Beiträge von Christina87

    [FONT=Times New Roman, serif] A B
    Verkaufserlöse 675.000€ 1.080.000€
    -Materialkosten 108.000€ 219.375€[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]- variable Versandkosten 54.000€ 56.000€
    Deckungsbeitrag 513.000€ 804.625€
    -Fixkosten der Periode 496.000€ 679.000€

    [/FONT][FONT=Times New Roman, serif]Betriebsergebnis 142.625€ [/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]bei UKV A B
    Verkaufserlöse 675000€ 1.080000 €
    - Materialkosten der verkauften Produkte 108000€ 219375 €
    - Lohnkosten der verkauften Produkte 280000€ 455000 €
    - gesamte Verwaltungs- und Versandkosten 550.000 €
    = Betriebsergebnis 142.625 €
    [/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]HK je Stk:[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif](FM 120.000+195.000 + FL 280.000 + 455.000)/Ist Verk. (9000+4500) = 77,78 €[/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]Erlöse der Periode Stk A 4500 x 150€ 675.000€[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif] Stk B 9000 x 120€ 1080.000€[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]+Merhbestände Stk A 500 x 77,78€ 38.890 €[/FONT]

    • [FONT=Times New Roman, serif]Gesamtkosten 1600.000€ [/FONT]


    [FONT=Times New Roman, serif]-Minderbestände Stk B 1000 x 77,78 77.780€[/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]Gewinn der Periode 116.110 €[/FONT]

    1a) Möglichkeiten der Eigenfinzanzierung einer AG:
    Die Möglichkeiten der Eigenfinzanzierung einer AG, erfolgt auf normalen Weg durch eine ordentliche Kapitalerhöhung.D.h. Ausgabe neuer Aktien, wodurch das Grundkapital erhöht wird. Damit die alten Aktionäre durch die Kapitalerhöhung keine Nachteile erhalten, wird diesen ein Bezugsrecht auf neue Aktien im Verhältnis ihrer bisherigen Anteile eingeräumt. Diese Bezugsrechte können vor der eigentlichen Durchführung dern Kapitalerhöhung an der Börse gehandelt werden. Der Wert errechnet sich zunächst nach einer Formel, der Handel unterliegt jedoch dem Angebot und der Nachfrage an diesen Bezugsrechten.
    Eine weitere Möglichkeit bietet sich bei Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital (Achtung: keine tatsächliche Kapitalerhöhung; Änderung des bilanzmäßigen Eigenkapitals)

    Die verschiedenen Möglichkeiten der Kapitalerhöhung bei Aktiengesellschaften:
    *ordentliche Kapitalerhöhung

    *bedingte Kapitalerhöhung

    *genehmigte Kapitalerhöhung

    *Kapitalerhöhung aus Mitteln der AG

    1b) Vorteile der Eigenfinizanzierung:
    – es werden keine Sicherheiten benötigt
    Kreditwürdigkeit steigt
    Das Kapital steht unbefristet zur Verfügung
    Die Eigenfinizanzierung ist risikosicher

    2a) Zuweisung der nicht ausgeschüttetem Gewinne zu den Rücklagen bzw. den Gewinnvortrag zugeführt. Zusätzliches Eigenkapital wird nicht von außen sondern von innen gebildet. Bei dieser Bilanz wurde die Bildung freiwillige Rücklagen in Höhe von 48 vorgenommen. Dabei ist zu beachten, dass die Höhe der freiwilligen Rücklagen max. die Hälfte des Grundkapitals (120 Grundkapital /2 )sein darf.
    – die gesetzlich erzwungene Selbstfinanzierung
    Eine AG muss nach Aktiengesetz eine gesetzliche Rücklage in Höhe von 10% des Grundkapitals bilden. 5% des Jahresgewinns sind dazu zu verwenden. (Aktiengesetz)
    Wie in der Bilanz zu sehen ist, gesetzliche Rücklagen 10.
    – Die freiwillig veranlasste Selbstfinanzierung
    Zuführung zu den freien Rücklagen aus dem Gewinn dürfen vom Vorstand und Aufsichtsrat einer AG bis zu Hälfte des „Restjahresüberschusses“ verwendet werden, ausser die Satzung des Unternehmens erlaubt einen größeren Anteil. Eine weitere freiwillige Selbstfinanzierung liegt auch dann vor, wenn die Hauptversammlung bzgl. der Gewinnverwendung Rücklagen- zuweisungen beschließt bzw. den Restgewinn nach Dividentenausschüttung als Gewinnvortrag bis zum nächsten Jahr stehen bleibt.

