Beiträge von JuVi0002

    Hallo!

    Ich bräuchte Unterstützung zu folgenden Fragen bei STW03?
    1)
    Die Eheleute E haben ihre Einkommenssteuererklärung 2002 am 12.06.2003 beim Finanzamt Mainz eingereicht.Es wurden alle Angaben der Steuerpflichtigen unbeanstandet übernommen.Im September 2008 wird dem Finazamt Mainz erstmals durch eine Kontrollmitteilung bakannt,dass die Eheleute in 2002 EInnahmen aus Kapitalvermögen aus Liechtenstein in Höhe von 30.0000,-€ nicht erklärt haben.
    Hinweis: Es liegt eindeutig ein Fall der Steuerhinterziehung vor.
    Frage:
    Der o.g. Bescheid für das Kalenderjahr 2002 erging am 14.08.2003 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach §164 AO.

    Der Bearbeiter des Finanzamtes beabsichtigt deshalb, den Steuerbescheid 2002 im September 2008 nach §164 AO zu ändern.Ist dies noch möglich?Begründen sie ihre Entscheidung,in dem sie einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen angeben und ggf. ihre Berechnung darstellen.

    Mein Ansatz wäre hier,dass die Festsetzungsfrist (§164 AO)von 4 auf 10Jahre verlängert,da der Verdacht der Steuerhinterziehung besteht.
    01.01.2004-31.12.2007 bei 4 Jahren
    01.01.2004-31.12.2013 bei 10 Jahren wegen Steuerhinterziehung
    Bin mir aber unsicher,ob diiese Antwort ausreicht.

    2)
    Die Eheleute A haben ihre Einkommenserklärung 2000 am 14.07.2002 beim Finanzamt Mainz eingereicht.Es wurden alle ANgaben der Steuerpflichtigen unbeanstandet übernommen. Im Oktober 2008 wird dem Finanzamt MAinz erstmals durch eine Kontrollmitteilung bekannt,dass die Eheleute in 2000 Einnahmen aus VErmietung und Verpachtung in Höhe von 30.000,-€ nicht erklärt haben. Der BEscheid erging nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
    Hinweis: Es liegt eindeutig ein FAll der Steuerhinterziehung vor.
    Frage:
    Nach welcher Berechtigungsvorschrift wäre der Steuerbescheid für 2000 auch noch in 2008 änderbar?

    Gehen sie wioe folgt vor:
    a) Berechnung der Festsetzungsverjährung für die Einkommenssteuer 2000 im Falle einer Steuerhinterziehung.
    b)Prüfen sie nach welcher Berechtigungsvorschrift eine Änderung möglich wäre und begründen sie ihre Lösung kurz.

    Hier habe ich keine Ahnung wie ich das begründen soll.

    Es wäre nett,wenn auch mir mal jemand helfen könnte.:wein:
    Ich habe den Rest fertig und mir fehlen wirklich nur noch die beiden Fälle.

    LG
    JuVi

    Hallo!
    Ich habe da geschrieben, dass die Verbindlichkeiten aus dem Erbe des Vaters von S angenommen wurden. Die Eintragung ins Handelsregister hätte nach Annahme erfolgen müssen, bzw. nach dem Verkauf an G geändert werden müssen. (§15 HGB) Dieses geschah nicht und S haftet für alle Verbindlichkeiten bei Eintritt seiner Volljährigkeit.

    Bin mir aber auch nicht sicher. Ich habe auch schon überlegt, ob die Mutter haften müsste,weil S nicht Volljährig ist.

    LG
    JuVi

    Juhu!

    Ich habe meine REK09A fertig.
    Bin mir allerdings nicht ganz sicher,ob ich alle Aufgaben richtig gelöst habe.
    Würde sich jemand aufopfern und einmal einen Blick darüber werfen?
    Ich wäre sehr dankbar dafür.

    :GroupHug:

    LG :dankedankedanke:
    JuVi

    Hallo!
    Das habe ich auch schon gemacht, aber es ist so umfangreich und ich wollte auch nicht zu viel schreiben,da in meiner Esa bemängelt wurde, das meine Texte teilweise zu lang sind und mir Punkte abgezogen wurden.
    Deshalb dachte ich, mir kann jemand helfen, das ich das Wesentliche kurz und präzise zusammen habe.

    LG
    JuVi:wirr:

    Hallo!

    Könnte mit bitte jemand helfen bei der Erklärung der 3 gängigsten QM-Modelle? TKQ01-XX2-K10 Aufgabe 5.
    Die Erklärung DIN EN ISO 9000, TQM-Modell und EFQM-Modell?
    Ich kriege es irgendwie nicht vernünpftig zusammen gefasst. Den Rest der Esa habe ich fertig.

    LG
    JuVi

    Hallo!!!

