochmal den post genau durch mit dem höchstwertprinzip und den entsprechend angegebenen § im hgb. darauf stützt du dann deine begründung warum du zum höheren wert bilanziert hast obwohl der kurs am bilanzstichtag niedriger war.

    jetzt klar?

    @summer....wie jetzt Valuta? wie kommste denn jetzt da drauf? also valuta bedeutet im rechnungswesen folgendes:

    Eine Rechnung mit Rechnungsdatum 07.03.2011 und einem Zahlungsziel von 30 Tagen netto ist demnach fällig am 07.04.2011. Gewährt man dem Kunden auf diese Rechnung beispielsweise 30 Tage Valuta, bedeutet das, dass die Rechung demnach am 07.05.2011 fällig zur Zahlung wird. Valuta ist nichts anderes wie ein Zahlungsaufschub, der das Fälligkeitsdatum nach hinten verschiebt. Es ist dann so, als ob man in meinem Beispiel die Rechnung nicht am 07.03. sondern am 07.04. gestellt hat.

    jetzt bin ich verwirrt.... mit was du hier umme ecke kommst....was hast du für hefte *prust

    Hey Summer,

    doch.... lies nochmal den Post mit Höchstwertprinzip. Da steht, dass man bei Fremdwährungen den Tageskurs am Bilanzstichtag nehmen muss, und generell die Schulden zum höheren Wert bewerten werden müssen sofern es eine Wahlmöglichkeit gibt. In Deinem Fall (also Währungskurs) gibt es ja die Wahlmöglichkeit..... Verstehste? Ansonsten lies mal den § der in dem Post angegeben ist vom HGB.

    Greez Fluff

    @acheronian....neee hast keinen Knoten, ich hatte mich zu Anfang wohl ein wenig falsch ausgedrückt, der höhere Wert ist natürlich richtig. Schreibe selber gerade an einer EA und bin hier quasi multi-tasking unterwegs, deswegen hab ich auch die Definitionen der beiden Werteprinzipien gepostet, damits da mal keine Mis(t)verständnisse gibt *gg*

    so long ihr schlauen Füchse .... und ich warte auch noch verzweifelter Dings auf ne Antwort für mein Knoten-Baum-Bretter-Problem ;O)

    Hi Summer,

    na denn ist doch richtig! Schau mal hier:

    Das Höchstwertprinzip ist ein Bilanzierungsgrundsatz, der in § 253 HGB Absatz 1 geregelt ist. Er findet bei der Bewertung von Unternehmensschulden (Verbindlichkeiten) Anwendung und soll den Ausweis nicht realisierter Gewinne verhindern. Dies soll das Unternehmen vor der Zahlungsunfähigkeit, zum Beispiel durch zu hohe Renditen, bewahren.
    Verbindlichkeiten sind, gemäß dem Vorsichtsprinzip, zum Bilanzstichtag zu ihrem Höchstwert, das heißt mit ihrem höheren Rückzahlungsbetrag in die Bilanz einzusetzen, sofern überhaupt eine Wahlmöglichkeit zwischen einem niedrigeren und höheren Wert besteht. Das ist zum Beispiel der Fall bei Währungs- und Darlehensverbindlichkeiten, wie beispielsweise Hypothekendarlehen.
    Bei Währungsverbindlichkeiten ist der Wechselkurs am Tag der Passivierung der Verbindlichkeit mit dem Tageskurs am Bilanzstichtag zu vergleichen. Hat die Fremdwährung an Wert verloren, so darf nicht der niedrigere Kurs angesetzt werden. Ist der Kurs dagegen gestiegen, so muss aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht die Verbindlichkeit zum höheren Wert in der Bilanz ausgewiesen werden.


    Forderungen sind dagegen mit dem niedersten Wert anzusetzen.

    Also nach meinem Verständnis goldrichtig mit dem Höheren Wert!

    So....also ich würde die Restverbindlichkeiten mit dem aktuellen Wechselkurs bilanzieren, also mit 0,60 Pund. Ich komme da so drauf, weil bspw. Einlagen oder Entnahmen von Aktien auch zum aktuellen Kurs am Bilanzstichtag steuerrechtlich zu bewerten sind. Also Verbindlichkeiten zum Höchstwertprinzip aus steuerbilanzieller Sicht.

    Hier mal ein Link, der Dir evtl. weiterhilft: Niederstwertprinzip

    Es kommt ganz auf das Thema des Studienheftes an. Ist es aus Sicht der Steuerbilanz zu sehen oder aus der Handelsbilanz? Wenn man Verbindlichkeiten zum niedrigeren Wert bilanziert erhöht das ja das Eigenkapital "ich habe weniger Schulden" Bilanziert man zum höheren Wert "ich hab mehr schulden" schlägt sich das positiv auf die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer nieder, da höhere Schulden das zu versteuernde Einkommen mindern und demzufolge auch weniger Steuern bezahlt werden müssen.

    Auch wenn man die steuerlichen Aspekte für Dein Studienheft unbeachtet lassen darf, würde ich trotzdem den höheren Wert nehmen, da alle Vermögens- und Schuldwerte mit dem Wert am Bilanzstichtag zu bewerten sind (bsp. Sachanlagen werden in der Bilanz gemindert um ihren Abschreibungswert ausgewiesen.)