    2b) Stille bzw. verdeckte Selbstfinanzierung erfolgt über die Bildung stiller Rücklagen. Das kann durch die Unterbewertung von Aktiva (=Vermögen) und durch die Überbewertung von Passiva (=Schulden) erfolgen. Welches alles in der Bilanz NICHT ersichtlich ist. z.B. in Rückstellungen, sowie in der Bewertung von Wertpapieren und Vorräten. Auch können stille Reserven durch Ausnutzung von Höchstsäzen bei der AfA, Forderungen, Flüssige Mittel (Unterbewertung von Aktiva) und Ausnutzen der Ermessenspielräume bei der Bildung von Rückstellungen, Hypothekenschulden, Verbindlichkeiten (Überbewertung von Passiva).

    3a) Umschichtung materieller bzw. immaterieller Vermögenswerte, welche dadurch zu flüssigen Mitteln werden. (auch Substitutionsfinanzierung genannt). Es eignen sich nicht nur betriebsnotwendige Vermögenswerte, weil diese Veräußerung die Substanz des Unternehmens gefährden würde. Nicht betriebsnotwendige Vermögenswerte können unbebaute Grundstücke, Wertpapiere oder Beteiligung an anderen Unternehmen sein. Bei der Finanzierung durch derartigen Vermögensumschichtungen muss der Betrieb auch die marktgerechte Umsetzung des Finanzierungseffekts beachten, d.h. Die zu veräußerden Vermögensgegenstände sollten nach Möglichkeit nicht unter den Preis liquidieren. Dauerhafte Vermögensumschichtungen können auch durch Rationalisierungsmaßnahmen erreicht werden. Sollte dem Betrieb es gelingen, dass das gleiche Produktions- und Umsatzvolumen mit geringeren Kapitaleinsatz infolge von Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen, dann führt diese Kapitaleinsparung zu einem Finanizierungseffekt und steht widerrum für andere Zwecke zur Verfügung. Die Beschaffungsdisposition muss auch geprüft werden, evtl. ist es möglich mit geringeren Lagerbeständen (Roh-/Hilfs-/Betriebsstoffe) auszukommen. (Logistik der Großkonzerne, eisener Bestand, Just-in-time)

    3b) Wertpapiere veräußern, unbebaute Grundstücke veräußern, Vorräte bis auf den eisernen Bestand kürzen - JIT einführen.

    4) Wieder eine Umschichtung des Vermögens. Es erfolgt sozusagen eine Rückführung von Vermögen in Kapital. Es kommt aber nur in betracht, wenn die Verkaufspreise kostendeckend bzw. mit Gewinn kalkuliert und am Markt durchgesetzt werden können. Nur dann werden Abschreibungen erwirtschaftet und fließen dem Unternehmen als finanzielle Mittel wieder zu. Diese Abschreibungen können dabei einen Kapitalfreisetzungseffekt aber auch einen Kapazitätserweiterungseffekt erzielen.

    5a) Es wäre sinnvoller, eine langfristige Fremdfinanzierung durchzuführen, weil Kontokorrentkredite hohe Kosten (Sollzinsen, Kredit-, Überziehungsprovision) verursachen und die Liquidität des Unternehmens verschlechtert. Ein langfristiger Kredit kaum Einfluss auf die Zahlungsbereitschaft des Unternehmens, die Zinsen sind steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben und damit vorteilhafter als die nichtabzugsfähigen Zinsen des Kontokorrentkredites. Eine Finanzierung von Investitionen über Fremdvermögen soll im Anlagevermögen langfristig niedergelegt werden, sonst könnten Liquiditätsschwierigkeiten in Verlustzeiten aufgrund des kurzen Rückzahlungstermins entstehen und durch einen langfristigen Kredit ist eine bessere langfristige Finanzplanung möglich.