    Auch wenn es bei mir noch ein bißchen dauert,bis ich neine ESA`s durchgearbeitet habe,würde es mich interessieren,ob schon jemand Erfahrung mit der Heimprüfung zum Abschluß hat.:uhr:
    Ich habe den Lehrgang Betriebswirtin,allerdings nicht staatlich geprüft.Ich mache nur die Heimprüfung und bin schon irgentwie total aufgeregt deswegen? Denn ich weiß nicht genau,was da auf mich zu kommt.
    Ich würde mich freuen,wenn mir jemand seine Erfahrung damit mitteilen könnte..

    LG
    JuVi :music:

    Hallo!

    Mußt mal schauen,ob es dir hilft.Ich hatte auf diese Antwort volle Punktzahl.

    Bei einem herkömmlichen Telefonnetz werden Daten nicht direkt digital übertragen,diese Aufgabe übernimmt das Modem.Es ist ein analoges Netz,wo die Telefonnumer nicht über die Leitung mitgegeben wird. ISDN ist ein digitales Netz,was sich durch eine hohe Übertragungsrate von Computerdaten auszeichnet.Messungen und Übertragungsgeschwindigkeit sind so gewählt,dass kein Qualitätsverlust entsteht.
    Man kann im Gegensatz zur Modemverwendung,über die Telefonleitung 2 Dienste gleichzeitig nutzen.

    Vorraussetzung für ISND-Nutzung sind:

    - einen entsprechenden Anschluss von der Telekom und ISDN-fähige Endgeräte

    - Hardwareschnittstelle zwischen Computer und ISDN-Leitung (ISDN Terminal Adapter)

    LG
    JuVi:)

    Hallo!

    Könnte mit mir jemand meine Nebenkostenrechnung zu Kre 2Ü abgleichen???

    Sie ist im Moment noch unvollstädig und ich komme einfach nicht weiter!

    Bitte!
    :wall:
    LG
    JuVi

    Hallo!

    Ich hänge total fest mit meiner Nebenkostrechnung.
    Könnte jemand mal bitte ein Blick drauf werfen.
    Ich bin schon am verzweifeln.
    Habe auch schon Hilfe bekommen,aber trotzdem keinen Durchblick.

    LG

    JuVi:regeln:

    Hallo!!!

    Ich bearbeite gerade WMA 2N.

    Ich würde gerne kurz meine ersten Ergebnisse mit jemanden abgleichen.

    Meine bisherigen Ergenbisse:

    Zu 1 : Kn= 23.342,08€
    Zu 2 : qn= 3,20714 ich habe dann nur noch in die Tabelle geschaut und heraus bekommen, dass das Kapital 20 JAhre angelegt war.

    Zu 3 : da bin ich mir nicht sicher. Da beträgt mein Barwert als Endergebnis = 6.191,81€.

    Zu 4 = Neuer Wechselbetrag = 1731,21€
    Aber wenn mir einer sagen könnte,dass 1 und 2 in Ordnung sind,wäre ich schon froh!!!

    JuVi

    :band:

    Hallo!

    Der einfachste Rechenweg bei 5 wäre

    22981/ (0,7 hoch3)
    Aber dieser Weg ist in den Studienheften nicht erwähnt wurden.Deshalb nehme ich an,dass ich Punktabzug bekommen werde auf solch eine Rechnung.

    Meine E-Mail: JuVi0002@yahoo.de

    LG

    Nadine

    Hallo!!!

    Ich verstehe es ehrlich gesagt immer noch nicht mit der 3.
    Ich dachte Anteilsmäßig 4% von 42.000€ und den Test gleichmäßig verteilt.

    LG
    Nadine

    Hallo Simone!!!

    Ich hatte bei 2 so gerechnet:
    1. wie weit 10 Lkw`s mit dem Benzin kommen in 8 Std.-
    2. Dann wieviel ein Lkw braucht am Tag,danach den Verbrauch in 1 Std.
    3. dieses dann mal 9 Std. genommen und die komplette Litermenge durch den Tagesverbrauch geteilt.
    :eek:
    Bei 3 habe ich auch ganz anderst wieder gerechnet.Ich habe bei a ersteinmal die Anteile in % ausgerechnet und das dann errechnet was C an Anteilen hat.
    Ich hatte das so in der Aufgabenstellung verstanden bei b),dass jeder erst 4% von den 42.000 bekommt und der Rest dann gleich aufgeteilt wird.
    Bei mir waren 4%= 1680€.DAnn habe ich es prozentual verteilt.
    Als nächstes hatte ich die 1680€ abgezogen von 42.000€ und das ganze durch 3 geteilt.
    Da habe ich wieder einmal falsch gedacht.
    Kannst du mir erklären warum?
    LG

    Nadine