Beiträge von Flori85

    Hi hier habe ich mal alle Bürgschaften aus dem Netz gezogen.

    a) Selbstschuldnerische Bürgschaft: Der Bürge kann vertraglich auf die Einrede der Vorausklage verzichten. Der Gläubiger kann dann den Bürgen bei Fälligkeit der Schuld sogleich in Anspruch nehmen, selbst wenn die Beitreibung der Forderung von dem Hauptschuldner zur Befriedigung des Gläubigers führen würde. Diese Art der Bürgschaft liegt auch bei Bürgschaften durch Vollkaufleute vor (349 HGB).

    b) Kontokorrentbürgschaft – Kreditbürgschaft: Sie liegt vor, wenn die durch Bürgschaft gesicherte Forderung in die laufende Rechnung aufgenommen wird. Der Bürge hat erst nach Beendigung des Kontokorrents für den Schlußsaldo einzustehen. Kreditbürgschaft: Ist die Bürgschaft für einen dem Schuldner zu gewährenden laufenden Kredit übernommen worden, so bezieht sich die Verpflichtung des Bürgen auf den jeweils sich zugunsten des Gläubigers ergebenden Saldo.

    c) Mitbürgschaft: Hier haben sich mehrere Bürgen für dieselbe Schuld verbürgt. Sie haften also als Gesamtschuldner(§§ 769, 774 Abs.2 BGB).

    d) Nachbürgschaft: Hier hat sich ein zweiter Bürge gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, daß der für den Fall der Nichterfüllung durch den ersten Bürgen eintritt.

    e) Ausfallbürgschaft: Hier haftet der Bürge nur, soweit der Gläubiger trotz Anwendung gehöriger Sorgfalt seine Forderung durch Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen des Schuldners, also auch in Grundstücke, oder aus ihm zustehenden Sicherheiten – nicht nur aus verpfändeten beweglichen Sachen – nicht beizutreiben vermochte. Der Gläubiger muß die Entstehung des Ausfalls und die offensichtliche völlige Aussichtslosigkeit auch nur teilweiser Befriedigung durch den Hauptschuldner oder aus gegebenen Sicherheiten darlegen und beweisen. Bei Konkurs des Schuldners kann der Bürge erst nach Feststellung der Höhe des Ausfalls den Bürgen in Anspruch nehmen.

    f) Befristete Bürgschaft: Hier will der Bürge die Bürgschaft befristen. Die Inanspruchnahme durch den Gläubiger soll auf eine bestimmte Zeit begrenzt sein (§ 777 BGB).

    g) Rückbürgschaft: Hat sich der Bürge für den Fall, daß er für die Verbindlichkeit einstehen muß, durch einen weiteren Bürgen rückversichert, so spricht man von einer Rückbürgschaft.

    Einsenderaufgaben zu PEW01

    1.
    Nehmen Sie das Unternehmen, in dem sie arbeiten, oder ein anderes, das ihnen bekannt ist.

    Welche Aussagen gibt es in diesem Unternehmen zur Personalpolitik?

    Bewerten Sie diese Aussagen!

    Ziehen Sie alle Informationen zurate, diese erreichen können (Informationsbroschüren, Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit, Geschäftsbericht, Aussage mindert, Interviews mit Führungskräften oder dem Personalbereich usw.).

    2.
    Nehmen Sie das Unternehmen, in dem sie arbeiten, oder ein anderes, das ihm bekannt ist.

    Beschreiben Sie die Organisationsstruktur des Personalwesens!

    Bewerten sie die Organisationsform im Hinblick auf die Dienstleistung solle des Personalwesens!

    3.
    Wählen Sie drei ihnen bekannte Führungskräfte aus!

    Beschreiben Sie deren Führungsstil und begründen Sie Ihre Einschätzung anhand korrekter Verhaltensbeispiele!

    4.
    Wellen sie ihre eigene Stelle in ihrem Unternehmen oder irgendeine andere ihnen bekannte Stelle aus!

    Erstellen Sie für diese Stelle eine Stellenbeschreibung!