    5b) Grundstücke und Gebäude:Grundpfandrecht (unbeweglichen Vermögen), Sicherung von langfristigen Krediten
    Grundstück: Hypothek, Pfandrecht für Gläubiger (Kreditgeber) wegen bestimmter Forderungen (Zinsen und Tilgung aus dem Kredit) zu befriedigen, in diesen Fall aber ungünstig schon sehr hohe Hypothekenschulden 82 vorhanden

    Grundstück: Grundschuld, Kreditgeber ist berechtigt sich aus dem Grundstück in Höhe einer Geldsumme zu befriedigen, Sicherung von Krediten
    Maschinen, Anlagen: Sicherungsübereignung, Absicherung eines Kredites (an einer beweglichen Sache)

    6a) Ausfallbürgschaft: Die Bürge wird erst in Anspruch genommen durch den Kreditgeber, wenn z.B. Maßnahmen wie Zwangsvollstreckung beim Kreditnehmer zur Eintreibung der Kreditverpflichtungen erfolglos geblieben sind. Der Bürge hat die „Einrede der Vorausklage“, er braucht erst einzutreten, wenn der Kreditgeber alles versucht hat, um an seine Forderungen zu kommen.

    Selbstschuldnerische Bürgschaft: Banken als Kreditgeber verlangen, dass der Bürge auf die Einrede der Vorausklage vertraglich verzichtet. Durch dieses Verlangen ensteht eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Bei ihr kann der Kreditgeber sich unmittelbar bei Erfüllungsstörungen an den Bürgen wenden.

    Bei beiden Arten der Bürgschaft wird in der Regel ein Höchstbetrag festgesetzt, bis zu dem der Bürge haftet. Diese Summe liegt über der vereinbarten Kreditsumme, damit Zinsen und Auslagen durch die Bürgschaft gedeckt sind. Mit der Zahlung des Bürgen an den Gläubiger erlischt die Bürgschaft.

    6b) Die selbstschuldnerische Bürgschaft, weil sich der Kreditgeber bei Erfüllungsstörungen sofort an den Bürgen wenden kann.

    2.1.a) Der Hersteller der Anlagegüter selbst oder spezielle Leasinggesellschaften.

    2.1.b) Das sozusagen eine flexible Rate vereinbart wurde. Je nachdem kleinere bzw. größere Raten, welche evtl. der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens angepasst wird, aber wahrscheinlich eine gewisse Summe welche trotzdem bis zum auslaufen des Leasingvertrages bezahlt werden muss.

    2.1.c) Eine Finanzierung von Leasing bietet sich dann an, wenn die Beschaffung von Eigen- oder Fremdkapital schwirig ist. Ausserdem ist Leasing eine wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung zu den herkömmlichen Finanzierungsformen. Die Maschinenbau AG kann aber nur durch Gegenüberstellung des Finanzierungsaufwandes und der anderen Faktoren welche die Leasingentscheidungen beeinflussen, entscheiden, ob Leasing die vorteilhatere Finanzierungsform ist oder nicht. Wobei man auch bedenken muss, dass Leasing die Liquidität positiv beeinflussen kann, weil die Ausgaben im Gegensatz zum Kauf nicht auf einmal anfallen, sondern über einen gewissen Zeitraum von mehreren Jahren (Grundmietzeit) verteilt werden. Bei kurzen Grundmietzeiten kann sich das Unternehmen flexibler dem technischen Fortschritt anpassen. Die aktuellen betrieblichen Gegebenheiten sind für diese Entscheidung maßgeblich beeinflussend. Aber beim Kauf würde die Maschinenbau AG Eigentümer werden. Die Maschinenbau AG kann die Anschaffungskosten aktivieren und Abschreibungen tätigen. Es hätte damit die Möglichkeit des Abschreibungsrückflusses und der Finanzierung aus Abschreibungen. Beim Leasing würde die Maschinenbau AG nicht Eigentümer werden, auch nicht nach völliger Abgeltung des Kaufwertes. Die Anlagegüter können nicht aktiviert werden und die Abschreibungen würden entfallen. Wobei die Leasingraten als betrieblicher Aufwand zu erfassen sind, sie verringern den Gewinn und die Steuerschuld.

