Hallo,
habe das Heft KRE05N-XX2-A12. Da ist für "Kran C" folgendes angegeben:
p= 900
kv= 860 und somit
d= 40
Aber ansonsten sehen die Werte gleich aus.
Was ich allerdings nicht verstehe:
Wir sollen doch zum einen die Umsatzprovision und zum anderen die
Provision für Deckungsbeiträge ermitteln.
Warum setzen dann alle bei der Umsatzprovision die Absatzmenge x die variablen Kosten an (z.B. bei Kran A: 3 x 250)???
Ich hätte das anders ermittelt:
1.) die Ausgangssituation
2.) die Umsatzprovision (unter Berücksichtigung, dass bei besonderen Bemühungen auch 5 Einheiten verkauft werden können)
A - 3 x 375
B - 4 x 600 und
C - 5 x 900
Somit würde verkäufer am liebsten Kran C verkaufen
und
3.) die Deckungsbeitragsprovision
A - 5 x 125
B - 4 x 100
C - 3 x 40
Verkäufer wird alles daran setzen Kran A zu verkaufen
Ich hoffe, dass man mich versteht???
Bitte um Info, warum alle die kv (variablen Kosten) bei der Umsatzermittlung angeben.
Vielen lieben Dank bereits vorab.
P.S. Dreh mit diesem Heft noch durch. Erst falsche Lösungen bei den Wiederholaufgaben, dann unklare Fragestellungen...
Wie soll man da denn richtig arbeiten:confused:
Beiträge von Paula13
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Danke für die schnelle Antwort.
Dann war ich auf dem richtigen Weg.
Hatte irgendwo die falschen Werte gelesen.
paula13 -
Huhu,
bedeutet das dann:
5.618 steuerpflichtiger Anteil und 5.280 steuerfreier Anteil oder
5.618 steuerpflichtiger Anteil und 5.382 steuerfreier Anteil
Bin mir echt nicht mehr sicher.
Bitte um Hilfe...... -
Hallo,
ich stehe bei dieser Frage auch völlig auf dem Schlauch.
Ich habe die Grundpfandrechte (Hypothek und Grundschuld), die Sicherungsübereignung und das Faustpfandrecht (Verpfändung) angegeben und den Bilanzpositionen zugeordnet.
Sollten der Eigentumsvorbehalt oder die Forderungsabtretung als Sicherung nicht auch angegeben werden?
Und ist das Grundkapital nicht auch als Sicherheit zu betrachten?
Die anderen Aufgaben konnte ich bearbeiten, aber hier bin ich mir völlig unsicher.:confused:
Bitte um Hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! -
Hallo,
habe die Prüfung zurück und die Aufgabe war korrekt gelöst.
Der Bilanzgewinn muß mit ausgewiesen werden;) -
Guten Morgen,
habe ebenfalls XX2-K19 und schicke die Aufgaben jetzt ab.
Habe die Antwort konform Monemaus2002 und lasse Euch nach Rücklauf wissen, ob alles richtig war.
Schließlich habe ich ja hier die Verwirrung gestiftet.:confused: -
Huhu,
jetzt ich noch mal... Damit ich das Chaos jetzt komplett mache.
In Aufgabe1 steht:
"Beachten Sie bitte bei der Lösung von 1b) und 1c), dass der Bilanzgewinn ausgeschüttet werden soll und daher zum kurzfristigen Fremdkapital zählt."
Daher war ja meine Frage,ob dieser wie üblich mit in die Eigenfinanzierung gerechnet wird oder aufgrund dieser Anmerkungen eben nicht????
Ich habe gelesen, dass sich diese Aufgabe von Lernheft zu Lernheft geändert hat. Früher sollte man auch noch die Nettoinvestition ermitteln. -
Hallo Simone,
vielen Dank. So hatte ich es auch ermittelt.
Mich hat nur die Aussage mit dem kurzfristigen Fremdkapital etwas verwirrt.
Nochmals danke. -
Hallo,
bin neu hier und bei FIN01 fast am verzweifeln.
Habe eine Frage zu FIN01 Aufgabe 1b Eigen-und Frendfinanzierung
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bilanzgewinn ausgeschüttet wird und daher zum kurzfristigen Fremndkapital zählt. Ich hätte den Gewinn eigentlich bei der Eigenfinanzierung aufgenommen. Muß ich ihn jetzt zur fremdfinanzierung zählen?