    5.
    Wählen Sie noch einmal ihre eigene Stelle in ihrem Unternehmen oder irgendeine andere ihnen bekannte Stelle aus! Stellen Sie sich vor, Sie (oder der entsprechende Stelleninhaber) würde (n) das Unternehmen aus Altersgründen verlassen und es müsste ein Nachfolger gesucht werden!

    Erstellen Sie für diese Stelle eine externe Stellenanzeige, die in einer Zeitung erscheinen soll, sowie eine interne Stellenausschreibung, die am schwarzen Brett ausgehängt werden soll!

    Hier habe ich mal die Aufgaben zu Mag03n-XX3-K19 abgeschrieben. :)

    1.)
    Grenzen sie die Werbung und die Verkaufsförderung als Instrumente der unternehmerischen Kommunikationspolitik gegeneinander ab.

    2.)
    Zeigen Sie die Zusammenhänge zwischen Maßnahmen im Distributionsprozess und in der Verkaufsförderung auf.

    3)
    Beschreiben Sie kurz die Werbeträger und Werbemittel, die ein Hersteller von Schierausrüstung bevorzugt einsetzen sollte.

    4)
    Erklären Sie das schrittweise vorgehen bei der Werbeplanung und Durchführung für Zahnpasta.

    5)
    Skizzieren sie das Marketing Mix für einen aus Mittighersteller, der der Zielgruppe "Männer um die 30 Jahre, mit finanziellen Mitteln, die dem Durchschnitt der Bevölkerung entsprechen" ein neues Rasierenswasser anbieten will.

    6)
    Formulieren sie drei Forderungen, die die Verbraucher gegenüber dem Unternehmungen erheben können.

    7)
    Information, die den Verbrauchern zur Verfügung stehen, sind die Anbieterinformation, die Nichtanbieterinformation (zum Beispiel Stiftung Warentest) und die Informationen durch andere Verbraucher.
    Nennen Sie über zwei Beispiele.

    8)
    Eine Konsumverlagerung kann erfolgen, in denen die Verbraucher ein gut durch ein anderes ersetzen.
    Nennen Sie als das ersetzende Gut.
    Öl für die Heizung minu-
    privater Pkw-
    Fleisch-

    9)
    Welche Vorteile werden dem Instrument der Direktwerbung meist zugeschrieben?

    10)
    Beschreiben Sie die wesentlichen Bestimmung des AGB Gesetzes und die Hauptziele, die der Gesetzgeber damit verfolgt.

    Fertig

    Aufgabe 5:

    600.00€ Grundstück
    + 50.000€ Waren
    + 10.000€ Kundenforderungen
    + 2.000€ Kasse
    - 22.000€ Verbindlichkeiten
    - 200.000€ Bankdarlehen
    =440.000€ Betriebsvermögen

    Aufgabe 6:
    a) 70.000€ Lohn + 20.000€ Mieteinamen = 90.000€
    Der Verkauf des PKW und der Lottogewinn sind nicht steuerbar nach § 2 EStG.
    b)
    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte:

    25 km x 220 AT x 0,30€ = 1.650,00€

    Gewerkschaftsbeiträge:180,00€

    In Summe sind 1.830,00€ als Werbungskosten abzugsfähig, da diese den Arbeitnehmer-Pauschalbetrag von 920,00€ übersteigen (§ 9a Nr. 1a EStG).

    Weiterhin können als Sonderausgaben nach § 10 -10b EStG die Beiträge zur Sozialversicherung über 11.000,00€ geltend gemacht werden.

    Als nicht abzugsfähig gelten die Beträge für den Kegelclub und für den ADAC.

    Aufgabe 7
    Der Steuerpflichtige A. bezieht seit dem 1.8.2008 eine monatliche Altersrente von 900 € aus der Rentenversicherung. Zum 1.7.2009 erfolgt eine Rentenanpassung um 100 €. Zum 1.7.2010 Erfolg wieder eine Rentenanpassung auf 1100 €.
    Berechnen Sie bitte die sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG

    Aufgabe 8

    Entscheiden Sie, ob die folgenden Versicherungsbeiträge zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nummer 3 je STEG gehören oder ob sie nicht zu berücksichtigen sind.