    2.2.a) Für die Maschinenbau AG würde eine Entlastung für die Kosten für der betrieblichen Verwaltung stattfinden (Wegfall von Debitorenbuchhaltung und Mahnwesen). Der Finanizierungseffekt, welcher in der vorzeitigen Kapitalfreisetzung der Forderungen liegt, würde es der Maschinenbau AG ermöglichen wegen der größerern Liquidität, beim Bezahlen von Lieferrechnungen eher Skonto auszunutzen.

    2.2.b) Die Factoring-Gesellschafft kauft eine Forderung abzüglich eines Risikoabschlags. D.h. sie wird z.B. zu 80% - 90 % gekauft. Wird die Forderung dann vollkommen bezahlt bzw. eingebracht so erhält die Factoring-Gesellschaft 100% und hat somit einen Gewinn. Das ist das eigentliche Prinzip beim Factoring. Ausserdem fällt auch eine Factoring-Provision an.

    2.2.c) In der Bilanz schlägt sich der Abschluss eines Factoringvertrages in Form eines Aktivtausches nieder. An die Stelle der verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen tritt der Geldzufluss aus der Bervorschussung der Forderungen (z.B. 80%), der sich direkt als reale Liquiditätszufuhr im Bankguthaben niederschlägt. Nur wenn die zusätzliche freigesetzten Mittel verwendet werden, um etwa unter Skontonutzung Lieferantenverbindlichkeiten abzubauen oder andere Schulden zu tilgen, beudeutet das eine Bilanzverkürzung (geringeres Gesamtkapital und Gesamtvermögen) und auch eine erhöhte Eigenkapitalquote. Im Jahresabschluss müssen entsprechende Angaben zu den verkauften Forderungen gemacht werden.

    hey, ich versteh nach dem xten mal einfach immer noch net genau wie ich das rechnen soll. kann mir bitte jemand weiter helfen? bzw ich hab das problem ich kann leider anhand des beispiels nicht die esa aufgabe 3 bearbeiten :(

    Führungsentscheidungen haben Einfluss auf das gesamte Unternehmen und sind auf das gesamt Unternehmen gerichtet. Führungsentscheidungen sind nicht delgierbar. z.B. Auslagerung von Teilen der Produktion ins Ausland; Einstellen neuer Mitarbeiter; Einführung einer neuen Produktpalette, Einsparungen von Mitarbeitern; Entscheidung über den Bau einer neuen Produktionshalle, Neubesetzung von Führungspositionen, geschäftliche Maßnahmen von außergewöhnlicher betrieblicher Bedeutsamkeit

    [FONT=Times New Roman, serif]10.[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Arbeitnehmeranteil 12.000,00 € + steuerfreier Arbeitgeberanteil 12.000,00 € = 24.000,00 €
    Höchstbetrag bei zusammenveranlagten Ehegatten: 40.000,00 €
    62% von 24.000.00 € 14.880,00 €
    [/FONT]

    • [FONT=Times New Roman, serif]steuerfreier Arbeitgeberanteil 12.000,00 €[/FONT]

              [FONT=Times New Roman, serif] ---------------
              abzugsfähige Sonderausgaben 2.880,00 €
              [/FONT]


    aufgabe 7
    [FONT=Times New Roman, serif]1. Teilbetrag: 11% von 20.000 € = 2.200 € aber höchstens 1.500 €[/FONT] [FONT=Times New Roman, serif]
    2. Teilbetrag: 19,5 % von 20.000 € = 3.900 €[/FONT]



      • [FONT=Times New Roman, serif] davon 50 % = 1.950 €[/FONT]

            [FONT=Times New Roman, serif] davon 2006: 24 % = 468€[/FONT]

              [FONT=Times New Roman, serif] ----------[/FONT]
              [FONT=Times New Roman, serif] Vorsorgepauschale gesamt: 1.968 €[/FONT]


      3. lineare Afa degressive Afa


    Anschaffungskosten: 30.000 € 30.000 €
    Âfa 2006 6.000 € 9.000 €
    ----------- -----------
    Buchwert am 24.000 € 21.000 €
    31.12.2006
    Afa 2007 6.000 € 6.300 €
    ----------- -----------
    Buchwert am
    31.12.2007 18.000 € 14.700 €
    Afa 2008 6.000 € 4.410 €
    ---------- -----------
    Buchwert am 12.000 € 10.290 €
    31.12.2008
    Afa 2009 6.000 € 3.087 €
    ---------- -----------
    Buchwert am 6.000 € 7.203 €
    31.12.2009
    Afa 2010 5.999 € 7.201 €
    --------- ------------
    Buchwert am 1 € 1€
    31.12.2010

