Hallo zusammen ! Ich sitze grade über den Einsendeaufgaben zum Studienheft BuJa 7 der IlS Hamburg (Bilanzbuchhaltung).
Ich hab ne Frage zum Ausweis der Haftungsverhältnisse: Gem. § 251 HGB muss ich als große Kap.-Gesellschaft die Eventualverbindlichkeiten "unter´m Strich" ausweisen. Wie sieht das ganze jedoch in punkto Steuerbilanz aus ?! Hab nirgends nen Paragraphen hierzu gefunden, und würde demnach fast meinen, das für die Steuerbilanz keine Ausweispflicht der Haftungsverhältnisse unter´m Strich besteht. Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen, steh grad bißchen auf´m Schlauch ? 1000-Dank !