    Beiträge zur:
    A.) Kfz – Haftpflichtversicherung 300 €
    B.) Kfz- Teilkasko- Versicherung 250 €
    C.) Rechtsschutzversicherung 100 €
    D.) freiwillige Krankenversicherung 1000 €
    E.) Hausratversicherung 100 €
    F.) Arbeitslosenversicherung 700 €
    [FONT=&quot]G.) Pflegeversicherung 500 €[/FONT]

    Aufgabe 4 habe ich auch noch.
    Das Betriebsvermögen des Gewerbetreibenden B., der seinen Gewinn nach § 5 ESTG ermittelt, beträgt nach der Bilanz am 31.12.2008 160.000 € und nach der Bilanz zum 31.12.2007 80.000 €
    der Gewerbetreibende B. hat in 2008 waren in Höhe von 30.000 € entnommen.
    Außerdem hat er von seinem Privatkonto kürzlich 1000 € abgehoben und damit betriebliche Schulden beglichen.
    Bitte stellen Sie die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich für das Kalenderjahr 2008 da.

    Hier habe ich mal die Aufgabe 3
    a)
    Der Einkommensteuerbescheid vom Steuerpflichtigen A. ging am 2.7.2009 zur Post. Am 10.10.2009 ging beim Finanzamt eine Kontrollmitteilungen ein, aus der hervorgeht, dass der Steuerpflichtige A. seine Betriebseinnahmen aus Gewerbebetrieb in Höhe von 10.000 € zu niedrig erklärt hat.
    Frage:
    kann der Einkommensteuerbescheid 2008 nach § 173 AO geändert werden? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.
    b)
    B. gibt seiner Einkommensteuererklärung 2008 im März 2009 ab. Hierin hat er Mieteinnahmen der Wohnung in Höhe von 600 € monatlich nicht angegeben.
    Der zuständige Sachbearbeiter des Finanzamtes machte Juni 2009 Urlaub. Während seines Urlaubs ging beim Finanzamt eine Kontrollmitteilungen ein, aus der sich ergab, dass der Steuerpflichtige B die o.g. Mieteinnahmen nicht erklärt hat.
    Die Kontrollmitteilungen wurde durch einen Mitarbeiter in die Akte geheftet, ohne dass der Sachbearbeiter diese Kontrollmitteilungen sah. Nach der Rückkehr aus seinem Urlaub bearbeitete der Sachbearbeiter die Steuererklärung, ohne die Kontrollmitteilungen zu beachten der Einkommensteuerbescheid wurde ohne die o.g. Mieteinnahmen bekannt gegeben.
    Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist stößt der Sachbearbeiter im November 2009 zufällig auf die Kontrollmitteilungen und will den Einkommensteuerbescheid ändern.
    Frage:
    Ist eine Änderung nach § 173 AO möglich?
    Ist eine Änderung nach § 172 AO möglich?
    Bitte begründen Sie Ihre Antwort.

    Zu Aufgabe 1.
    a)

    Warenverkauf auf Ziel. Warenwert beträgt 16.000,00 / Fracht Netto 400,00 / Umsatzsteuer 3.116,00

    b)
    Rücksendungen der Waren durch den Kunden netto 800,00 plus Umsatzsteuer 152,00

    c)
    Banküberweisung von einem Kunden einen Monat nach Kauf: Rechnungsbetrag brutto Ust 19% 5.950,00 / abzüglich Skonto 3% 178,50

    d)
    Gutschrift eines Lieferers für Boni (Nettobuchung). Da die Zahlungen noch nicht erfolgt sind, wurde der gesamte Rechnungsbetrag auf das Konto 1710 gebucht. Netto 800,00 / Umsatzsteuer 152,00

    Hier hast du die Antwort ich brauche die Aufgabe 8.