    Hallo hallo,
    hab bald die Ausbildereignungsprüfung, jedenfalls hätte ich gerne die Unterlagen der IHK, an die komme ich aber leider nicht direkt bei der IHK ran...:mad: weil ja den Kurs nicht bei denen mache.
    Kann mir jemand seine aktuellen Unterlagen zur Verfügung stellen, bzw. geben?

    so schauts mittlerweile bei mir aus:


    [FONT=&quot]Antwort zu 3.[/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT] [FONT=&quot]Einzelkosten[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
    [FONT=&quot]Fertigungseinzelkosten -> Fertigungslöhne (Löhne der Fertigung)[/FONT]

    [FONT=&quot]Materialeinzelkosten -> Fertigungsmaterial (Rohstoffe, etc.)[/FONT]

    [FONT=&quot]Vertriebseinzelkosten ->[/FONT]
    [FONT=&quot]Sondereinzelkosten des Vertriebs[/FONT]

    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot]Gemeinkosten[/FONT][FONT=&quot][/FONT][FONT=&quot]Energiekosten[/FONT][FONT=&quot]Löhne, Gehälter und Sozialkosten[/FONT][FONT=&quot]Instandhaltung, Abschreibungen[/FONT][FONT=&quot]kalkulatorische Kosten[/FONT][FONT=&quot]Strom, Wasser, Gas[/FONT][FONT=&quot]Kfz-Kosten[/FONT]
    [FONT=&quot] garantie übernehme ich aber mal lieber nicht :-)[/FONT]

    1.

    • Welche Bedeutung und welche Aufgaben hat die Kostenrechnung in einem Industriebetrieb?


    Hauptaufgaben der Kostenrechnung sind die Kontrolle des betrieblichen Kostengebarens und damit die Bereitstellung von Infos für zukünftige Entscheidungen. Für die Kostenrechnung (entstand um 1900) der heutigen Zeit sind folgende Vorschriften und Empfehlungen von der Bedeutung:


    • das Umsatzsteuergsetz von 1967 und das UStG von 1999
    • VpöA mit der Anlage LSP von 1953
    • der Industiekontenrahmen und die Anpassung an das Bilanzrichtliniengesetz
    • Kosten- und Leistungsrechnung
    • Änderung von § 266 und § 275 HGB gemäß dem Bilanzrichtliniengesetz

      Die Abteilung Kostenrechnung wird in die Unterabteilung Betriebsabrechnung und Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung und die Unterabteilung Kalkulation mit Vor- und Nachkalkulation untergliedert. Der Organisationsablauf erfolgt in folgenden Stufen:
    • Übernahme der Aufwendungen aus der Buchhaltung
    • Abgrenzung und Vervollständigung der Aufwendungen und Kosten
    • Verteilung der Kostenarten auf die Kostenstellen
    • Kostenkontrolle
    • Verrechnung der Kosten eines Monats auf die Kostenträger
    • Gegenüberstellung der Kostenträgerzeitrechnung mit den Umsatzerlösen der entsprechenden Kostenträger in der Ergebnisrechnung
    • gleichzeitige Kostenträgerstückrechnung (Vor- und Nachkalkulation)

      Wesentliche Merkmale der Kosten sind:
    • Verbrauch von sachlichen Mitteln und menschlichen Arbeitsleistungen
    • der zielgerichtete Verbrauch für die Erstellung und Verwertung betrieblicher Erzeugnisse
    • Bewertung der verbrauchten Mengen mit Geldeinheiten


    Die Kostenrechnung basiert auf:

    • dem Verursacherprinzip
    • dem Durchschnittsprinzip
    • dem Kostentragfähigkeitsprinzip


    Welche auf der Vollkostenrechnung aufgebaut werden kann, wobei hier sämtliche Kosten auf die Kostenträger verteilt werden. Weitere Möglichkeit ist die Teilkostenrechnung, bei dieser werden nur noch die variablen Kosten den Kostenträgern zugerechnet.

