Beiträge von Anja.V

    Ich bin verzweifelt, kann mir bitte jmd. helfen...

    Aufgabe 3.
    Die Versandhändlerin R in Darmstadt bietet aus Anlass des 25- jährigen Bestehens ihres Geschäftes ein Tee- Service 15-teilig in großformatigen Anzeigen zu einem sehr günstigen Preis an. Weil sie mit starker Nachfrage rechnet, selbst aber nicht über größeren Lagerraum verfügt, erwähnt sie in der Anzeige, dass die Ware unmittelbar von China- Importeur (i) in China- Verpackung an den Käufer geliefert wird.

    Ein Kunde (K), dem das Angebot wegen des bevorstehenden Weihnachtsfestes besonders zusagt, bestellt ein komplettes Tee-Service für sich; Wohnort: Offenbach. R bestätigt die bestellung und lässt die Ware durch den Spediteur (S) von Salzburg, dem Sitz des Importeurs, nach Offenbach bringen. Kurz vor Nürnberg verursacht der Fahrer (F) schuldhaft eienen Unfall, wodurch das Porzellan ( und die restliche LKW-Ladung) vollständig beschädigt wird.

    [FONT=&quot]3a) Liegt in der Lieferung eine Gattungsschuld –oder Stückschuld?

    [/FONT][FONT=&quot]Sowohl als auch, denn Mängel an der gelieferten Sache, können auch bei Gattungsschuld auftreten. Da in der Praxis die Unterscheidung zwischen Stückschuld und Gattungsschuld
    oft sehr schwierig ist, werden sowohl die Falschlieferung als auch die Mängellieferung beim Gattungskauf gleich behandelt, und zwar nach Gewährleistungsrecht.

    [/FONT]
    [FONT=&quot]3b) Wo ist der Erfüllungsort für K?
    [/FONT]
    [FONT=&quot]
    Der Erfüllungsort ist in Offenbach

    3c) Welche Art Schuldverhältnis liegt hier vor?

    Bringschuld[/FONT]
    [FONT=&quot]
    3d) Wo liegt der Ort der Leistungshandlung und des Leistungsort?

    [/FONT]
    [FONT=&quot]Darmstadt/China/Salzburg Offenbach[/FONT]
    [FONT=&quot]3e) Besteht für R trotz des Transportschadens noch ein Kaufpreisanspruchs gegen K?

    [/FONT]

    [FONT=&quot]Nein R hat keinen Anspruch auf den Kaufpreis von K, da die Ware von Sachmängeln belastet ist. R kann für die zerstörte Ware eine Ersatzlieferung anbieten.Sachmängel sind wesentliche Fehler der gekauften Sache (§ 434 BGB),
    die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
    Dieser Fall ist hier aufgetreten.[/FONT]

    So, das ist meine Antwort... Bei 4,5,6,7,8,9 bin ich mir auch nicht sicher.
    Also wenn jmd. hilft wäre super lieb.
    LG.Anja

    Oh je danke für den Tip hätte ich komplett falsch gemacht :(
    Kenn mich nicht bei Bosch aus steht nur super viel im Internet...
    Kannst du mir eine Musterlösung von PEW01 mailen.
    Wäre super. Gib dir mal meine E-mail Adresse t.vallee@gmx.de.
    Vielen dank werd das jetzt nochmal überarbeiten ; )
    Lg.Anja

    Hallo alle zusammen,
    kann mir jm helfen bei folgender Aufgabe:
    Welcher Unterschied besteht zwischen der Verteilung von Weisungsrechten und der Verteilung von Entscheidungskompetenzen?
    Was versteht man unter Rückdelegation...
    Das wäre echt nett.:)
    Lg.Anja