    Ich hoffe, das hilft Dir und verwirrt Dich nicht zusätzlich. Wenn mich jemand bestätigen oder mir widersprechen kann umso besser für Dich.

    Wie gesagt, das Hauptthema des Studienheftes ist entscheidend, es müsste doch auch ein Beispiel als Übungsaufgabe geben in dem sowas auch auszurechnen war?!?

    Liebe Grüße

    Der Fluff

    Servus zusammen :D

    bräuchte mal ein paar kräftige Klapse auf den Hinterkopf bei diesen Aufgaben.

    4.) Ein Lieferant räumt eineem Kunden (Gewerbetreibender) ein Zahlungsziel von drei Monaten ein. Nach drei Monaten wird das Zahlungsziel nochmals um 3 Monate verlängert usw. Könnte diese fortlaufende Stundung irgendwann einmal steuerliche Folgerungen für den Kunden nach sich ziehen?

    Da fällt mir nix zu ein. Beim Lieferant ja beim Kunden ZERO


    5.) 1990 wurde ein Bürogebeäude auf fremden Grund und Boden für 10 Mill € (umgerechnet) + 14% USt errichtet. Die Herstellungskosten sind auf 50 Jahre linear abzuschreiben. die laufenden Kosten (Reparaturen, Verwaltung u. a.) belaufen sich auf 300.00,- € + 19% USt jährlich.

    a) Berechnen Sie für 2008 die Jahresmiete, wenn der Vermieter auf die jählichen Kosten 400.000,- aufschlägt. Die Berechnung ist durchzuführen unter der Voraussetzung der Steuerfreiheit und - alternativ - der Voraussetzung der Option zur Steuerpflicht.

    b) Die unterschiedlichen Mieten sind in ihrer Höhe zu begründen.

    Also dazu fällt mir gleich mal folgendes ein: Gebäude die nach 1985 errichtet wurden sind mit 3% jählich linear abzuschreiben. Das passt schon mal nicht mit der Aufgabe, da sind es nämlich 2%. Oder ist das Gesetz in dem Fall egal und wir halten uns nur an die Angaben der Aufgabe auch wenn die falsch sind???

    Dann hab ich in meinem Heft keinerlei Beispiele, wie man so ne Miete berechnet, auch nicht in den vorigen Heften. Ich könnte hier die steuerlichen Belasungen des Vermieters ausrechnen aber wie ich auf die Miete kommen soll weiss ich nicht. Wenn überhaupt würde ich die laufenden Kosten und den Aufschlag addieren....dann ist aber noch die Frage, wieso ich denn die AfA überhaupt machen soll? Schlage ich da etwa die 200.000,- bzw. 300.000,- noch da drauf (optional mit USt)??? Das wär aber ne ganz schön happige Miete?

    Zudem ist der Aufschlag vom Vermieter mit nix begründet. Die Instandhaltung und Verwaltungskosten sind ja noch nachvollziehbare Faktoren, die ich meinem Mieter "aufs Auge drücken" kann, damit ich meine laufenden Kosten decke.

    Ich check hier nix oder denke mal wieder zu kompliziert oder simpel, je nach dem wie mans sehen will.

    Danke schon mal für die Denkanstösse :cool:

    Grüße

    Der Fluff

    *geistesblitz* wart mal, ich meine mich erinnern zu können, dass die evelin bei dem darlehen 10.000,- stehen hatte und bei mir (HAF nicht ILS) 10.100,-. wenn dem so ist, dann stimmt deine aufstellung und es fehlen dir keine 100,-

    grüßlies :D

    Servus Yvonne,

    also erstmal ist Petra Fluffy und umgedreht *gg* Es ist schon richtig, dass die Maschine noch nicht aufgenommen wird. Jedoch die geleistet Anzahlung schon. Die Summen betragen 159.100,- . Das bedeutet, Dir fehlen 100,-. Schau Dir nochmal die Schulden (Darlehen) an, da hast Du dich wie evelyn "verlesen" und beim Vermögen folglich falsch zusammengerechnet. EK mit 30.00,- stimmt; Aufgabe 3 habe ich auch 37.700,-

    Grüßle

    Petra (Fluffy)

    hallo zusammen,

    bitte helft mir bin verzweifelt...leider hat noch keiner auf meine andere Frage zu Gebu6 geantwortet aber wichtiger ist jetzt bei der EA Aufgabe 3 Gehaltsbuchungen Punkt c:

    Geben Sie den Buchungssatz für die Banküberweisung der einbehaltenen Steuern im Januar des folgenden Jahres an (die Konten sind bereits sachgerecht eröffnet).

    Ich blick hier nix...was wollen die von mir?

    Mir fällt nur folgendes ein: die Vorauszahlungen sind am 10. des Monats vorzunehmen das würde bedeuten ich muss buchen:

    per 640 29.600,- an 280 60.500,-
    264 30.900,-

    Problem is nur, ich habe diese Buchung bereits bei b) "Geben Sie für diese Gehaltsabrechnung die Buchungssätze im Dezember an" schon angegeben?

    Grüße

    Fluffy