    Die Kosten- und Leistungsrechnung muss je nach Fertigungsverfahren angepasst werden. D.h. Bei der Einzelfertigung muss die Kostenartenrechnung die Einzel- und Gemeinkosten getrennt erfasst werden. Wobei die Einzelkosten der Kalkulation direkt zur Verfügung gestellt werden, die Gemeinkosten werden über die Kostenstellenrechnung in Zuschlagssätze umgewandelt, welche dann für die Kostenträgerstückrechnung bereitstehen.
    Bei der Massenfertigung werden bei der Kostenrechnung alle anfallenden Kosten in der Kostenartenrechnung gesammelt und für die Kostenträgerstückrechnung bereitgestellt. Bei der Serienfertigung werden alle Kosten einer Serie ermittelt (vgl. Einzelfertigung). In der Kostenträgerstückrechnung wird dann das Verfahren der Divisionskalkulation wie bei der Massenfertigung angewand.

    5) Zuerst müssen die Abfallarten festgestellt werden, bzw. wo sie entstehen und wie man sie evtl. reduzieren könnte. Den die betriebliche Abfallwirtschaft ist im Wesentlichen geprägt von der Notwendigkeit, bestehende Vorschriften und Gesetze einzuhalten. Dabei muss man der Betrieb mit der Frage: „Welche kosten entstehen durch die Abfallwirtschaft?“ auseinander setzen. Denn durch eine sinnvoll geführte Abfallwirtschaft können Erlöse oder Kostenvorteile erzielt werden.

    Abfallarten:
    Materialrückstände: Beim Fertigungsprozess bleiben Rückstände an Roh-Hilfs- und Betriebsstoffen übrig, die bei der weiteren Fertigung nicht mehr benötigt werden.
    Lagerhüter: Materialvorräte die nicht mehr benötigt werden.
    Materialausschuss: Material- und/oder Fertigungsfehl(er)/produktionen
    Überschussproduktionen: nicht veräußerbare Restbestände
    Leergüter: Verpackungsmaterial (Kartons, Kisten, Verpackungsbänder...), falls diese nicht als Leihemballagen zurückgegeben werden können, muss es das Unternehmen entsorgen.
    Ausgemusterte Anlagegüter: Anlagegüter die im Produktionsprozess oder in der Verwaltung (Büroausstattung), die nicht mehr benötigt werden, müssen umweltverträglich und mit möglichst geringen Aufwand entsorgt werden.

    Die Bedeutung der betrieblichen Abfallwirtschaft wird angesichts der zu beobachtenden Entwicklungen sogar noch zunehmen und vom Betrieb zu beachten sind, denn

    – die Umweltbelastung durch industrielle Schadstoffe nimmt drastisch zu
    durch die wachsende Verknappung natürlicher Ressourcen wird die Beschaffung schwieriger und teuerer
    die Sensibilität der Öffentlichkeit für Umweltschäden und gegen deren Verursacher hat zugenommen
    der Gesetzgeber verschärft die Umweltschutzvorschriften und Strafen
    der Fortschritt in der Umwelttechnologie verbessert die Möglichkeiten der Abfallentsorgung


    Als Aufgabe der betrieblichen Abfallwirtschaft ist die Abfallvermeidung sowie die Abfallbehandlung bzw.-entsorgung zu sehen. Das bedeutet, dass die Abfallursachen erkundet werden und müssen und herausgefunden werden muss, wie die Entstehung von Abfall vermieden bzw. die Abfallmenge möglichst gering gehalten werden kann. Da nicht jede Art von Abfall verhindert werden kann, bildet die Abfallbehandlung bzw. -entsorgung realistischerweise den Kern der betrieblichen Abfallwirtschaft. Der Abfall ist zu recyclen (Verwerten/Beseitigen).
    Abfallbeseitigung heißt, dass die Abfälle an Deponien, Gewässer, Luft usw. abgegeben werden.
    Abfallverwertung heißt, dass die Abfälle entweder unternehmensintern oder mit anderen Unternehmen (industriell) , etwa für den Verkauf an dafür spezialisierte Betriebe (Schrotthandel) weiter genutzt werden.


    Betriebliche Abfallwirtschaft


    Abfallvermeidung Abfallbehandlung(Entsorgung)


    Ursachenanalyse Ursachenbekämpfung Verwertung (Recycling) Beseitigung


    unternehmensinternes Recycling

    interindustrielles Recycling
    (Abfallverkauf)


    Gesetzliche Rahmenbedinungen müssen beachtet werden und die grundsätze des deutschen Rahmenrechts sollten bekannt sein.
    Als zentrale Regelungsbereiche des Umweltschutzes gelten drei grundlegende Prinzipien:
    – Verursacherprinzip
    Vorsorgeprinzip
    Kooperationsprinzip

    Verursacherprinzip: Der Verursacher muss grundsätzlich seine Umweltbelastung auch wieder beseitigen und für die dabei entstehenden Kosten aufkommen.

    Vorsorgeprinzip: Bei Gefahr von Emissionen müssen entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden (Luft- und Gewässerverunreinigungen)

    Kooperationsprinzip: Umweltschutzproblematische Betriebe müssen bereits im Vorfeld ihrer Investionsvorhaben mit den zuständigen Behörden, möglichen Umweltschutzorganisationen und betroffenen Bürgern zusammenarbeiten.

    Umweltgesetzgebung:
    Ordnungsrechtliche Instrumente: Gebote und Verbote sollen Mensch und Umwelt gegen Schäden durch Umweltverschmutzung schützen.

    Ökonomische Anreizinstrumente:
    Den betroffenen Unternehmen werden bestimmte Anpassungsspielräume gewährt.

    Gesetzliche Grundlagen der Abfallwirtschaft
    Abfallgesetze und -verordnungen
    Ende 1994 setzt die Novellierung des Abfallgesetzes den Schwerpunkt auf die Rückführung und Wiederverwertung des Abfalls, was maßgeblich von der Eigenschaft des Abfalls und nicht vom Willen des Besitzers abhängt.
    Für den Sonderabfall gelten zusätzlich EG-Richtlinien zum Transport, der Deponierung und Verbrennung.
    Verpackungsmaterial ist ein weiterer Sonderfall. Dazu zählt u.a. die Transportverpackungen, Umverpackungen sowie Verkaufsverpackungen. Welches in der Verpackungsverordnung von 1991 geregelt ist.

    Abfallvermeidung im Unternehmen. Um dies genau festzustellen/zu kontrollieren, wird der Abfall genauestens analysiert.
    Abfallquotient: Abfallmenge x 100/mengenmäßigen Materialeinsatz

    ebenso wie hoch die technische Ergiebigkeit bzw. die Materialausbeute ist:
    Ausbringungsmenge x 100/ mengenmäßigen Materialeinsatz

    Mit den Fragen: „Wodurch und wie oft wird die Entstehung des Abfalls im Unternehmen ausgelöst?“ „Wie wirken sich die untersuchten Abfallerscheinungen und ihre Ursachen wertmäßig , also in Euro, auf den Unternehmenserfolg aus?“

    Auch mit der Abfallvermeidung bei Materialrückständen, Lagerhütern, Materialausschuss, Überschussproduktion, Leergütern sowie bei Anlagegütern muss sich auseinander gesetzt werden.
    Als nächster Punkt muss sich mit der Abfallbehandlung beschäftigt werden. Der betriebliche Abfall muss erfasst und gesammelt werden.
    Der Abfall kann Aufbereitet oder Verwertet werden. Bei der Verwertung von Abfällen fließen einige Einfussgrößen mit ein:
    Abfallmenge
    Preise der ursprünglichen Werkstoffe
    Kosten der Abfallverwertung
    Erträge der Abfallverwertung
    Kosten einer alternativen Abfallbeseitigung

    Je höher die Abfallmengen sind, desto mehr sollte man über recyceln nachgedacht werden. Betriebsintern lassen sich folgende Recycling-Form unterscheiden:
    Wiederverwertung, Wiederverwendung oder eine Kombination aus beiden.
    Auch der Verkauf von Abfällen ist eine Möglichkeit. Durch einen Abfallverkauf soll ein möglichst hoher Erlös erzielt werden. Denn je nach Wirtschaftszweig kann dies ein großer Posten in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung sein.
    Die Abfallbeseitigung ist meist nicht unumgänglich, denn es bleiben immer Rückstände übrig, welche auf diese Weise beseitigt werden müssen.